Bücher zum Filmrecht in Neuauflage
Aus gegebenem Anlass wollen wir zum Jahreswechsel Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen erwähnen, Autor mehrerer Bücher zum Filmrecht.
Als Filmverband wollen wir unseren Mitgliedern gerne helfend beiseite stehen. Für eine kostenintensive Rechtsberatung ist allerdings eine Mitgliedschaft beim Berliner Arbeitskreis Film e.V. erforderlich.
Beim komplexen Filmrecht musste allerdings auch unser befreundeter Rechtsanwalt passen. Erst bei einer Anfrage seinerseits übers Internet an verschiedene Kanzleien und Portale wie LinkedIn kam die erhoffte Antwort.
Vor etlichen Jahren hatten wir anlässlich eines BAF Treffens Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen kennen gelernt, der sich auf Filmrecht spezialisiert hatte. Inzwischen ist seine Kanzlei jedoch geschlossen, weil Herr Jacobshagen in der Mittelstandsförderung mit anderen Projekten beschäftigt ist.
Dennoch erinnerte er sich an uns und rief ebenfalls freundlicherweise zurück und empfahl uns die aktuelle Neuauflage seiner Bücher zum Filmrecht als erste Hilfemaßnahme.
Diese Bücher sind in einer älteren Auflage meist auch preiswert auf EBAY zu finden. Die Neuauflagen sind wegen Insolvenz des Verlages derzeit schwer zu bekommen. Amazon verweist derweil auf teurere gebundene, aber gebrauchte Ausgaben bei Medimops.
Anlass der Beratung war die Anfrage einer uns bekannten Regisseurin und Dramaturgin, die mit dem Entwurf ihrer Geschichte auf der nächsten Berlinale nach Unterstützern des geplanten Projektes Umschau halten wollte. Ihre nicht von der Hand zu weisende Befürchtung sei jedoch Ideenklau, vor dem sie sich absichern will.
Das Thema Filmrecht hatten wir zuletzt 2007 anlässlich eines Regierungsentwurfs zur Änderung des Urheberrechts abgehandelt. Damals waren noch enge Kontakte zum ver.di-Netzwerk connexx.av bei der FilmUnion der vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft vorhanden, die uns in vielen Fragen bei regelmäßigen Treffen weitergeholfen haben.
Wie wir uns erinnern, sollte das neue Urhebergesetz die Interessen der internationalen elektronischen Industrie zu Lasten der Urheber und Produzenten des deutschen Films stärken.
Die Befürchtung der Industrie war, dass die schnelle Entwicklung der Digitaltechnik die Voraussetzungen für eine explosionsartige Zunahme privater Vervielfältigungen aller Werkkategorien vor allem aber von Musik und Film schaffen würde.
Im Interesse des demokratischen Zugangs aller Bürgerinnen und Bürger zu Bildung und Kultur erlaubte bis dahin noch geltende Gesetz die private Vervielfältigung von Medien, allerdings unter der Bedingung, dass die Nutzer den Urhebern und Produzenten hierfür eine angemessene Vergütung zahlen.
Dieser 40 Jahre lang unangefochtene geltende Grundsatz des deutschen Urheberrechtsgesetzes sollte von der Bundesregierung durch die Neuformulierung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der laufenden Urheberrechtsreform („2. Korb“) abgeschafft werden und würde das bis dato geltende Urheberrecht massiv verletzen, hieß es damals seitens der Gewerkschaften, weil die Parameter der Berechnung der angemessenen Vergütung zu Lasten der Urheber und zugunsten der elektronischen Industrie verändert werden sollten.
Heute ist das Kopieren von Musik-Cassetten und VHS-Filmen längst verpönt. Die Qualität ist nach heutigem Maßstab zu schlecht und die veraltete Abspieltechniken sind kaum noch zu bekommen. Sogar Musik CDs werden im Zeitalter von Streamingdiensten immer weniger gekauft. Zwar gibt es illegale Portale mit speziellen Filmangeboten zum Download, doch wer diese kostenpflichtig nutzt, kann schnell erkannt werden und gerät selbst in Verdacht der illegalen Nutzung, denn jeder Besitzer eines Computers ist anhand einer unverwechselbaren Kennung im Internet identifizierbar.
Doch zurück zum Copyright der oben genannten Filmidee, die als Eigentum gegen Missbrauch oder andere Verwendung abgesichert werden sollte. Die uns früher bekannte Kanzlei von Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen existiert allerdings nicht mehr.
