AG Filmfestival mit Forderung zum Filmförderungsgesetz
Die AG Filmfestival legt anlässlich der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ein Konzept vor, das Filmfestivals in der Auswertungskette stärker berücksichtigt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Filmfestivals in Deutschland wurde am 4. Juli 2019 in Kassel gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern zählen 60 Filmfestivals, darunter viele der größten und ältesten Filmfestivals in Deutschland, Newcomer und Filmfestivals aus allen Regionen und Sparten. Allein in Deutschland gibt es circa 400 Filmfestivals.
Anlässlich der Novellierung des Filmförderungsgesetztes (FFG) bis 2025 setzt sich die AG Filmfestival dafür ein, die Filmfestivals erstmals in vergleichbarem systemischem Sinne, mit derselben Anerkennung ihrer immer auch bundesweiten kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekte, sowie mit ähnlichen Instrumenten wie zum Beispiel bereits die Kinos zu integrieren. Gleichfalls müssen Länder- und Regionalförderungen der Bedeutung von Filmfestivals weiterhin entsprechend Rechnung tragen.
Die AG Filmfestival legt zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ein Konzept vor, das Filmfestivals in der Auswertungskette stärker berücksichtigt. Filmfestivals sollen erstmals in ihrer erheblichen, auch bundesweiten Bedeutung für den Film vollwertig im FFG verankert werden.
Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, im Februar 2023 vorgestellte, ganzheitliche Ansatz zur Erneuerung der Filmförderung in Deutschland soll alle Aspekte der Talentförderung, Entwicklung, Produktion, Distribution und Vermittlung verbinden und die Qualität und Sichtbarkeit des Films deutlich steigern. Zu allen diesen Aspekten leisten Filmfestivals mit großer Kontinuität sowohl in kultureller als auch kreativwirtschaftlicher Dimension ihren maßgeblichen Beitrag. Filmfestivals finden aber bislang keinerlei entsprechenden Widerhall im FFG.
Filmfestivals übernehmen durch ihre sorgfältige Kuratierung und flächendeckende Verbreitung von Filmen, sowie mit ihren Talentförderinitiativen, Filmmärkten, Branchenplattformen und diversen Angeboten zur kulturellen Bildung, Filmvermittlung und Zuschauer*innenbindung einen erheblichen Teil der Entstehung, Präsentation und Auswertung. Mit relevanten Reichweiten und ihrer Strahlkraft prägen Filmfestivals das Bild des Films in Deutschland lokal, regional und bundesweit sowie auch weit über die Grenzen hinaus. Filmfestivals sind Arbeitgeber*innen, Ausbilder*innen für Fachkräfte, Wirtschaftsfaktor und verlässliche Stützen der Kultur- und Kreativbranche.
Anlässlich des anstehenden Referentenentwurfs zur Novellierung des FFG legt die AG Filmfestival der BKM ein Konzeptpapier vor, welches Filmfestivals erstmals in vergleichbarer systemischer Weise, mit derselben Anerkennung ihrer bundesweiten Effekte sowie mit ähnlichen Förderinstrumenten wie zum Beispiel bereits die Kinos integriert.
Alle Filmfestivals sollen dabei fortan nicht nur ihre Erlöse durch Einzeltickets, sondern alle Arten der Zutritte im Kino und ebenso an ihren Sonderspielorten erfassen und melden. Diese Zutritte auch durch Festivalpässe, Akkreditierungen, Ehrengäste, für junge Zuschauer*innen und Berichterstattung sollen im Sinne der besonderen Vermittlungs- und Verbreitungsleistungen der Filmfestivals positiv in Betracht gezogen und mittels eines eigenen Referenzpunktesystems auch direkt förderbar werden. Erstmals werden so auch Kurzfilme via Filmfestivals erfassbar und tiefer in entsprechende Förderstrategien des FFG integrierbar. Eine Doppelmeldung durch Kinos und Festivals wird ausgeschlossen.
Filmfestivals würden somit Teil desselben Solidarsystems der FFA (bzw. der von der BKM neu ins Gespräch gebrachten Filmagentur), mit regulären Abgaben und Ausschüttungen. Das neue Konzept erfasst und würdigt – zusätzlich zum filmwirtschaftlichen Beitrag, den Festivals durch ihre hohen Zuschauer*innenzahlen erbringen – besonders ihre strukturstärkende und kulturelle Leistung zum Beispiel in der Kuration, nachhaltigen Publikumsbindung und -bildung und im Filmdiskurs.
