Gemeinsame Vergütungsregeln mit Drehbuchautoren und Verlagen
Rückwirkendes Inkrafttreten der gemeinsamen Vergütungsregeln mit Drehbuchautoren und Verlagen.
Informationen von anderen Verbänden, wie im nachfolgenden Fall von der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz), geben wir an unsere Leser gerne weiter, insbesondere wenn es sich um Ergebnisse aus Tarifverhandlungen handelt, denn dies geht alle etwas an.
Gemeinsame Vergütungsregeln mit Drehbuchautoren und Verlagen treten in Kraft.
Nachdem sich ARD, Degeto und Produzentenallianz in diesem Frühjahr mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) auf den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln verständigt hatten, wurde das ausverhandelte Regelwerk in diesen Tagen von allen Beteiligten unterzeichnet. Die neuen Regeln treten damit rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Neues Vergütungsmodell für Drehbuchautorinnen und -Autoren.
Mit der Vereinbarung wird für Drehbuchautorinnen und -autoren wird ein neues Vergütungsmodell eingeführt, welches die bisherige Buyout-Praxis in den Sendern ablöst und den Grundsatz der angemessenen Vergütung konkretisiert: Neben einer deutlich erhöhten Mindestvergütung (Grundvergütung) stehen den Autorinnen und Autoren mit Inkrafttreten des neuen Regelwerkes Ansprüche auf Folgevergütung und Erlösbeteiligung gegenüber den Sendern zu. Die Vereinbarung gilt zunächst für fiktionale Auftragsproduktionen mit einer Länge von 90 Minuten. Die Verhandlungen für den Serienbereich sowie weitere Formate (Kinderfilm) werden in der zweiten Jahreshälfte aufgenommen
Anspruch auf Folgevergütung.
Der Anspruch auf Folgevergütung entsteht, wenn ein Fernsehspielfilm weiter in den Programmen der ARD ausgestrahlt wird, nachdem der mit der Grundvergütung abgegoltene Nutzungsumfang erschöpft ist. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen hierfür vor, dass für Fernsehspiele eine Erstvergütung von 65.000 Euro gezahlt wird; für „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ gilt eine Erstvergütung von 85.000 Euro. Hierfür erwerben die Sender je Film ein mit 420 Punkten gefülltes Konto, von dem für jede Ausstrahlung je nach Sendeplatz eine bestimmte Punktzahl abgebucht wird. Auch die Mediathekennutzung verbraucht Punkte. Nach Ausschöpfung des Basiskontingents muss für jeden weiteren Einsatz der Produktion der entsprechende Punktewert von den Sendern nacherworben werden. Diese Kombination aus Pauschalvergütung und Wiederholungshonorar gilt einheitlich für alle von ARD und Degeto in Auftrag gegebenen Fernsehspiele und soll die unterschiedliche Vergütungspraxis der Vergangenheit beenden. Die vereinbarten Erstvergütungen sind Mindesthonorare und liegen deutlich über der bislang als Buyout-Honorar gezahlten Durchschnittsvergütung. Im neuen Vergütungssystem können daher auch Fälle abgebildet werden, in denen bislang ein Wiederholungshonorar vereinbart worden war.
Der Anspruch auf Folgevergütung findet außerdem auf alle Fernsehspielfilme mit einer Buyout-Vergütung Anwendung, deren Erstausstrahlung in den letzten zehn Jahren erfolgt ist. Damit haben Drehbuchautorinnen und -autoren schon jetzt Anspruch auf weitere Folgevergütungen.
Erlösbeteiligung und Entwicklungshonorar für neue Drehbücher.
Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen als weiteren Vergütungsanspruch eine Erlösbeteiligung in Höhe von vier Prozent der Bruttoeinnahmen vor, die die ARD-Anstalten bzw. die Degeto aus der kommerziellen Verwertung der Produktion erzielen.
Im neuen Regelwerk wurden darüber hinaus weitere Regelungen aufgenommen, die den besonderen Umständen der Arbeit der Drehbuchautorinnen und -autoren Rechnung tragen. Exemplarisch seien hier die Verpflichtung der ARD erwähnt, pro Jahr zehn Drehbücher auszuzeichnen und hierfür ein Entwicklungshonorar für neue Drehbücher mit einem Budget von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Drehbuchautorerhalten zudem verbesserte Zahlungsraten.
