Durchbruch bei der Filmförderung
Trotz Befürchtung, dass US-Präsident Donald Trump auf eine Investitionsverpflichtung für amerikanische Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ mit Gegenmaßnahmen antworten könnte, hat sich SPD-Finanzminister Lars Klingbeil gegen Kulturstaatsminister Wolfram Weiner durchsetzen können.

Bericht von Katharina Dockhorn mit teils exklusiven Infos.
Die Investitionsverpflichtung für Streaming-Portale und TV-Sender als dritter Baustein der großen Filmförderreform wurde am 5. Februar 2026 endlich auf den Weg gebracht. Damit werden auch jene mit Sperrvermerk belegten 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt freigegeben, die für eine verlässliche wirtschaftliche Filmförderung an eine Einigung gebunden waren. Obwohl der Vorschlag bislang weder den Koalitionsausschuss, noch den Bundestag passiert hat, soll dies noch bis Ostern geschehen.
Statt einer freiwilligen Investitionsverpflichtung, wie sie Wolfram Weimer favorisierte, kommt nun doch ein Gesetz. Damit hat sich die SPD um ihren Strippenzieher Björn Böhning durchgesetzt und alle deutlichen Warnungen der deutschen Botschaft in Washington ignoriert. Das BKM versucht diesen Kompromiss zumindest gesichtswahrend zu formulieren.
Sprachquote mit Öffnungsklausel
Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ und klassische TV-Sender wie ARD, ZDF, RTL, ProSieben etc. sollen gesetzlich verpflichtet werden, 8% ihres Vorjahresumsatzes in die deutsche Produktion zu investieren. Wobei nicht ganz klar ist, was als Einnahmen zählt. Auch die Werbung bei den Streamern, oder die Entgelte bei den privaten Sendern, die Antennennutzer für deren Empfang bezahlen?
Der Gesetzgeber gibt genaue Regeln vor, was mit dem Geld passieren soll. 60 % der Investitionen müssen in europäische audiovisuelle Werke fließen, das fordert das EU-Recht. 80 % sollen an original deutschsprachige Werke gehen, alternativ wie beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) an audiovisuelle Werke mit deutscher kultureller Prägung nach Kulturtest. Hiervon kann über Branchenvereinbarungen abgewichen werden, wenn die Anbieter mindestens 12% ihrer Einnahmen auf dem deutschen Markt reinvestieren.
70 % des Geldes soll in Serien und Filme von unabhängigen Produzenten / Produzentinnen gesteckt werden, was vor allem die Töchter öffentlich-rechtlicher Sender ausschließen soll. Bei der Kinoquote bleibt das Eckpunktepapier der Einigung dagegen bislang nebulös.
Erste Überlegungen gibt es in dem Positionspapier zur Investitionsverpflichtung, das der Redaktion vorliegt, auch zu einer eventuellen Kinoquote. Wobei die Bundesregierung vor allem auf ein Anreizmodell setzt. Jeder Euro, den die Nutzer in Kinofilme stecken, soll bei der Abrechnung 1,50 Euro wert sein.
Rechterückbehalt stärkt Produzenten
Beim Rechterückbehalt fällt das Papier beinahe wieder auf den von Claudia Roth im Februar 2024 vorgelegten Entwurf zurück.
Die transparente und faire Rechteteilung soll sich an den Finanzierungsanteilen orientieren, wobei die staatliche Förderung als Eigenmittel der Produzenten zählt. Bei deren Finanzierunganteil von 0 - 30 % vergeben sie die Rechte für max. 7 Jahre – also auch bei reinen Auftragsproduktionen. Bei 30 % - 50 % Eigenanteil erhalten sie die Rechte nach max. 5 Jahre zurück – das gilt für alle automatisch von GMPF und DFFF geförderten Serien und Filme.
Bei einem Finanzierungsanteil von über 50 % erhalten die Produzenten die Rechte bereits nach max. 3 Jahre zurück, was wohl beinahe alle deutschen Kinofilme betrifft. Bei besonders erfolgreichen Projekten werden die finanzierenden Sender oder Streamer künftig den Teufel tun, und dies auf die Quote anrechnen lassen. Unternehmen wie Netflix weisen explizit Zahlen für Deutschland bisher nicht aus. Somit würden schon etwas mehr als 100 Millionen Euro ausreichen, um alle Anforderung zu erfüllen.
