Skip to content

EU-Parlament stimmte für modernes Urheberrecht

Mehrheit der EU-Parlamentarier stimmte für abgeänderte Urheberrechtsreform.



Das EU-Parlament hat am 12. September 2018 mit großer Mehrheit für ein europaweites modernes Urheberrecht gestimmt.

Zuvor hatte auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments appelliert, den Weg frei zu machen für ein Urheberrecht, das die kreativen und wirtschaftlichen Interessen der Urheber weitgehend berücksichtigt. Mit der Entscheidung wurden auch erste Ansätze für urhebervertragliche Regelungen in Europa auf den Weg gebracht. Jetzt steht die Abstimmung des Parlamentsbeschlusses mit dem Ministerrat und der EU-Kommission an.

+++++++++++++



Große Freude beim SPIO-Präsidenten Alfred Holighaus wegen der positiven Abstimmung.

Stolz und Freude zeigte SPIO-Präsident Alfred Holighaus nachdem das EU-Parlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für den abgeänderten Vorschlag des Berichterstatters Axel Foss zur Urheberrechtsreform gestimmt hatte. Damit ist nun der Weg frei für Trilogverhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der Europäischen Union als Vertreter der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission (wir berichteten zuletzt am 9. Juli 2018).

"Heute sind wir als Kreative und Europäer stolz. Die Abgeordneten haben anerkannt, dass hinter den vielen Detailfragen der neuen Urheberrechts-Richtlinie ein großes gemeinsames Anliegen aller europäischen Kreativen steht: für eine faire Kreativwirtschaft zu sorgen, die endlich alle Kreativen an der digitalen Wertschöpfung mit ihren Werken beteiligt. Nun ist der Weg frei, in den Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission an den konkreten Regelungen zu feilen damit Produzenten und Vertriebspartner weiterhin frei über die Auswertung ihrer Filme bestimmen können und die Planungssicherheit in der Vergütung ihrer Kreativpartner erhalten bleibt", so Holighaus.


Trilog-Verhandlungen sind in den EU-Verträgen dann vorgesehen, wenn der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zustimmt. In diesem Fall erfolgen formelle Trilog-Verhandlungen im Rahmen eines Vermittlungsausschusses.

Wie die SPIO in ihrer Pressemitteilung herausstellt, seien für die deutsche Filmwirtschaft die geplanten urhebervertragsrechtlichen Regeln und die Bestimmungen zur Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Online-Plattformen sowie die geplanten Schrankenregelungen für den grenzüberschreitenden Online-Zugang zu Filmen für Bildung und Wissenschaft, zentrale Punkte.

Auch dazu berichteten wir in einem Artikel vom 27. Dezember 2017.

+++++++++++++



Produzentenallianz appellierte an deutsche EU-Parlamentarier, Schließung des ‚Value Gap’ und Balance der Interessen nicht aus den Augen zu verlieren.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz) appellierte kurz vor der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments zur Urheberrechtsrichtlinie noch einmal an die deutschen EU-Parlamentarier, sich bei der Abstimmung von zwei wesentlichen Überlegungen leiten zu lassen:

Schließung des ‚Value Gap’ durch Anerkennung der rechtlichen Verantwortung der großen Plattformbetreiber.

Der sogenannte ‚Value Gap’, die Wertschöpfungslücke, die durch das Ungleichgewicht zwischen der zunehmenden Online-Nutzung von audiovisuellen Werken und der nur geringen Beteiligung der Rechteinhaber an den durch die Online-Plattformen erzielten Erlöse entsteht, muss geschlossen werden. So müssen auch die großen Plattformbetreiber angehalten werden, ihre rechtliche Verantwortung für die über ihre Dienste erfolgende Nutzung urheberrechtlicher Werke anzuerkennen. Denn deren Geschäftsmodelle bauen ganz wesentlich auf der Nutzung der Leistungen von Kreativen und Produzenten auf.

Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz: „Die Nutzung ihrer Werke hat seit Jahren dazu beigetragen, dass eine Reihe dieser Plattformbetreiber inzwischen zu den wertvollsten Unternehmen der Welt zählen. Im Gegenzug muss nun auch sichergestellt werden, dass diese Onlinedienste aktiv daran mitwirken, dass Urheber und Produzenten für diese Nutzungen ihrer Werke angemessen vergütet werden.“


Wahrung der Balance der Interessen.

Weiterhin betont die Produzentenallianz, dass die vom JURI-Ausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagenen Regelungen einen soliden Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen im Trilogverfahren bieten können.