Des Weiteren haben ARD/Degeto und Produzentenallianz zugesagt, neue ARD-Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Drehbuchautorinnen und -autoren zu erarbeiten und beziehen dabei die Verbände mit ein.
Zur Produzentenallianz:
Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (kurz: Produzentenallianz) ist die unabhängige Interessenvertretung der Produzentinnen und Produzenten in Deutschland von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie repräsentiert mit rund 270 Mitgliedern die wichtigsten Produktionsunternehmen und ist damit der maßgebliche Produzentenverband in Deutschland. Im nationalen und internationalen Rahmen tritt die Produzentenallianz gegenüber Politik, Verwertern, Tarifpartnern und allen Körperschaften der Medien- und Kulturwirtschaft für die Belange der Produzentinnen und Produzenten ein.
Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V.
Kronenstr. 3 · 10117 Berlin
Telefon: 030 20670880
Web: www.produzentenallianz.de
Informationen von anderen Verbänden, wie im nachfolgenden Fall von der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz), geben wir an unsere Leser gerne weiter, insbesondere wenn es sich um Ergebnisse aus Tarifverhandlungen handelt, denn dies geht alle etwas an.
Gemeinsame Vergütungsregeln mit Drehbuchautoren und Verlagen treten in Kraft.
Nachdem sich ARD, Degeto und Produzentenallianz in diesem Frühjahr mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) auf den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln verständigt hatten, wurde das ausverhandelte Regelwerk in diesen Tagen von allen Beteiligten unterzeichnet. Die neuen Regeln treten damit rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Dr. Michael Kühn, NDR:
„Ich bin sehr froh darüber, dass nun ein Durchbruch gelungen ist. Die gefundene Einigung ist ein praktikables Modell, das beiden Seiten, sowohl den Interessen der Drehbuchautorinnen und -autoren als auch den Interessen der Sendeanstalten gerecht wird.“
Prof. Peter Hennig, VDD:
„Die neuen Regelungen sind eine erste Antwort auf die Veränderung der Nutzungsbedingungen und die starke Konkurrenz der Streamingdienste. Sie unterstreichen die besondere Bedeutung des Drehbuchs für den Film und honorieren die notwendige Entwicklungsarbeit der AutorInnen als Grundlage für ein erfolgreiches fiktionales Programm. Mit dem Punktemodell, das erstmals auch die Nutzungshäufigkeit in den Mediatheken berücksichtigt, ist ein System geschaffen, mit dem man schnell und flexibel auf aktuelle Veränderungen reagieren kann.“
Peter Wiechmann, SWR:
„Diese Gemeinsamen Vergütungsregeln verbinden die speziellen Lizenzierungsbedürfnisse der ARD mit dem Anspruch der Autorinnen und Autoren, auch für überdurchschnittliche Nutzungen durch die verschiedenen Landesrundfunkanstalten angemessen vergütet zu werden. Außerdem verbessern sie die Rahmenbedingungen für die Arbeit von freien wie verlagsgebundenen Autorinnen und Autoren und bringen so die Wertschätzung der ARD für die Arbeit von Kreativen und Verlagen zum Ausdruck.“
Dr. Jan Ehrhardt, VDB:
Die Verlage begrüßen für die von ihnen vertretenen Kreativen, dass mit den Gemeinsamen Vergütungsregeln die formellen Voraussetzungen vorliegen, Vertrags- und Schaffensbedingungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gestalten. Das gilt auch für noch nicht abschließend besprochene Sendeformate. Wir begrüßen die vereinbarte Evaluation, die mit dem Mechanismus einer Clearingstelle wesentlich zur Fortentwicklung und Akzeptanz der Vereinbarungen beitragen dürfte.
Alexander Thies, Produzentenallianz:
„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, gemeinsam mit der ARD und den Verbänden der Drehbuchautorinnen und -autoren einen finanziellen Rahmen für die angemessene Vergütung der von ihnen geschaffenen Werke, die für den Erfolg der von uns gemeinsam realisierten Produktionen so wichtig sind, zu finden. Die neuen Regelungen sind innovativ und zukunftsgerichtet und zeigen, welche Wertschätzung Produzenten der Arbeit der Drehbuchautoren zollen.“
Neues Vergütungsmodell für Drehbuchautorinnen und -Autoren.