Darüber hinaus sollen auf der Basis ergänzender qualitativer Kriterien weitere selektive und halbautomatische Fördermaßnahmen die unabhängigen Qualitäten der Festivals auch grundsätzlich sichern. Neben regelmäßigen Projektförderungen plädiert die AG Filmfestival hierbei unter anderem für die Adaption des bewährten Modells des “Kinoprogrammpreises” auf Festivals. Eine durch das BKM bereits geplante bundesweite Filmfestivalstudie und regelmäßige statistische Erhebungen sollen parallel einen Überblick über die kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekte bieten.
Die AG Filmfestival fordert, die bisherige Filmfestivalförderung der BKM nicht erst später und gesondert, sondern bereits im Zuge der aktuellen FFG-Novellierung ins neue System zu integrieren, anzupassen und mit den Länderfilmförderungen sowie der ebenfalls reformbedürftigen außenpolitischen Kulturförderung entsprechend zu harmonisieren. Vorwiegende Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand auf Länder- und Regionalebene zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Filmfestivals und zur Erfüllung ihrer kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben, auch unabhängig jeglicher Verwertungslogiken, bleiben mindestens genauso überlebenswichtig. Zusammengenommen wird so die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte „verlässliche Förderung“ der Filmfestivals (Seite 123 / Absatz 2) endlich nachhaltig angegangen.
Zudem kritisiert die AG FILMFESTIVAL die von uns oben genannten Berlinale-Kürzungen der BKM als falsches Signal!
Für die AG FILMFESTIVAL ist es ein erschreckendes Zeichen, dass die Berlinale aufgrund von finanziellen Engpässen zu deutlichen Programmeinschränkungen gezwungen ist, und fordert erneut die Anerkennung von Filmfestivals als essentieller Teil der Filmwirtschaft in Deutschland durch die Beauftragten für Kultur und Medien, Claudia Roth. Der Filmfestivalverbund befürchtet einen förderpolitischen Abwärtstrend, der Filmfestivals von der Berlinale über die Republik bis in die ländlichen Räume zusätzlich negativ herausfordert. Filmfestivals müssen aufgrund ihrer filmwirtschaftlichen und -kulturellen Schlüsselposition heutzutage sowohl in länder- wie bundespolitischer Absicht gefördert werden, so der Zusammenschluss von 120 Filmfestivals in Deutschland. Zum wiederholten Male weist die AG darauf hin, dass der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ausdrücklich festgeschrieben hat, die Filmfestivals „verlässlich zu fördern“, die BKM aber bisher diesem Versprechen auch im Zuge der Novellierung des Filmfördergesetzes nicht nachkommt.
Die AG FILMFESTIVAL weist erneut darauf hin, dass Filmfestivals in den letzten 20 Jahren zu einem wesentlichen Faktor in der Wahrnehmungsökonomie und somit festem Bestandteil der Verwertungskette von Filmen geworden sind. Sie sind somit ein Teil der deutschen Filmwirtschaft im Sinne des Filmförderungsgesetztes (FFG). Der Verbund unterstreicht, dass Filmfestivals nachweislich neben ihrer kulturellen Qualität auch in ihrer gesellschaftlichen Funktion eine noch weitaus größere Anerkennung erlangen müssen. Denn sie ermöglichen als erste, oft einzige Institutionen die Sichtbarkeit von wichtiger nationaler und internationaler Filmkultur, die in den gewerblichen Kinos immer weniger vorkommt. Sie arbeiten wirksam und erfolgreich gegen eine Normierung der Angebote durch Mainstream und Blockbuster. Somit tragen sie wesentlich dazu bei, dass Film überhaupt als gesellschaftsrelevantes, wertorientiertes, damit auch Demokratie-stärkendes Kulturangebot wahrgenommen wird. Wie kein anderes Kinoerlebnis ermöglichen sie zudem Diskurs und Beteiligung, unterstützen also neben dem Angebot auch die Nachfrage, gerade bei jüngerem Publikum – auch im Hinblick auf die kulturelle Filmbildung, die Filmfestivals übernehmen.
