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EU-Parlament rüttelt vorerst nicht am Territorialprinzip

Derzeit keine weiteren Einschnitte zulasten der Kreativitätsindustrie.



Die Zitterpartie um das sogenannte Territorialprinzip hatte kurz vor Weihnachten ein glückliches Ende genommen. Am 12.12.2017 entschied das EU-Parlament die exklusive territoriale Vergabe von Film- und Fernsehrechten nicht noch einmal zurückzuweisen, sondern die Empfehlung des Rechtsausschusses anzunehmen, und damit ohne weitere Einschnitte zulasten der Kreativitätsindustrie zu Ende zu führen. Demnach soll das Ursprungslandprinzip nur für die Online-Weiterverbreitung von "News & Current Affairs" gelten.

Ursprünglich verfolgte die EU das Ziel der grenzfreien Verbreitung europäischer Filme auf allen Ebenen und sah deshalb u.a. das Modell des Day-and-Date-Starts auch für Europa vor, welches die Zeitspanne zwischen der Kino-Auswertung und Online-Auswertung entscheidend verkürzen würde. Wie schon seit geraumer Zeit von einigen US-Verleihern gefordert, sollte die internationalen Auswertung ihrer Filme weltweit durch eine gleichzeitigen Start auf allen Kanälen erfolgen - also sowohl im Kino als auch Online im Netz - damit ungeduldige Filmfans nicht ggf. auf Raubkopien zurückgreifen müssen.


In Europa ist aber allein schon durch die Sprachbarrieren eine andere Situation gegeben, sodass sich sowohl für die Länder wie auch für die sehr differenziert zu betrachtende Kreativbranche das Territorialprinzip bisher am Besten bewährt hat.

Sowohl der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) wie auch die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen (Produzentenallianz) sehen in dem Beschluss des EU-Parlaments vom 12.12.2017 zur SatCab-Verordnung ein klares Bekenntnis für den europäischen Film, bei dem die natürlichen Grenzen und Sprachbarrieren respektiert werden, sodass zunächst keine Einschnitte zulasten der Kreativitätsindustrie vorgenommen werden.

Die Abgeordneten des EU-Parlaments respektieren damit die exklusive territoriale Vergabe von Film- und Fernsehrechten, die für Investitionen in audiovisuelle Kreativinhalte von existentieller Bedeutung ist und die Vielfalt und Qualität europäischer TV-Programme und Produktionen im Interesse der Verbraucher sichert, so der VPRT.



Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VPRT: „Wir sind erleichtert, dass sich die Vernunft durchgesetzt hat. In einer bemerkenswerten Einheit hat sich die deutsche und europäische kommerzielle TV- und Filmbranche – von Drehbuchautoren, Regisseuren, Schauspielern, bis hin zu Produzenten, Vermarktern, Vertriebs- und Abspielunternehmen – für eine Begrenzung des Kommissionsvorschlages zum Sendelandprinzip online ausgesprochen. Dem trägt der nun bestätigte Beschluss des Rechtsausschusses Rechnung.“


Es ist nur ein weiterer, aber ein wichtiger Etappensieg für die Kreativwirtschaft: Das Plenum des EU-Parlaments sieht bei der KabSat-Verordnung keine Notwendigkeit, das Ursprungslandprinzip großzügiger auszulegen, als dies der Rechtsausschuss tat. Dies geschah allerdings sehr zum Missfallen des EU-Berichterstatters Tiemo Wölken, der nach wie vor alles daran setzt, dass die Linie der EU-Kommission umgesetzt wird, nach der Sender künftig nur noch eine nationale Lizenz erwerben müssten, um Inhalte EU-weit in ihren Online-Angeboten weiterverbreiten zu können.



