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AG Kino – Gilde begrüßt den erleichterten Zugang zum Zukunftsprogramm für Kinos

„Bedeutender Pfeiler zur Sicherung eines vielfältigen Kinomarkts!“



Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenlage erleichtert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Förderkriterien des Zukunftsprogramms Kino, das am 9. März 2020 gestartet ist. Für eine investive Förderung der Kinos stehen in diesem Programm allein im Jahr 2020 rund 17 Millionen Euro bundesseitig zur Verfügung.

Der Verband der Filmkunsttheater AG Kino – Gilde sieht in der Ankündigung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die Investitionszuschüsse für Kinos aus dem Zukunftsprogramm zu erleichtern, ein wichtiges Signal, um die Filmtheater für die Zeit nach der Corona-Krise fit zu machen.

„Wir sind sehr dankbar für diese massive Erleichterung, die es den Kinos in der Fläche und Kulturorten in den Städten ermöglicht, auch in diesem schwierigen Jahr zu investieren,“ so der Vorsitzende des Verbands, Christian Bräuer. „Der Bedarf an Investitionen, der schon vor der Krise bestand, ist jetzt noch viel größer geworden. Daher ist das nun äußerst pragmatisch modifzierte Zukunftsprogramm ein bedeutender Pfeiler zur Sicherung eines vielfältigen Kinomarkts.“


Folgende Änderungen der Fördergrundsätze sind vorgesehen: Anhebung der maximalen Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung von 40 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die übrigen 20 Prozent zur Schließung der Finanzierung können durch komplementäre Förderungen oder den Eigenanteil der Kinos gedeckt werden. Verzicht auf eine zwingende Kofinanzierung durch investive Förderprogramme der Länder.

Hierzu erklärte Staatsministerin Grütters: "Die Anpassung unserer investiven Kinoförderung ist in dieser schwierigen Zeit, die gerade die Kinos besonders hart trifft, dringend geboten. Die Kinos werden auf absehbare Zeit nicht zu einem Normalbetrieb zurückkehren können und von den Schließungen länger betroffen sein als andere Bereiche. Unter den erleichterten Voraussetzungen können die Kinos den derzeit erzwungenen Stillstand nicht nur für dringend notwendige Modernisierungen nutzen, sondern vor allem auch, um sich auf die Wiedereröffnung vorzubereiten. Denn das Zukunftsprogramm Kino ermöglicht insbesondere auch bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes." Grütters weiter: "Zu weiteren Hilfen, die insbesondere auch den Kinos zugutekommen sollen, die derzeit noch nicht vom Zukunftsprogramm profitieren, bin ich mit dem Bundesfinanzministerium im engen Austausch und zuversichtlich, dass wird bald auch hier gemeinsam eine gute Lösung finden werden.“


Der erhöhte Zuschussanteil von 80% ermöglicht es den Kinos, nicht nur in Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzkonzepte zu investieren, sondern auch dringende Investitionen in Technik, digitale Infrastruktur und Kundenansprache zu tätigen. Die Entkopplung von einer zwingenden Kofinanzierung der Länder gibt damit auch den Kinos eine Chance, in deren Regionen bislang keine Länderkofinanzierung vorgesehen war.

Hinsichtlich des kommenden Jahres wendet sich der Vorstand der AG Kino – Gilde an alle Länder, ab 2021 entsprechende Kofinanzierungsprogramme vorzusehen. Die Modernisierung der Filmtheater ist eine kontinuierliche Aufgabe – nicht zuletzt auch weil die technische Entwicklung sowie der Bedarf an ökologischer Erneuerung, Barrierefreiheit und Sicherheitsmaßnahmen immer dynamischer werden. „Wir brauchen daher ein nachhaltig angelegtes Programm, um die Programm- und Kinovielfalt in Deutschland dauerhaft zu sichern,“ so Bräuer.

Kurzfristig setzt sich der Verband für die Etablierung von bundesweit einheitlichen Hygiene- und Abstandsregelungen ein, die den Gesundheitsschutz sowie die praktischen Gegebenheiten und die Wirtschaftlichkeit des Kinobetriebes in Einklang bringen, damit ab Juli wieder einheitlich die Kinos öffnen. „Zudem brauchen wir einen Kinoinfrastrukturfonds, der den Kinos die notwendige Unterstützung sichert, so lange angesichts der Sicherheitsauflagen nur eine reduzierte Platzkapazität möglich ist,“ betont Bräuer.

Es müsse nun von den Kinoverbänden dringend ein Termin genannt werden, zu dem bundesweit alle Kinos wieder geöffnet haben. Die Kinos bräuchten eine verlässliche zeitliche Perspektive, und auch einen angemessenen zeitlichen Vorlauf.

Wie von uns am 16. Mai 2020 berichtet, empfiehlt die AG Kino-Gilde Wiedereröffnungen am 2. Juli 2020. Leider waren einige Bundesländer unkoordiniert vorgeprescht, sodass die Filmtheater gänzlich unvorbereitet, derzeit noch gar keine neuen Filme anbieten können. Dazu bedarf es bundesweite Absprachen mit den Verleihern. Nur ein zeitlich abgestimmtes Öffnungsszenario ermöglicht es, dass wirklich alle Kinos gleichermaßen von den Filmen profitieren können, auf die alle so sehr warten.

Link: www.agkino.de
Quellen: BKM | Filmecho | SteinbrennerMüller Kommunikation

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