Demgegenüber ist die aktuelle Situation aller deutschen Filmfestivals, unabhängig von ihrer Größe, dramatisch: Seit Ende der Pandemie sind Kostensteigerungen von im Durchschnitt 30-50% unvermeidlich. Dazu zählen u.a. höheren Mieten von Veranstaltungsorten und Kinos, Steigerungen bei den Energiepreisen sowie beim Mindestlohn. Hinzu kommt ein dramatischer Fachkräftemangel, der tendenziell zusätzliche Belastungen bei Lohn und Honoraren auslöst. Bei bestenfalls unveränderten, sehr oft aber auch gekürzten Finanzierungsmitteln der öffentlichen Hand hat das trotz kontinuierlich steigender Zuschauer*innenzahlen erhebliche qualitätsreduzierende, bis zu existenzbedrohende Konsequenzen für die Filmfestivals. Ein Ausweichen auf Sponsoring, wie es von Teilen der Politik zur Entlastung der öffentlichen Haushalte gefordert wird, kann nach Erfahrungen der AG FILMFESTIVAL, längst keine wirksame Alternative mehr sein. Schon vor der Pandemie haben sich relevante Unternehmen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage aus vielen Sponsoringbereichen zurückgezogen. Betrachtet man gerade Filmfestivals in den ländlichen Räumen, gibt es dort meist nicht einmal ansprechbare Unternehmen.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, hat breite Zustimmung zu ihrem Acht-Punkte-Programm erfahren („…zu viele Filme werden von zu wenig Menschen gesehen.“). Damit hat sie vor allem die vielen deutschen Filmproduktionen im Blick, die überwiegend mit Fördermitteln von Bund und Ländern finanziert werden. Filmfestivals, die u.a. auf Basis ihres vielfältigen Angebots für ein breites Publikum deutscher Produktionen und internationalen Arthausfilmen sorgen, bleiben in ihren Überlegungen unberücksichtigt. Vielmehr setzt die BKM nach Meinung der AG FILMFESTIVAL zusätzlich ein fatales Zeichen auch im internationalen Wettbewerb der Filmbranche. Durch ein offensichtlich nicht ausreichenden für eine der größten und bedeutendsten Institutionen wie der Berlinale schwächt sie die deutsche Filmwirtschaft. Dies lässt darüber hinaus ein generell mangelndes Interesse der Politik für die Auswertungsform der Filmfestivals vermuten.
Die Filmfestivals werden von der Politik alleingelassen und fordern wiederholt eine proaktive und zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte Verantwortlichkeit, wie das längst in anderen Kulturbereichen wie Theater, Oper und Museen der Fall ist. Die von der BKM angestoßene große Novellierung der deutschen Filmförderung sowie die darin angestrebte grundsätzliche Neuordnung sowohl der kulturellen als auch filmwirtschaftlichen Instrumente bietet jetzt die Chance eines effizienten Richtungswechsels hin zu einer transparenten, an den konkreten kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekten ausgerichteten Filmfestivalförderung über die Metropolen bis in die ländlichen Räume. Filmfestivals müssen als Teil der Filmwirtschaft im neuen Filmförderungsgesetz definiert werden. Ohne diesen wesentlichen Baustein wird das neue Gesetz – und damit eine intakte deutsche Filmlandschaft – nachhaltig geschwächt.
Abschließend begrüßt die AG Filmfestival den Willen der BKM zu einer großen Reform der Filmförderung in Deutschland, vermisst aber die Einbeziehung der Filmfestivals, obwohl dies im Koalitionsvertrag versprochen wurde.
Link: ag-filmfestival.de
Die Arbeitsgemeinschaft der Filmfestivals in Deutschland wurde am 4. Juli 2019 in Kassel gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern zählen 60 Filmfestivals, darunter viele der größten und ältesten Filmfestivals in Deutschland, Newcomer und Filmfestivals aus allen Regionen und Sparten. Allein in Deutschland gibt es circa 400 Filmfestivals.
Anlässlich der Novellierung des Filmförderungsgesetztes (FFG) bis 2025 setzt sich die AG Filmfestival dafür ein, die Filmfestivals erstmals in vergleichbarem systemischem Sinne, mit derselben Anerkennung ihrer immer auch bundesweiten kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekte, sowie mit ähnlichen Instrumenten wie zum Beispiel bereits die Kinos zu integrieren. Gleichfalls müssen Länder- und Regionalförderungen der Bedeutung von Filmfestivals weiterhin entsprechend Rechnung tragen.
