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Ist nur ein leeres Kino wirklich sicher? - Aus hybrid wird online!

Details zur "außerordentlichen Wirtschaftshilfe" - Kinoverleihern ist der Betrieb nicht untersagt, aber die Abspielplattform wird ihnen genommen.



In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Auskunft zu den den neuen Corona-Einschränkungen gegeben, aber noch nicht alle Fragen zum beschlossenen Hilfsprogramm beantwortet. Zehn Milliarden Euro sollen dafür fließen. Ein Vermögen für gerade einmal einen Monat?

Beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020 hatte die Lufthansa 9 Milliarden Euro Krisenhilfe erhalten, etwa zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen.

Die Kulturbeauftragte des Bundes, Monika Grütters, hatte wegen der Krise nur einen zusätzlichen Jahresetat von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Insgesamt also nur 3 Milliarden Euro für die gesamte Kultur in Deutschland, dazu gehören auch die Freischaffenden.

D.h. die gesamte freie Kultur in Deutschland war dem Bund in der Krise nur ein Neuntel dessen wert, was für einen einzigen privaten Gewerbebetrieb in Deutschland verpulvert wurde, dessen Börsenwert gerade einmal noch 4,36 Milliarden Euro zum 30. Oktober 2020 wert ist.

Diesmal will der Bund es aber besser machen. Der Beschluss von Mittwoch liest sich eindeutig:

„Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.“


Soloselbständige, die bisher leer ausgingen, sollen ein Wahlrecht haben:

"Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen", heißt es in ersten Details zur geplanten Unterstützungsmaßnahme.

"Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen".


In den Erklärungen findet sich auch ein Punkt, der gerade auch für Kinoverleiher interessant ist, denen der Betrieb zwar nicht untersagt ist, denen aber die Abspielplattform genommen wird, denn unter den Beschluss der Bundesregierung, alle Veranstaltungen während des bundesweiten Lockdowns zu untersagen, fällt auch der Kinobetrieb.

So heißt es: "Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt."

Generell heißt es zur neuen Wirtschaftshilfe: "Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Den Betroffenen soll einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019."


Es geht also, erstens, vor allem um kleinere und mittelgroße Unternehmen und zweitens nur um jene Branchen und Betriebe, die vom neuerlichen Lockdown besonders betroffen sind und ab dem 2. November 2020 dicht machen müssen.

Was aber geschieht mit Betrieben, die möglichweise mehr als 50 Mitarbeiter haben – allerdings verteilt auf mehrere Betriebsstätten, die wiederum für sich genommen klein genug wären? All das ist weiterhin offen.

Eigentlich gelten Kinobetriebe als relativ sicher. Weltweit sei bisher kein Corona-Ansteckungsfall bekanntgeworden, heißt es beim HDF-Kinoverband. Tatsache aber ist, dass die Gesundheitsämter schon lange nicht mehr hinterherkommen, die Infektionsquellen alle nachzuvollziehen.

Überall wo Menschen zusammenkommen, besteht die Gefahr einer Ansteckung. Dies kann eine Grippe sein, hervorgerufen vom Influenza-Virus, oder auch eine Ansteckung mit COVID-19, der neuen Variante von SARS-CoV-2.

Zur Verbreitung des Coronavirus ist nämlich vieles noch unbekannt - auch die Orte wo die Infektionsherde lauern. Dies kann z.B. auch eine infizierte Türklinke sein, auf denen sich das Virus bis zu acht Stunden halten kann, wie Virologen festgestellt haben. Und Türklinken gibt es auch in Kinos, zumindest auf den Toiletten, wo sie fast jeder anfassen muss.

Genau deshalb hat der US-Kinoverband NATO (National Association of Theatre Owners) seine Mitglieder in Kalifornien und Nevada aufgefordert, von Kino-Wiedereröffnungen in San Francisco abzusehen, solange dort ein Verzehrverbot gelte.

Allerdings ist AMC als größter US-Kinobetreiber aus der Linie des Dachverbandes ausgeschert und will Kinos nicht nur im Bundesstaat New York wieder an den Start bringen, sondern auch die Eröffnung von weiteren Häusern in Nordkalifornien, darunter auch Kinos in und um San Francisco vorantreiben, um nicht nur den Streaminganbietern wie NETFLIX das Filmgeschäft zu überlassen.

Während die Lichtspielhäuser weltweit ums Überleben kämpfen – malen bereits Regisseure wie George Lucas ein düsteres Bild vom zukünftigen Erlebnis-Kino, das zum teuren Luxus werden könnte wie ein Besuch am legendären New Yorker Broadway. Dort ein Theaterstück oder ein Musical zu sehen, kann schnell einen deutlich dreistelligen Betrag erfordern.

Der „Star Wars“-Erfinder ist sogar überzeugt, dass Kino richtig teuer wird: „Ins Kino zu gehen, wird dich 50, vielleicht 100 oder vielleicht sogar 150 Dollar kosten“, erklärte George Lucas, "denn nur noch wenige Mega-Blockbuster werden ins Kino kommen".