Rund 25 Euro Förderung je Kinokarte
Die 120 Millionen werden weiter zur hohen Staatsverschuldung unter einer Regierung beitragen, die angetreten war, keine Schulden zu machen. Zunächst einmal erhöht sich die Förderung pro Kinokarte. 17 Millionen Zuschauer lockten deutsche Filme 2024 ins Kino, bei 450 Millionen Förderung. In diese Summe fallen auch die Unterstützung von Games und Serien. Aber selbst bei 350 Millionen Euro Kinofilmförderung wird schon jetzt jede Karte mit mehr als 20 Euro subventioniert.
Die Budgets werden weiter steigen, wenn Produktion wie gewünscht zurück nach Deutschland zurückkehren. Und damit bei Kinofilmen und Serien die Förderquote. Es bleibt abzuwarten, ob die Erhöhung der Förderung auch den gleichen Effekt haben wird wie bei der Einführung des DFFF, als der Anteil der Investoren an der Budgetierung sank.
Länderförderung steigt nicht im gleichen Maß
Ein differenzierterer Blick ist nötig, wie und ob das Geld überhaupt ausgegeben werden kann. Die Budgets deutscher Kinofilme können nicht signifikant steigen – sie sind bis auf wenige Ausnahmen zu 50% gefördert. Die automatische Bundesförderung liegt bei 30%, der Rest kommt von den Ländern. Und von denen gibt es – mit Ausnahme von Hamburg, das gerade das Budget der Moin! Filmförderung erhöht hat – keine Signale, die Mittel für die Filmförderung aufzustocken.
Für diese Situation gab es mal einen Mittelweg, der gerade bei „Hagen“ grandios scheiterte. Die Älteren erinnern sich auch noch mit Grauen an Dutzende Amphibienfilme nach Einführung des DFFF. Aber Serien könnten die großen Nutznießer der Reform werden. Angefangen davon, dass die zweite Staffel von „Oderbruch“ inhaltlich nicht nach Spanien umziehen müsste, sondern mit höherem Budget auch in Brandenburg hätte gedreht werden können. Andererseits ist zu fragen, welche Produktionen zum Beispiel RTL/Sky anrechnen lassen kann. Eine Serie wie „Rote Bänder“ ist dort seit Jahren nicht entstanden.
Und dann ist da noch die Hoffnung auf Hollywood. Für das Studio Babelsberg oder der neuen Firma von Henning Molfenter wird die Akquise jetzt vielleicht leichter. Andererseits bewegen sie sich in einem umkämpften Markt. Die Regierungen in Budapest und Prag werden nicht tatenlos zusehen, wie ihnen Deutschland die lukrativen Hollywood-Projekte abwirbt. Wenn ihre niedrigeren Arbeitskosten nicht mehr punkten, werden sie im Zweifel bei der automatischen Förderquote nachbessern – die tschechische Regierung hat sie zum Beispiel zum 1. Januar 2025 von 20 auf 25% erhöht und konterte damit, weil Deutschland die Förderquote vom DFFF und GMPF von 24 auf 30% Förderquote angehoben hatte.
Rechtliche Fragen werden von Sendern geprüft
Die Einigung stürzt die Branche weiterhin in rechtliche Unwägbarkeiten.
In eine ähnliche Kerbe schlägt laut „dwdl.de“ der MDR für die ARD.
Das letzte Wort hat leider, wieder einmal Trump
Das letzte Wort könnte leider nicht in Berlin liegen, sondern dem Herrn im Weißen Haus vorbehalten sein. Wenn US-Präsident Donald Trump wie zuletzt im vergangenen Mai auffällt, dass die Jobs rund um Hollywood verloren gehen, oder sich die Besitzer der amerikanischen Dienste bei ihm mit Bauchschmerzen im Magen melden, könnte er sich das Gesetz ansehen und erneut mit Vergeltungszöllen drohen. Und das träfe wahrscheinlich nicht nur Deutschland. Es könnte alle EU-Länder treffen, die die Richtlinie bislang umgesetzt haben.
Katharina Dockhorn

Bericht von Katharina Dockhorn mit teils exklusiven Infos.
Die Investitionsverpflichtung für Streaming-Portale und TV-Sender als dritter Baustein der großen Filmförderreform wurde am 5. Februar 2026 endlich auf den Weg gebracht. Damit werden auch jene mit Sperrvermerk belegten 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt freigegeben, die für eine verlässliche wirtschaftliche Filmförderung an eine Einigung gebunden waren. Obwohl der Vorschlag bislang weder den Koalitionsausschuss, noch den Bundestag passiert hat, soll dies noch bis Ostern geschehen.