Die AG Filmfestival legt zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ein Konzept vor, das Filmfestivals in der Auswertungskette stärker berücksichtigt. Filmfestivals sollen erstmals in ihrer erheblichen, auch bundesweiten Bedeutung für den Film vollwertig im FFG verankert werden.
Große Filmfestivals wie die Berlinale mit ihrem internationalen A-Festivalstatus werden bereits seit Jahren vom Bund finanziell unterstützt, denn allein durch Sponsorengelder sowie durch den Verkaufserlös von Eintrittskarten wären die Internationalen Filmfestspiele von Berlin nicht zu finanzieren. Allerdings fällt im nächsten Jahr der Corona-Zuschlag weg, sodass die 74. Ausgabe 2024 mit nur der Hälfte, der bisher gezeigten rund 400 Filme antreten kann.
Dagegen bekamen andere kleine Filmfestivals in Berlin meist gar keine Förderung und konnten sich oft nur schwer durchwurschteln. Dazu gehörte u.a. das Favourites Film Festival, das im letzten September 2022 zum 11. Mal im Berliner City Kino Wedding diesmal noch erfolgreich stattfand, aber in Zukunft keine weitere Ausgabe mehr stemmen kann.
Von den ursprünglich rund 80 in Berlin stattgefundenen Filmfestivals haben nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie weniger als ca. 50 überlebt. Auch Kino-Schließungen sowie Preissteigerungen bei den Tickets und vor allem das zunehmende Angebot von Streaming-Portalen machen es nicht nur den Festivalbetreibern, sondern auch den Kinobetreibern zunehmend schwerer über die Runden zu kommen.
Ab einer gewissen Festivalgröße goutieren die Zuschauer*innen - meist in Erwartung neuer aufregender Filme - jedoch das Angebot und kommen in Ermangelung anspruchsvoller Alternativen glücklicherweise wieder vermehrt in die Kinos. Doch wie lange noch wird dieser Trend anhalten?
Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, im Februar 2023 vorgestellte, ganzheitliche Ansatz zur Erneuerung der Filmförderung in Deutschland soll alle Aspekte der Talentförderung, Entwicklung, Produktion, Distribution und Vermittlung verbinden und die Qualität und Sichtbarkeit des Films deutlich steigern. Zu allen diesen Aspekten leisten Filmfestivals mit großer Kontinuität sowohl in kultureller als auch kreativwirtschaftlicher Dimension ihren maßgeblichen Beitrag. Filmfestivals finden aber bislang keinerlei entsprechenden Widerhall im FFG.
Filmfestivals übernehmen durch ihre sorgfältige Kuratierung und flächendeckende Verbreitung von Filmen, sowie mit ihren Talentförderinitiativen, Filmmärkten, Branchenplattformen und diversen Angeboten zur kulturellen Bildung, Filmvermittlung und Zuschauer*innenbindung einen erheblichen Teil der Entstehung, Präsentation und Auswertung. Mit relevanten Reichweiten und ihrer Strahlkraft prägen Filmfestivals das Bild des Films in Deutschland lokal, regional und bundesweit sowie auch weit über die Grenzen hinaus. Filmfestivals sind Arbeitgeber*innen, Ausbilder*innen für Fachkräfte, Wirtschaftsfaktor und verlässliche Stützen der Kultur- und Kreativbranche.
Anlässlich des anstehenden Referentenentwurfs zur Novellierung des FFG legt die AG Filmfestival der BKM ein Konzeptpapier vor, welches Filmfestivals erstmals in vergleichbarer systemischer Weise, mit derselben Anerkennung ihrer bundesweiten Effekte sowie mit ähnlichen Förderinstrumenten wie zum Beispiel bereits die Kinos integriert.
Alle Filmfestivals sollen dabei fortan nicht nur ihre Erlöse durch Einzeltickets, sondern alle Arten der Zutritte im Kino und ebenso an ihren Sonderspielorten erfassen und melden. Diese Zutritte auch durch Festivalpässe, Akkreditierungen, Ehrengäste, für junge Zuschauer*innen und Berichterstattung sollen im Sinne der besonderen Vermittlungs- und Verbreitungsleistungen der Filmfestivals positiv in Betracht gezogen und mittels eines eigenen Referenzpunktesystems auch direkt förderbar werden. Erstmals werden so auch Kurzfilme via Filmfestivals erfassbar und tiefer in entsprechende Förderstrategien des FFG integrierbar. Eine Doppelmeldung durch Kinos und Festivals wird ausgeschlossen.