Mit der Vereinbarung wird für Drehbuchautorinnen und -autoren wird ein neues Vergütungsmodell eingeführt, welches die bisherige Buyout-Praxis in den Sendern ablöst und den Grundsatz der angemessenen Vergütung konkretisiert: Neben einer deutlich erhöhten Mindestvergütung (Grundvergütung) stehen den Autorinnen und Autoren mit Inkrafttreten des neuen Regelwerkes Ansprüche auf Folgevergütung und Erlösbeteiligung gegenüber den Sendern zu. Die Vereinbarung gilt zunächst für fiktionale Auftragsproduktionen mit einer Länge von 90 Minuten. Die Verhandlungen für den Serienbereich sowie weitere Formate (Kinderfilm) werden in der zweiten Jahreshälfte aufgenommen
Anspruch auf Folgevergütung.
Der Anspruch auf Folgevergütung entsteht, wenn ein Fernsehspielfilm weiter in den Programmen der ARD ausgestrahlt wird, nachdem der mit der Grundvergütung abgegoltene Nutzungsumfang erschöpft ist. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen hierfür vor, dass für Fernsehspiele eine Erstvergütung von 65.000 Euro gezahlt wird; für „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ gilt eine Erstvergütung von 85.000 Euro. Hierfür erwerben die Sender je Film ein mit 420 Punkten gefülltes Konto, von dem für jede Ausstrahlung je nach Sendeplatz eine bestimmte Punktzahl abgebucht wird. Auch die Mediathekennutzung verbraucht Punkte. Nach Ausschöpfung des Basiskontingents muss für jeden weiteren Einsatz der Produktion der entsprechende Punktewert von den Sendern nacherworben werden. Diese Kombination aus Pauschalvergütung und Wiederholungshonorar gilt einheitlich für alle von ARD und Degeto in Auftrag gegebenen Fernsehspiele und soll die unterschiedliche Vergütungspraxis der Vergangenheit beenden. Die vereinbarten Erstvergütungen sind Mindesthonorare und liegen deutlich über der bislang als Buyout-Honorar gezahlten Durchschnittsvergütung. Im neuen Vergütungssystem können daher auch Fälle abgebildet werden, in denen bislang ein Wiederholungshonorar vereinbart worden war.
Der Anspruch auf Folgevergütung findet außerdem auf alle Fernsehspielfilme mit einer Buyout-Vergütung Anwendung, deren Erstausstrahlung in den letzten zehn Jahren erfolgt ist. Damit haben Drehbuchautorinnen und -autoren schon jetzt Anspruch auf weitere Folgevergütungen.
Erlösbeteiligung und Entwicklungshonorar für neue Drehbücher.
Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen als weiteren Vergütungsanspruch eine Erlösbeteiligung in Höhe von vier Prozent der Bruttoeinnahmen vor, die die ARD-Anstalten bzw. die Degeto aus der kommerziellen Verwertung der Produktion erzielen.
Im neuen Regelwerk wurden darüber hinaus weitere Regelungen aufgenommen, die den besonderen Umständen der Arbeit der Drehbuchautorinnen und -autoren Rechnung tragen. Exemplarisch seien hier die Verpflichtung der ARD erwähnt, pro Jahr zehn Drehbücher auszuzeichnen und hierfür ein Entwicklungshonorar für neue Drehbücher mit einem Budget von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Drehbuchautorerhalten zudem verbesserte Zahlungsraten.
Des Weiteren haben ARD/Degeto und Produzentenallianz zugesagt, neue ARD-Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Drehbuchautorinnen und -autoren zu erarbeiten und beziehen dabei die Verbände mit ein.
Zur Produzentenallianz:
Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (kurz: Produzentenallianz) ist die unabhängige Interessenvertretung der Produzentinnen und Produzenten in Deutschland von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie repräsentiert mit rund 270 Mitgliedern die wichtigsten Produktionsunternehmen und ist damit der maßgebliche Produzentenverband in Deutschland. Im nationalen und internationalen Rahmen tritt die Produzentenallianz gegenüber Politik, Verwertern, Tarifpartnern und allen Körperschaften der Medien- und Kulturwirtschaft für die Belange der Produzentinnen und Produzenten ein.
Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V.
Kronenstr. 3 · 10117 Berlin
Telefon: 030 20670880
Web: www.produzentenallianz.de