Statt einer freiwilligen Investitionsverpflichtung, wie sie Wolfram Weimer favorisierte, kommt nun doch ein Gesetz. Damit hat sich die SPD um ihren Strippenzieher Björn Böhning durchgesetzt und alle deutlichen Warnungen der deutschen Botschaft in Washington ignoriert. Das BKM versucht diesen Kompromiss zumindest gesichtswahrend zu formulieren.
„Die Kombination aus freiwilligen Investitionszusagen als Teil individuell auszuhandelnder Branchenvereinbarungen mit Rechteregelungen einerseits und einer gesetzlich vorgegebenen Basisinvestitionsquote für Streamer und Sender in Deutschland andererseits ermöglicht größtmögliche wirtschaftliche Spielräume und sichert Investitionen am Standort Deutschland,“ heißt es in der Pressemitteilung.
Sprachquote mit Öffnungsklausel
Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ und klassische TV-Sender wie ARD, ZDF, RTL, ProSieben etc. sollen gesetzlich verpflichtet werden, 8% ihres Vorjahresumsatzes in die deutsche Produktion zu investieren. Wobei nicht ganz klar ist, was als Einnahmen zählt. Auch die Werbung bei den Streamern, oder die Entgelte bei den privaten Sendern, die Antennennutzer für deren Empfang bezahlen?
Der Gesetzgeber gibt genaue Regeln vor, was mit dem Geld passieren soll. 60 % der Investitionen müssen in europäische audiovisuelle Werke fließen, das fordert das EU-Recht. 80 % sollen an original deutschsprachige Werke gehen, alternativ wie beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) an audiovisuelle Werke mit deutscher kultureller Prägung nach Kulturtest. Hiervon kann über Branchenvereinbarungen abgewichen werden, wenn die Anbieter mindestens 12% ihrer Einnahmen auf dem deutschen Markt reinvestieren.
70 % des Geldes soll in Serien und Filme von unabhängigen Produzenten / Produzentinnen gesteckt werden, was vor allem die Töchter öffentlich-rechtlicher Sender ausschließen soll. Bei der Kinoquote bleibt das Eckpunktepapier der Einigung dagegen bislang nebulös.
Erste Überlegungen gibt es in dem Positionspapier zur Investitionsverpflichtung, das der Redaktion vorliegt, auch zu einer eventuellen Kinoquote. Wobei die Bundesregierung vor allem auf ein Anreizmodell setzt. Jeder Euro, den die Nutzer in Kinofilme stecken, soll bei der Abrechnung 1,50 Euro wert sein.
Rechterückbehalt stärkt Produzenten
Beim Rechterückbehalt fällt das Papier beinahe wieder auf den von Claudia Roth im Februar 2024 vorgelegten Entwurf zurück.
Die transparente und faire Rechteteilung soll sich an den Finanzierungsanteilen orientieren, wobei die staatliche Förderung als Eigenmittel der Produzenten zählt. Bei deren Finanzierunganteil von 0 - 30 % vergeben sie die Rechte für max. 7 Jahre – also auch bei reinen Auftragsproduktionen. Bei 30 % - 50 % Eigenanteil erhalten sie die Rechte nach max. 5 Jahre zurück – das gilt für alle automatisch von GMPF und DFFF geförderten Serien und Filme.
Bei einem Finanzierungsanteil von über 50 % erhalten die Produzenten die Rechte bereits nach max. 3 Jahre zurück, was wohl beinahe alle deutschen Kinofilme betrifft. Bei besonders erfolgreichen Projekten werden die finanzierenden Sender oder Streamer künftig den Teufel tun, und dies auf die Quote anrechnen lassen. Unternehmen wie Netflix weisen explizit Zahlen für Deutschland bisher nicht aus. Somit würden schon etwas mehr als 100 Millionen Euro ausreichen, um alle Anforderung zu erfüllen.
Rund 25 Euro Förderung je Kinokarte
Die 120 Millionen werden weiter zur hohen Staatsverschuldung unter einer Regierung beitragen, die angetreten war, keine Schulden zu machen. Zunächst einmal erhöht sich die Förderung pro Kinokarte. 17 Millionen Zuschauer lockten deutsche Filme 2024 ins Kino, bei 450 Millionen Förderung. In diese Summe fallen auch die Unterstützung von Games und Serien. Aber selbst bei 350 Millionen Euro Kinofilmförderung wird schon jetzt jede Karte mit mehr als 20 Euro subventioniert.