Filmfestivals würden somit Teil desselben Solidarsystems der FFA (bzw. der von der BKM neu ins Gespräch gebrachten Filmagentur), mit regulären Abgaben und Ausschüttungen. Das neue Konzept erfasst und würdigt – zusätzlich zum filmwirtschaftlichen Beitrag, den Festivals durch ihre hohen Zuschauer*innenzahlen erbringen – besonders ihre strukturstärkende und kulturelle Leistung zum Beispiel in der Kuration, nachhaltigen Publikumsbindung und -bildung und im Filmdiskurs.
Darüber hinaus sollen auf der Basis ergänzender qualitativer Kriterien weitere selektive und halbautomatische Fördermaßnahmen die unabhängigen Qualitäten der Festivals auch grundsätzlich sichern. Neben regelmäßigen Projektförderungen plädiert die AG Filmfestival hierbei unter anderem für die Adaption des bewährten Modells des “Kinoprogrammpreises” auf Festivals. Eine durch das BKM bereits geplante bundesweite Filmfestivalstudie und regelmäßige statistische Erhebungen sollen parallel einen Überblick über die kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekte bieten.
Die AG Filmfestival fordert, die bisherige Filmfestivalförderung der BKM nicht erst später und gesondert, sondern bereits im Zuge der aktuellen FFG-Novellierung ins neue System zu integrieren, anzupassen und mit den Länderfilmförderungen sowie der ebenfalls reformbedürftigen außenpolitischen Kulturförderung entsprechend zu harmonisieren. Vorwiegende Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand auf Länder- und Regionalebene zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Filmfestivals und zur Erfüllung ihrer kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben, auch unabhängig jeglicher Verwertungslogiken, bleiben mindestens genauso überlebenswichtig. Zusammengenommen wird so die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte „verlässliche Förderung“ der Filmfestivals (Seite 123 / Absatz 2) endlich nachhaltig angegangen.
Zudem kritisiert die AG FILMFESTIVAL die von uns oben genannten Berlinale-Kürzungen der BKM als falsches Signal!
Für die AG FILMFESTIVAL ist es ein erschreckendes Zeichen, dass die Berlinale aufgrund von finanziellen Engpässen zu deutlichen Programmeinschränkungen gezwungen ist, und fordert erneut die Anerkennung von Filmfestivals als essentieller Teil der Filmwirtschaft in Deutschland durch die Beauftragten für Kultur und Medien, Claudia Roth. Der Filmfestivalverbund befürchtet einen förderpolitischen Abwärtstrend, der Filmfestivals von der Berlinale über die Republik bis in die ländlichen Räume zusätzlich negativ herausfordert. Filmfestivals müssen aufgrund ihrer filmwirtschaftlichen und -kulturellen Schlüsselposition heutzutage sowohl in länder- wie bundespolitischer Absicht gefördert werden, so der Zusammenschluss von 120 Filmfestivals in Deutschland. Zum wiederholten Male weist die AG darauf hin, dass der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ausdrücklich festgeschrieben hat, die Filmfestivals „verlässlich zu fördern“, die BKM aber bisher diesem Versprechen auch im Zuge der Novellierung des Filmfördergesetzes nicht nachkommt.
Die AG FILMFESTIVAL weist erneut darauf hin, dass Filmfestivals in den letzten 20 Jahren zu einem wesentlichen Faktor in der Wahrnehmungsökonomie und somit festem Bestandteil der Verwertungskette von Filmen geworden sind. Sie sind somit ein Teil der deutschen Filmwirtschaft im Sinne des Filmförderungsgesetztes (FFG). Der Verbund unterstreicht, dass Filmfestivals nachweislich neben ihrer kulturellen Qualität auch in ihrer gesellschaftlichen Funktion eine noch weitaus größere Anerkennung erlangen müssen. Denn sie ermöglichen als erste, oft einzige Institutionen die Sichtbarkeit von wichtiger nationaler und internationaler Filmkultur, die in den gewerblichen Kinos immer weniger vorkommt. Sie arbeiten wirksam und erfolgreich gegen eine Normierung der Angebote durch Mainstream und Blockbuster. Somit tragen sie wesentlich dazu bei, dass Film überhaupt als gesellschaftsrelevantes, wertorientiertes, damit auch Demokratie-stärkendes Kulturangebot wahrgenommen wird. Wie kein anderes Kinoerlebnis ermöglichen sie zudem Diskurs und Beteiligung, unterstützen also neben dem Angebot auch die Nachfrage, gerade bei jüngerem Publikum – auch im Hinblick auf die kulturelle Filmbildung, die Filmfestivals übernehmen.