Prof. Dr. Mathias Schwarz, Direktor für Internationales der Produzentenallianz: „Deutschland war mit den Novellen des Urheberrechts der Jahre 2002 und 2016 Vorreiter bei der Durchsetzung eines verbesserten Urhebervertragsrechts. Die nun hierzu auf europäischer Ebene vorgeschlagenen Regelungen können, bei aller Kritik, die im Detail hieran weiter geäußert werden kann, als solide Ausgangsbasis für die nun kommenden Verhandlungen im Trilog gelten. Die demgegenüber teilweise geforderten weiteren Verschärfungen dieser Regelungen würden hingegen die notwendige Balance zwischen den Vergütungsinteressen der Kreativen auf der einen Seite und der Möglichkeit zur Nutzung der sich in der digitalen Welt bietenden Verwertungschancen auf der anderen Seite völlig aus dem Lot bringen. Damit würden sie dazu beitragen, dass die Vergütungen für Kreative und Produzenten nicht steigen, sondern sinken werden. Die Produzentenallianz unterstützt deshalb auch weiterhin die Positionen, die vom Rechtsausschuss des Parlaments entwickelt wurden und nun erneut im Parlament zur Abstimmung stehen. An die deutschen EU-Parlamentarier appellieren wir, sich bei der Abstimmung durch Unterstützung des vom JURI-Ausschuss entwickelten Kompromissvorschlages für die Schließung des ‚Value Gaps’ und eine ausgewogene Sicherung des Ausgleichs der Interessen einzusetzen.“


Der Rechtsausschuss des EU–Parlaments hatte nach ausführlicher Diskussion im Frühsommer dieses Jahres einen Kompromissvorschlag zu der von der Kommission im Rahmen der Digital Single Market Agenda vorgeschlagenen Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet. In dieser sind fortentwickelte Schrankenregelungen, ein europäisches Leistungsschutzrecht für Verlagsunternehmen, Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online- und Inhalteweitergabediensten sowie Bestimmungen für ein modernisiertes Urhebervertragsrecht enthalten.

+++++++++++++



Axel Voss, der als Berichterstatter des EU-Parlaments für die teils umstrittene Copyright-Reform, auch als Vater des Reformentwurfs bezeichnet wird, weiß offenkundig nicht genau, was in seinem Gesetz steht, so die Platform Netzpolitik.org.

Auf Fragen des schwedischen Journalisten Emanuel Karlsten für das Magazin Breakit reagierte Axel Voss erstaunt und zeigte sich unwissend über den Inhalt seines eigenen Gesetzes. Konkret spricht Karlsten den Politiker darauf an, dass laut dem verabschiedeten Reformentwurf jeder Mitschnitt (Foto oder Video) einer Sportveranstaltung als Urheberrechtsverletzung gewertet werden könnte (auch Zusammenschnitte auf YouTube, etc.).

Der CDU-Politiker Voss war sichtlich perplex, dass so etwas im Text steht und gelobt dies nochmals zu besprechen, obwohl der finale Entwurf bereits vom Parlament abgesegnet wurde. Als der Journalist nochmals nachhakt, dass man im Ausschuss vor der Abstimmung bereits eventuelle Fehler in dem Entwurf hätte berichtigen können und sollen, antwortet Voss, dass man sich aus Zeitgründen auf andere Aspekte des Entwurfs konzentriert habe.

Karlsten schließt seinen Bericht dementsprechend mit folgender Feststellung (per Google Übersetzung aus dem Schwedischen):

"Es ist spektakulär, aber auch sehr aussagekräftig, wie diese Richtlinie entwickelt wurde. Diejenigen, die handeln und darüber entscheiden, wissen kaum, wofür sie gestimmt haben oder welche Auswirkungen sie haben könnte."


Link: www.europarl.europa.eu
Quellen: DJV | SPIO | Produzentenallianz | Blickpunkt:Film | Netzpolitik.Org





Anzeige

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Es ist genug am :

Warum werden nun die "Creators" mehrfach belohnt?

Wir Zahlen fuer jedes Medium bereits Tantiemen. für CD/ HDD, Speicher usw. und die liste ist lang, ganz einfach wer nicht seine Arbeit Herzeigen will soll es doch für sich behalten, durch das offene Internet habe so viele es geschafft berühmt zu werden und viel Geld zu machen.... Die EU selbst sollte sich hier zurückhalten oder dann diese Tantiemen von Medien wieder abschaffen....
Einfach mal nur zum Nachdenken

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!