Die Budgets werden weiter steigen, wenn Produktion wie gewünscht zurück nach Deutschland zurückkehren. Und damit bei Kinofilmen und Serien die Förderquote. Es bleibt abzuwarten, ob die Erhöhung der Förderung auch den gleichen Effekt haben wird wie bei der Einführung des DFFF, als der Anteil der Investoren an der Budgetierung sank.
Länderförderung steigt nicht im gleichen Maß
Ein differenzierterer Blick ist nötig, wie und ob das Geld überhaupt ausgegeben werden kann. Die Budgets deutscher Kinofilme können nicht signifikant steigen – sie sind bis auf wenige Ausnahmen zu 50% gefördert. Die automatische Bundesförderung liegt bei 30%, der Rest kommt von den Ländern. Und von denen gibt es – mit Ausnahme von Hamburg, das gerade das Budget der Moin! Filmförderung erhöht hat – keine Signale, die Mittel für die Filmförderung aufzustocken.
Für diese Situation gab es mal einen Mittelweg, der gerade bei „Hagen“ grandios scheiterte. Die Älteren erinnern sich auch noch mit Grauen an Dutzende Amphibienfilme nach Einführung des DFFF. Aber Serien könnten die großen Nutznießer der Reform werden. Angefangen davon, dass die zweite Staffel von „Oderbruch“ inhaltlich nicht nach Spanien umziehen müsste, sondern mit höherem Budget auch in Brandenburg hätte gedreht werden können. Andererseits ist zu fragen, welche Produktionen zum Beispiel RTL/Sky anrechnen lassen kann. Eine Serie wie „Rote Bänder“ ist dort seit Jahren nicht entstanden.
Und dann ist da noch die Hoffnung auf Hollywood. Für das Studio Babelsberg oder der neuen Firma von Henning Molfenter wird die Akquise jetzt vielleicht leichter. Andererseits bewegen sie sich in einem umkämpften Markt. Die Regierungen in Budapest und Prag werden nicht tatenlos zusehen, wie ihnen Deutschland die lukrativen Hollywood-Projekte abwirbt. Wenn ihre niedrigeren Arbeitskosten nicht mehr punkten, werden sie im Zweifel bei der automatischen Förderquote nachbessern – die tschechische Regierung hat sie zum Beispiel zum 1. Januar 2025 von 20 auf 25% erhöht und konterte damit, weil Deutschland die Förderquote vom DFFF und GMPF von 24 auf 30% Förderquote angehoben hatte.
Rechtliche Fragen werden von Sendern geprüft
Die Einigung stürzt die Branche weiterhin in rechtliche Unwägbarkeiten.
So kritisiert der Privatmedien-Verband Vaunet laut turi.de die gesetzliche Investitionsverpflichtung als "herbe Enttäuschung für die Medienbranche". Die Entscheidung lasse "viele Fragen nach rechtlicher Zulässigkeit und Marktkonformität offen".
In eine ähnliche Kerbe schlägt laut „dwdl.de“ der MDR für die ARD.
"Es sei fraglich", ob der skizzierte Vorschlag "den bekannten rechtlichen Bedenken standhält". Man habe immer betont, dass eine Investitionsverpflichtung "die Programmautonomie, die Vertragsfreiheit und die redaktionelle Angebotsgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht unzulässig beschränken" dürfe. Nicht zuletzt bleibt die Frage, ob der Bund das überhaupt darf, denn bisher bestimmen die Bundesländer die Regeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des IT-Verbands Bitkom, bemängelt laut turi.de, der Kompromiss berücksichtige „einseitig die Produzenten und lässt die Belange der Videodiensteanbieter weitgehend außen vor". Die Regelung sich durch höhere Investitionen von Produktionsauflagen „freizukaufen", sei "ein systematischer Fehlanreiz und bremst Investitionen". Bitkom hoffe, dass der Bundestag "im weiteren Verfahren nachsteuert".
Das letzte Wort hat leider, wieder einmal Trump
Das letzte Wort könnte leider nicht in Berlin liegen, sondern dem Herrn im Weißen Haus vorbehalten sein. Wenn US-Präsident Donald Trump wie zuletzt im vergangenen Mai auffällt, dass die Jobs rund um Hollywood verloren gehen, oder sich die Besitzer der amerikanischen Dienste bei ihm mit Bauchschmerzen im Magen melden, könnte er sich das Gesetz ansehen und erneut mit Vergeltungszöllen drohen. Und das träfe wahrscheinlich nicht nur Deutschland. Es könnte alle EU-Länder treffen, die die Richtlinie bislang umgesetzt haben.
Katharina Dockhorn
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