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Appell - Krankengeld für "Freie"

Freie Mitarbeiter/innen in den deutschen Fernseh- und Rundfunkanstalten sowie bei privaten Sendern fordern Krankengeld für kurzfristig, unständig und ständig Beschäftigte!

Mit einer Unterschriftenliste der Gewerkschaften DJV und ver.di soll aberwitzige Gesetzentwurf, dass Freie zukünftig erst ab der siebten Woche Krankengeld bekommen sollen, wieder korrigiert werden! Die Unterschriften sollen zu einer Anhörung im Bundestag am 9. Mai 2009 übergeben werden, damit das Entgeltfortzahlungsgesetzes auch auf arbeitnehmerähnliche Personen ausgedehnt wird.

Zum 1. Januar 2009 trat das Wettbewerbsstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz hat leider auch zur Folge, dass für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld der Krankenkassen entfällt. Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sender müssen seitdem den Verdienstausfall im Krankheitsfall gesondert versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zwar verpflichtet, hierfür so genannte Wahltarife anzubieten, doch bis zum heutigen Tage gibt es jedoch nur wenige Angebote der gesetzlichen Krankenkassen, die darüber hinaus recht teuer sind.
DJV und ver.di fordern:
• Wiedereinführung des gesetzlichen Regelkrankengeldes für gesetzlich Krankenversicherte mit Leistung ab dem ersten Tag der Krankheit, wie es bis zum 31. Dezember 2008 galt
• Im Falle einer Wiedereinführung erhöhter Beitragssätze, sind die Mehrkosten von dem Arbeit- /Auftraggeber zu zahlen, der Personen ohne Entgeltfortzahlungsanspruch beschäftigt.
Alternativ: Finanzierung durch eine Lohnfortzahlungsumlage der Beschäftigungsgeber von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
• Ergänzung des Geltungsbereichs des Entgeltfortzahlungsgesetzes durch Hereinnahme der arbeitnehmerähnlichen Personen, zumindest derer, die als solche durch Tarifverträge anerkannt werden
• Abschaffung oder Änderung der „Wahl“tarifregelungen zum Krankengeld
- Insbesondere radikale Verkürzung der derzeit dreijährigen Bindungsfrist an die Krankenkasse
- Abschaffung jeglicher Karenzzeiten beim Eintritt in Krankenkassen
- „Wahl“tarifkrankengeld braucht klare Regelungen zur Sozial- und Einkommensteuerfreiheit
- Beitragsfreiheit von Krankengeldbeziehern auch für „Wahl“tarife klarstellen

Rundfunkanstalten, Organisationen und Verbände, die bereits Unterschriften gesammelt haben, werden gebeten die ausgefüllte Liste schnellstmöglich abzuschicken an:

die DJV-Bundesgeschäftsstelle,
Referat Freie, Bennauerstraße 60
53115 Bonn
– Fax: 0228 / 241598 oder

ver.di-Bundesvorstand
Referat Selbstständige
10112 Berlin
– Fax: 01805 / 8373431-1411

Ein Vordruck der Liste kann als PDF bei der Freienvertretung im Runfunk Berlin-Brandenburg rbbpro.de heruntergeladen werden.

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