Skip to content

EU-Kommission legte Konzept zum Urheberrecht vor

EU will die grenzüberschreitende Nutzung von Inhalten sicherstellen.



Ein Aufschrei des Verbands der Filmverleiher (VdF) folgt bestimmt, denn Günther Oettinger stellte in Brüssel den Aktionsplan der EU-Kommission zum Urheberrecht vor. Und darin wird die schrittweise Abkehr von Hindernissen wie dem sogenannten Geoblocking proklamiert. Schon im Online-Bereich, nämlich bei Video on Demand (VoD) und Videostreaming hat die EU dem Geoblocking und regionalen Zeitfenstern den Kampf angesagt und will sich für einen starken, schrankenlosen europäischen Binnenmarkt einsetzen, wie wir am 30. Juli 2015 schrieben. Die EU will sich damit u.a. für die Einbeziehung benachteiligter Bevölkerungsgruppen einsetzen, um den Zugang zum digitalen Erbe oder den meist in Privathand befindlichen verschlossenen Archiven europäischer Filmkunst für jedermann und jederzeit zu ermöglichen, denn das Thema Film und audiovisuelle Medien spielen in der EU-Kommission eine große Rolle.

Jedoch ist die Argumentation unsinnig, dass Kunst der gesamten Gesellschaft bereits gehören würde und deshalb alle Werke, digital und analog, frei verfügbar sein müssten. Selbstverständlich ist es jedem Künstler unbenommen, sein Werk zur freien Verfügung zu stellen und zu sagen, dass jeder damit machen kann, was er will. Diese Entscheidungsmöglichkeit sollte auch über die Landesgrenzen hinaus gelten und von keiner Verwertungsgesellschaft wie beispielsweise der GEMA abgestritten werden dürfen. Aber auch keine amorphe Allgemeinheit sollte für sich beanspruchen, mit dem Schaffen anderer machen zu können, was sie will. Nämlich diese Werke zu plündern, verändern oder entstellen können oder dürfen. Dazu bedarf es Regeln, Regeln die im Zeitalter der digitalen Revolution überarbeitet werden müssen.

Nun präsentierte die Europäische Kommission am 9. Dezember 2015 in Brüssel auch ihre Pläne für eine Modernisierung des Urheberrechts auf EU-Basis und konkretisiert dabei nochmals ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt. Binnenmarktkommissar Andrus Ansip und Digitalkommissar Günther Oettinger versprechen sich von ihrem Vorstoß ein zeitgemäßes EU-Urheberrecht für das Digitalzeitalter. Das Konzept für ein modernes EU-Urheberrecht soll in den kommenden sechs Monaten in konkrete Legislativvorschläge und Politikinitiativen umgesetzt werden, heißt es aus Brüssel. Alle Ergebnisse der verschiedenen öffentlichen Konsultationen sollen dabei Berücksichtigung finden.

In einem ersten Schritt soll zudem die grenzübergreifende Portabilität von Inhalten wie Filmen, Serien, Sportsendungen, Musik oder Spielen verbessert werden. Ziel der vorgeschlagenen "Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt" ist es dabei, in der EU einen breiteren Onlinezugang zu lizenzierten Inhalten zu schaffen.

"Wir wollen die grenzüberschreitende Nutzung von Inhalten sicherstellen", ließ Andrus Ansip in einer Mitteilung der Kommission wissen. "Wer Inhalte - wie Filme, Bücher, Fußballspiele oder Fernsehserien - rechtmäßig erworben hat, muss sie auch überall in Europa auf Reisen mitnehmen und nutzen können." Dies bedeute laut Ansip "eine echte Chance", die dem gleichkomme, was die EU mit der Abschaffung der Roamingentgelte erreicht habe. Das Konzept für ein modernes Urheberrecht in der EU soll "den Menschen einen breiteren Zugang zu kulturellen Inhalten" ermöglichen und zugleich die Urheber unterstützen, betonte Ansip.

"Wir wollen urheberrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die stimulierend und gerecht sind, die Investitionen in die Kreativität belohnen und den Europäerinnen und Europäern den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten und deren rechtmäßige Nutzung erleichtern", sagte Günther Oettinger zum Aktionsplan. "Unsere fortlaufenden Arbeiten an der Rolle der Plattformen und Online-Mittler wird ebenfalls dazu beitragen, unseren Plan in konkrete Legislativvorschläge umzusetzen."

Zudem legte die Kommission neue Vorschriften vor, die den Verbraucherschutz beim Onlineeinkauf verbessern und Unternehmen beim grenzüberschreitenden Handel unterstützen sollen.

Der Aktionsplan der Kommission soll auf vier Säulen ruhen. Dabei handelt es sich um einen verbesserten Zugang zu Inhalten in der gesamten EU, mögliche Ausnahmen vom Urheberrecht "für eine innovative und inklusive Gesellschaft", wie es aus Brüssel heißt, um die Schaffung eines gerechteren Markts und schließlich um die Bekämpfung der Piraterie.