Experten gehen davon aus, dass unter den gegebenen Umständen (die ohnehin schon einen Mangel an Neustarts umfassen) bald kein wirtschaftlicher Betrieb mehr möglich ist.

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In unserem Artikel von vorgestern deuteten wir an, dass zahlreiche Filmfestivals, die in diesem Herbst noch physisch starten wollten, entweder absagen oder ihren Termin verschieben müssen, oder die Veranstaltung nur noch online durchführen können. Als Beispiel nannten wir die 62. Nordischen Filmtage in Lübeck, die es nicht einmal mehr hybrid, sondern in diesem Jahr nur noch als rein virtuelles Festival geben wird.

Das KinoFilmFest Lünen geht einen anderen Weg und verschiebt seine Ausgabe auf Dezember, in der Hoffnung, dass der bundesweit verordnete Lockdown im November die Corona-Epidemie erfolgreich dämpfen kann, sodass das komplette Programm einfach um sechs Wochen auf den 9. bis 12. Dezember 2020 nach hinten verschoben werden kann, falls die Kinos bis dahin wieder öffnen dürfen.

Link: kinofilmfest.de

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Die Akademie der Künste (ADK) fordert schon jetzt mehr Differenzierung bei künftigen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung, um die Vielfalt einer Gesellschaft zu erhalten und um Krisen und Konflikte auf friedliche Weise zu überwinden und zu lösen, denn die erneute Schließung von Museen und Ausstellungen, Theatern, Konzertsälen, Kinos u.a. verursacht jedoch gesellschaftlichen und kulturellen Schaden kaum absehbaren Ausmaßes.

Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen wird die Akademie der Künste ihren Veranstaltungsbetrieb einschließlich der Ausstellungen vom 2. bis zum 30. November 2020 komplett einstellen müssen.

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Die 44. Duisburger Filmwoche, das Festival des Dokumentarfilms aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, wird nicht im Kino stattfinden. Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Anpassung der Corona-Schutzverordnung NRW werden df44 und doxs!#19 keine Präsenz-Veranstaltungen im Kino filmforum in Duisburg veranstalten. Die für den 2. November 2020 geplante Eröffnung mit Gästen aus der Stadt- und Landespolitik und Vertreter*innen der Medienpartner muss ebenfalls abgesagt werden.

Die Festivalleitung und ihr Team haben parallel Vorkehrungen getroffen, um den Filmen und den Filmschaffenden weiterhin eine Bühne zu ermöglichen. Im Online-Angebot der Duisburger Filmwoche werden in Taktung des Festivalprogramms die Wettbewerbsfilme sowie die aufgezeichneten Gespräche mit den Filmschaffenden präsentiert und stehen dort für 72 Stunden zur Verfügung.

Link: www.duisburger-filmwoche.de

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Das 30. FilmFestival Cottbus (FFC) wird in den Dezember 2020 verlegt. Das duale Festival findet mit Filmvorführungen in „richtigen Kinos“ vom 8. bis 13. Dezember 2020 statt, das bundesweite Streaming-Angebot wird vom 8. bis 31. Dezember 2020 über die Festivalwebsite abrufbar sein.

„Wir möchten unserem Publikum den Besuch des Festivals in den Cottbuser Kinos ermöglichen, natürlich unter Einhaltung sämtlicher Hygienemaßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit unserer Besucherinnen und Besucher dienen", so Andreas Stein, Geschäftsführer des FFC-Veranstalters pool production.


Link: www.filmfestivalcottbus.de

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Das ursprünglich hybrid geplante 36. Internationale Kurzfilmfestival Berlin 2020 wird vom 11. November - 13. Dezember 2020 nur noch online bei Sooner stattfinden.

Mehr als 270 Kurzfilme in über 30 Programmen inklusive ausgewählter Q&As werden verteilt auf einen Zeitraum von einem Monat online unter www.interfilm.de/sooner präsentiert. Und das Beste: Das Ganze zum Preis einer einzelnen Kinokarte von 7,95 EUR.

Link: www.interfilm.de

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Das unabhängige Berliner Filmfestival AROUND THE WORLD IN 14 FILMS geht trotz der aktuellen Schließung des Kinos davon aus, mit einer physischen Ausgabe stattzufinden. Termin ist der 3. bis 12. Dezember 2020 im CineStar-Kino in der KulturBrauerei – und unter Beachtung strengster Hygienevorschriften.

AROUND THE WORLD IN 14 FILMS präsentiert zum 15. Mal cineastische Höhepunkte des aktuellen Weltkinos – in Anwesenheit internationaler Gäste und persönlich vorgestellt von prominenten Patinnen und Paten.

Link: 14films.de

Quellen: Xing | Wirtschaftswoche | Filmstarts | Filmecho

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