Für Verbraucher in grenznahen Gebieten, die oft mehrerer Sprachen mächtig sind, würde der freie Grenzverkehr für Online-Medien tatsächlich einen gewaltigen Vorteil bieten. Sie könnten Abo-Dienste von Filmen aus mehreren Ländern beziehen, ohne dafür mehrfach bezahlen zu müssen. Heutzutage wird die Online-Auswertung von Filmen territorial begrenzt. So können viele Filme, die beispielsweise über das österreichische Online-Portal FilmmIt.com im Nachbarland Österreich angeboten werden, oft nicht in Deutschland gesehen werden, weil dafür die Rechte hier bei uns nicht vorliegen. Nur ein kleiner Teil des FlimmIt Programms ist deshalb auf der deutschen Partnerseite good!movies aus Berlin zu sehen.

Das ist der EU, die den freien Daten- und Geschäftsverkehr fordert, ein Dorn im Auge. Doch wie nun vom EU-Parlament empfohlen, soll das Ursprungslandprinzip demnach nur für die Online-Weiterverbreitung von "News & Current Affairs" gelten, was vor allem das Bedürfnis nach einem "Free Flow of Information" befriedigen würde.

Das EU-Parlament respektiere somit die exklusive territoriale Vergabe von Film- und Fernsehrechten, die für Investitionen in audiovisuelle Kreativinhalte von existentieller Bedeutung seien und die Vielfalt und Qualität europäischer TV-Programme und Produktionen im Interesse der Verbraucher sicherten.

Mit der Entscheidung habe das EU-Parlament den Startschuss für den sogenannten Trilog gegeben, also die gemeinsamen Verhandlungen mit EU-Kommission und EU-Rat, die sich nun auch mit den Mitgliedsstaaten einigen müssen, damit weitere Eingriffe ins Plattformgeschäft der Sendeunternehmen verhindert werden.

Das Ende der Geschichte ist allerdings noch Ergebnis offen, sodass die betroffenen Verbände schon jetzt an die Bundesregierung appellieren, den Beschluss des EU-Parlaments ebenso wie die ähnliche Empfehlung der Bundesratsausschüsse Europa und Kultur bei den weiteren Beratungen im Rat zu berücksichtigen.



Eine erste Reaktion kam auch von SPIO-Präsident Alfred Holighaus: "Wir begrüßen, dass das EU-Parlament die Weichen für die anstehenden Trilog-Verhandlungen richtig gestellt hat. Jetzt ist es wichtig, dass die Verhandlungsführer dieses Mandat gegenüber Rat und Kommission erfolgreich durchsetzen. So kann eine lebendige europäische Filmkultur im Digitalen Binnenmarkt gewahrt werden."



Auch Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz war erleichtert: "Eine sehr wichtige Etappe auf dem Weg ist geschafft. Den Film- und Fernsehproduzenten Deutschlands und Europas gibt das Abstimmungsergebnis der europäischen Parlamentarier Rückenwind auf dem Weg zur Erhaltung des wichtigen Territorialitätsprinzips."

Der Geschäftsführer der Produzentenallianz, Christoph Palmer, ergänzte: "Wir sind froh, dass die Einwände und Argumente der deutschen und europäischen Filmproduzenten in Brüssel gehört wurden. Die Filmproduzenten wollen gerne ihre Werke in Europa sichtbar machen - aber zu vernünftigen, den eigenen Markt stärkenden, Konditionen."



Kulturstaatsministerin Monika Grütters: "Der Beschluss des Europäischen Parlamentes zur Kabel-Satelliten-Richtlinie(KabSat) bestätigt unsere Haltung nachdrücklich und ist sehr zu begrüßen. Er ist voll und ganz im Sinne der europäischen Kreativindustrie. Denn Filme müssen refinanzierbar bleiben. Ohne territoriale Lizenzen sind sie das nicht. Die theoretische grenzenlose Verfügbarkeit läuft völlig ins Leere, wenn keine europäischen Werke mehr entstehen, die unsere kulturelle Vielfalt mit Leben füllen. Gewinner sind dann einzig die großen globalen Konzerne."


Quellen: Produzentenallianz | VPRT | SPIO | Blickpunkt:Film




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