So will die Kommission etwa im Zusammenhang mit der dritten Säule prüfen, ob die Onlinenutzung urheberrechtlich geschützter Werke angemessen durch Lizenzen autorisiert und vergütet wird und ob die hier erwirtschafteten Gewinne gerecht aufgeteilt werden. Außerdem will die Kommission prüfen, "ob Lösungen auf EU-Ebene zur Stärkung der Rechtssicherheit, Transparenz und Ausgewogenheit des Systems zur Vergütung von Autoren und Künstlern in der EU geboten" seien.

Bei der Bekämpfung der Piraterie gehe es schließlich unter anderem darum, dass das Urheberrecht überall in der EU durchgesetzt werden könne und - nach dem Motto "Follow-the-Money" - Finanzströme an Unternehmen unterbrochen werden können, die mit Piraterie Geld machen. Für die Ausarbeitung eines europäischen Rahmens will die Kommission alle einschlägigen Partner miteinbeziehen, darunter Rechteinhaber, Werbewirtschaft, Zahlungsdienstleister und Verbraucherverbände. Mit ersten Ergebnissen rechnet die Kommission bereits im kommenden Frühjahr.

Von ihrem Vorschlag zu einem modernen Vertragsrecht für Onlinewirtschaft versprechen sich die Kommissare schließlich belebende Effekte für die europaweite Wirtschaft: Die Zahl der Kunden, die online im EU-Ausland einkaufen, könnte auf bis zu 70 Millionen anwachsen, prognostiziert man in Brüssel. Das könne vor allem "mittelständischen Unternehmen neue Märkte erschließen, den Wettbewerb beleben und zum Wirtschaftswachstum beitragen", heißt es dort.

Die Initiative Creativity Works, ein Zusammenschluss von Vertretern aller kulturellen und kreativen Bereiche in Europa, begrüßte ausdrücklich die EU-Initiative zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Portabilität von Inhalten verbunden mit der Hoffnung, dass dies der Start in einen fundierten und konstruktiven Dialog darüber, wie das Urheberrecht weiter dafür sorgen kann, dass der kulturelle und kreative Sektor in Europa weiter blüht und gedeiht.



Urheber und Verwerter – ein symbiotisches Verhältnis.
Das nächste Jahr wird das Jahr des Urheberrechtes. Besonders das in Planung befindliche neue Urhebervertragsrecht wird vor allem den Deutschen Kulturrat beschäftigen. Bereits im November hatte die Bundesregierung auf Betreiben von Kulturstaatsministerin Monika Grütters ein Positionspapier zum Urheberrecht vorgelegt, das wie wir BAF-Blog am 06.11.2015 näher erläutert hatten. Darin wurden konkrete Formulierungen vorgeschlagen, die den Schutz von Kultur und Medien in den relevanten Kapiteln des geplanten TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA absichern sollen. Zielgenaue Schutzklauseln sollen insbesondere das sogenannte "right to regulate", den künftigen Handlungsspielraum für Regulierungen, offenhalten.

Unter anderem wird in dem Papier festgehalten, dass Regelungen einer "effektiven Durchsetzung von Urheber- und verwandten Schutzrechten nicht entgegenstehen" dürften. Insbesondere dürfe es keine Bestimmungen enthalten, die einer möglichen Regelung auf EU-Ebene zur Haftung von Vermittlern im Internet entgegenstehen könnten.

Mittlerweile folgte nun auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit einem eigenen Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht. Das Gesetz soll zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung dienen.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, konzentriert sich in seiner Stellungnahme auf die Aspekte, die sowohl von Seiten der Verwerter- als auch der Urheberverbände getragen werden können. Konkret äußert er sich zur angemessenen Vergütung, zu Gemeinsamen Vergütungsregeln, zum Rückrufrecht, zum Auskunftsanspruch sowie zur geplanten Ausdehnung von Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten auf ausübende Künstler.

Dabei unterstreicht er, dass in großen Teilen des Kulturbetriebs ein symbiotisches Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern besteht. Urheber brauchen Verwerter zur Vermarktung ihrer Werke, Verwerter brauchen Urheber für die Herstellung und Verwertung von Werken. Aufgrund dieses engen Verhältnisses ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates besonderes „Fingerspitzengefühl“ beim Gesetzgebungsprozess zum Urhebervertragsrecht von Nöten, um am Ende ein Ergebnis zu erreichen, das bei den verschiedenen Beteiligten Anerkennung findet. Gleichzeitig appelliert der Deutsche Kulturrat, im Gesetzgebungsprozess Branchenbesonderheiten zu berücksichtigen und zu ermöglichen.

Dem Deutschen Kulturrat gehören sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verbände der Verwerter künstlerischer Leistungen aus den verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung) an.

Den komplette Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier.

Links: ec.europa.eu | www.kulturrat.de
Quellen: MusikWoche | Kulturrat

Anzeige

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!