Demgegenüber ist die aktuelle Situation aller deutschen Filmfestivals, unabhängig von ihrer Größe, dramatisch: Seit Ende der Pandemie sind Kostensteigerungen von im Durchschnitt 30-50% unvermeidlich. Dazu zählen u.a. höheren Mieten von Veranstaltungsorten und Kinos, Steigerungen bei den Energiepreisen sowie beim Mindestlohn. Hinzu kommt ein dramatischer Fachkräftemangel, der tendenziell zusätzliche Belastungen bei Lohn und Honoraren auslöst. Bei bestenfalls unveränderten, sehr oft aber auch gekürzten Finanzierungsmitteln der öffentlichen Hand hat das trotz kontinuierlich steigender Zuschauer*innenzahlen erhebliche qualitätsreduzierende, bis zu existenzbedrohende Konsequenzen für die Filmfestivals. Ein Ausweichen auf Sponsoring, wie es von Teilen der Politik zur Entlastung der öffentlichen Haushalte gefordert wird, kann nach Erfahrungen der AG FILMFESTIVAL, längst keine wirksame Alternative mehr sein. Schon vor der Pandemie haben sich relevante Unternehmen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage aus vielen Sponsoringbereichen zurückgezogen. Betrachtet man gerade Filmfestivals in den ländlichen Räumen, gibt es dort meist nicht einmal ansprechbare Unternehmen.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, hat breite Zustimmung zu ihrem Acht-Punkte-Programm erfahren („…zu viele Filme werden von zu wenig Menschen gesehen.“). Damit hat sie vor allem die vielen deutschen Filmproduktionen im Blick, die überwiegend mit Fördermitteln von Bund und Ländern finanziert werden. Filmfestivals, die u.a. auf Basis ihres vielfältigen Angebots für ein breites Publikum deutscher Produktionen und internationalen Arthausfilmen sorgen, bleiben in ihren Überlegungen unberücksichtigt. Vielmehr setzt die BKM nach Meinung der AG FILMFESTIVAL zusätzlich ein fatales Zeichen auch im internationalen Wettbewerb der Filmbranche. Durch ein offensichtlich nicht ausreichenden für eine der größten und bedeutendsten Institutionen wie der Berlinale schwächt sie die deutsche Filmwirtschaft. Dies lässt darüber hinaus ein generell mangelndes Interesse der Politik für die Auswertungsform der Filmfestivals vermuten.
Die Filmfestivals werden von der Politik alleingelassen und fordern wiederholt eine proaktive und zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte Verantwortlichkeit, wie das längst in anderen Kulturbereichen wie Theater, Oper und Museen der Fall ist. Die von der BKM angestoßene große Novellierung der deutschen Filmförderung sowie die darin angestrebte grundsätzliche Neuordnung sowohl der kulturellen als auch filmwirtschaftlichen Instrumente bietet jetzt die Chance eines effizienten Richtungswechsels hin zu einer transparenten, an den konkreten kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekten ausgerichteten Filmfestivalförderung über die Metropolen bis in die ländlichen Räume. Filmfestivals müssen als Teil der Filmwirtschaft im neuen Filmförderungsgesetz definiert werden. Ohne diesen wesentlichen Baustein wird das neue Gesetz – und damit eine intakte deutsche Filmlandschaft – nachhaltig geschwächt.
Abschließend begrüßt die AG Filmfestival den Willen der BKM zu einer großen Reform der Filmförderung in Deutschland, vermisst aber die Einbeziehung der Filmfestivals, obwohl dies im Koalitionsvertrag versprochen wurde.
Link: ag-filmfestival.de