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Rundfunkabgabe: Überschuss bei den Sendern

Rundfunkbeitrag: Produzenten hoffen auf Programminvestitionen.



Die GEZ gibt es zwar nicht mehr, doch die Rundfunkgebühr wurde nicht abgeschafft, sondern nur umbenannt. Meldungen, dass der neue Rundfunkbeitrag, den mittlerweile jeder Haushalt zahlen muss, zu Mehreinnahmen führt, wurde stets von den Sendern bestritten. Doch Willi Steul, der Intendant des Deutschlandradios (DLR), wünscht sich für seinen Sender mehr Geld und streute deshalb am 6. Dezember 2013 bei einem Pressegespräch die Vermutung, dass Ende 2014 ein Überschuss von 1,15 Milliarden Euro übrig bleiben könnte.

Diese Äußerung weckte sofort weitere Begehrlichkeiten bei zahlreichen Institutionen und Sendern. Und auch die Politik mischte sich ein und brachte eine Gebührensenkung ins Spiel, denn zu diesem Zeitpunkt war der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD noch lange nicht von den SPD-Mitgliedern abgesegnet worden. Deshalb wurde mit Hoffnung auf Senkung der Haushaltsabgabe und damit eingehend eine Gebührenentlastung für die Bürger sozusagen wieder einmal Wahlpropaganda über den Äther verbreitet, obwohl die Sender doch unparteiisch sein sollten.

50 Cent pro Monat - eine "verschwindend geringe Entlastung", so die Einschätzung der Produzenten.

Die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen macht sich deshalb dafür stark, die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Rundfunkgebühren in das Programm der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu investieren. Bei ARD und ZDF wurde wegen anfänglicher Befürchtung von Mindereinnahmen die Beteiligung der Sender an Spielfilmprojekten und Dokumentarfilmen stark zurückgefahren, obwohl nun für die vierjährige Gebührenperiode mit einem Plus von bis zu einer Mrd. Euro gerechnet wird, das durch die neue Haushaltsabgabe zustande kommt.

Aus Sicht der Produzentenallianz wäre eine Entlastung der Bürger bei stetig schlechter werdendem Programmangebot ein Fehler. Ihre Forderung begründet die Allianz mit dem Hinweis auf die seit Jahren eingefrorenen oder sogar gesunkenen Programmetats der Sender, auf die damit verbundene "konkret drohende Verarmung des audiovisuellen Schaffens" und die "beschämenden Verhältnisse", in denen viele Kreative und Filmschaffende lebten.

Geld in anspruchsvolles Fernseh- und Spielfilmprogramm investieren.
Konkret solle in qualitätsvolle Serien, die dem international gesetzten Standard entsprechen könnten, in international wettbewerbsfähige Kinofilme sowie in hochwertiges fiktionales Programm investiert werden. Dokumentarfilme könnten endlich mit Hilfe der neu generierten Gelder mit ausreichendem Budget ausgestattet werden und im Animationsfilmbereich könnten die Sender wieder mit deutschen Produzenten zusammenarbeiten und müssten das Produkt nicht mehr möglichst billig im Ausland erwerben. Flössen die Mehreinnahmen ins Programm, "wäre das ein für alle deutlich sichtbarer Gewinn." Bereits im April hatten zahlreiche Verbände an ARD und ZDF appelliert mehr Geld in Kinoprojekte zu strecken, wie wir am 4. Mai 2013 schrieben.

Erhöhte Kosten bei Olympiade und Fußball-WM.
Den leicht erhöhten Beitragseinnahmen stehen allerdings Kostensteigerungen bei den Sachaufwendungen gegenüber, die ihre Ursachen unter anderem im Bereich der Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (plus 14 Millionen Euro) innerhalb der ARD haben. 2014 werden wieder sportliche Großereignisse (Olympische Winterspiele in Sotschi und Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien) übertragen. Somit fallen höhere anteilige Aufwendungen für die Lizenz- und Produktionskosten an. Zudem müssen die Sender in verbesserte Technik investieren. Viele Programme werden nicht einmal in Full-HD mit 1080 Pixeln ausgestrahlt, sondern nur in 720P Auflösung aufgenommen und damit quasi als nicht mehr zeitgemäßes HD-Ready-Signal weiter verbreitet, während sich die Zuschauer bereits 4K-Ultra-HD Flachbildschirme zulegen, um fremde Sportsender in höherer Auflösung empfangen zu können.

MDR rechnet nicht mit verbesserter Finanzlage.
Der MDR stellt sich für das Wirtschaftsjahr 2014 sogar auf ein Haushaltsdefizit von 29,1 Millionen Euro ein. Das errechnete Defizit wird zwar vollständig durch eine geplante Entnahme aus Rücklagen gedeckt, doch es gibt nach wie vor keine Sicherheit über verbesserte Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag.

MDR-Intendantin Karola Wille wies bei der Vorstellung des Zahlenwerks im Rundfunkrat darauf hin, dass es auch für das zweite Jahr der neuen Beitragsperiode kennzeichnend sei, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt belastbare Zahlen für die Beitragseinnahmen noch nicht vorliegen. Die geplanten Erträge aus Rundfunkbeiträgen für 2014 bewegen sich bei 570,6 Millionen Euro und damit um 2,4 Millionen Euro (ein Plus von 0,4 Prozent) über dem Planansatz des Vorjahres. Doch alle Auswirkungen des neuen Finanzierungsmodells auf die Beitragseinnahmen seien erst mit dem Abschluss der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag verlässlich ermittelbar, erläuterte die Intendantin. So sei unter anderem mit der Umstellung des Finanzierungsmodells den Beitragszahlern ein gesetzlicher Rückforderungsanspruch für zu Unrecht gezahlte Beiträge bis Ende 2014 eingeräumt worden. Gewissheit über die tatsächlichen Beitragseinnahmen werde es deshalb tatsächlich erst nach der Abrechnung des Jahres 2014 geben können. Grundsätzlich halte der MDR weiterhin an seinem Unternehmensziel fest, das strukturelle Defizit bis zum Jahr 2017 zu beseitigen, unterstrich die Unternehmenschefin.

Kabeleinspeisung führt zu unkalkulierbaren Kosten.
Eine weitere Unsicherheit ist die Entscheidung des Bundeverfassungsgericht in Sachen Einspeisegebühr in das Kabelnetz. Wie wir am 8. Juli 2012 berichteten, haben die öffentlich-rechtlichen Sender die Verträge mit den Kabelnetzbetreibern gekündigt, um mehr als 60 Millionen Euro einsparen zu können. Die Kabelbetreiber klagen dagegen und drohen mit Verbreitungstopp aller öffentlich-rechtlichen Programme im Kabelfernsehen, wenn kein Geld mehr von ARD und ZDF zufließt. Einige Dritte Programme der ARD bzw. deren regionale Fenster wurden bereits in den analogen Kanälen gestrichen und eine digitale Ausweitung auf die HD-Verbreitung der restlichen Sender incl. 3sat-HD ebenfalls gestoppt. Zwar hatte das Landgericht Berlin die Kabelbetreiber auf die gesetzliche Pflicht hingewiesen, die öffentlich-rechtlichen Programme zu verbreiten, doch Kabel Deutschland ist der Ansicht, dass diese im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene Verbreitungspflicht nicht kostenlos erfolgen muss. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Quellen: Blickpunkt:Film | Produzentenallianz | ots - news aktuell | MDR

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