In Berlin kämen alternativ wohl die Rechtsanwälte Berndorff infrage, eine Kanzlei für Medienrecht, Musikrecht, Filmrecht, Designrecht, Eventrecht und Urheberrecht, die wohl enge Kontakte zu Künstlern, Medien und Wirtschaft haben. Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Verweis_zum_neuen_Urheberrecht.pdf
Als Filmverband wollen wir unseren Mitgliedern gerne helfend beiseite stehen. Für eine kostenintensive Rechtsberatung ist allerdings eine Mitgliedschaft beim Berliner Arbeitskreis Film e.V. erforderlich.
Beim komplexen Filmrecht musste allerdings auch unser befreundeter Rechtsanwalt passen. Erst bei einer Anfrage seinerseits übers Internet an verschiedene Kanzleien und Portale wie LinkedIn kam die erhoffte Antwort.
Vor etlichen Jahren hatten wir anlässlich eines BAF Treffens Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen kennen gelernt, der sich auf Filmrecht spezialisiert hatte. Inzwischen ist seine Kanzlei jedoch geschlossen, weil Herr Jacobshagen in der Mittelstandsförderung mit anderen Projekten beschäftigt ist.
Dennoch erinnerte er sich an uns und rief ebenfalls freundlicherweise zurück und empfahl uns die aktuelle Neuauflage seiner Bücher zum Filmrecht als erste Hilfemaßnahme.
"Filmrecht - alles was Filmemacher wissen müssen"
"Filmrecht - die Verträge"
"Filmbusiness"
Diese Bücher sind in einer älteren Auflage meist auch preiswert auf EBAY zu finden. Die Neuauflagen sind wegen Insolvenz des Verlages derzeit schwer zu bekommen. Amazon verweist derweil auf teurere gebundene, aber gebrauchte Ausgaben bei Medimops.
Anlass der Beratung war die Anfrage einer uns bekannten Regisseurin und Dramaturgin, die mit dem Entwurf ihrer Geschichte auf der nächsten Berlinale nach Unterstützern des geplanten Projektes Umschau halten wollte. Ihre nicht von der Hand zu weisende Befürchtung sei jedoch Ideenklau, vor dem sie sich absichern will.
Das Thema Filmrecht hatten wir zuletzt 2007 anlässlich eines Regierungsentwurfs zur Änderung des Urheberrechts abgehandelt. Damals waren noch enge Kontakte zum ver.di-Netzwerk connexx.av bei der FilmUnion der vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft vorhanden, die uns in vielen Fragen bei regelmäßigen Treffen weitergeholfen haben.
Wie wir uns erinnern, sollte das neue Urhebergesetz die Interessen der internationalen elektronischen Industrie zu Lasten der Urheber und Produzenten des deutschen Films stärken.
Die Befürchtung der Industrie war, dass die schnelle Entwicklung der Digitaltechnik die Voraussetzungen für eine explosionsartige Zunahme privater Vervielfältigungen aller Werkkategorien vor allem aber von Musik und Film schaffen würde.
Im Interesse des demokratischen Zugangs aller Bürgerinnen und Bürger zu Bildung und Kultur erlaubte bis dahin noch geltende Gesetz die private Vervielfältigung von Medien, allerdings unter der Bedingung, dass die Nutzer den Urhebern und Produzenten hierfür eine angemessene Vergütung zahlen.
Dieser 40 Jahre lang unangefochtene geltende Grundsatz des deutschen Urheberrechtsgesetzes sollte von der Bundesregierung durch die Neuformulierung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der laufenden Urheberrechtsreform („2. Korb“) abgeschafft werden und würde das bis dato geltende Urheberrecht massiv verletzen, hieß es damals seitens der Gewerkschaften, weil die Parameter der Berechnung der angemessenen Vergütung zu Lasten der Urheber und zugunsten der elektronischen Industrie verändert werden sollten.
Heute ist das Kopieren von Musik-Cassetten und VHS-Filmen längst verpönt. Die Qualität ist nach heutigem Maßstab zu schlecht und die veraltete Abspieltechniken sind kaum noch zu bekommen. Sogar Musik CDs werden im Zeitalter von Streamingdiensten immer weniger gekauft. Zwar gibt es illegale Portale mit speziellen Filmangeboten zum Download, doch wer diese kostenpflichtig nutzt, kann schnell erkannt werden und gerät selbst in Verdacht der illegalen Nutzung, denn jeder Besitzer eines Computers ist anhand einer unverwechselbaren Kennung im Internet identifizierbar.
Doch zurück zum Copyright der oben genannten Filmidee, die als Eigentum gegen Missbrauch oder andere Verwendung abgesichert werden sollte. Die uns früher bekannte Kanzlei von Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen existiert allerdings nicht mehr.
In Berlin kämen alternativ wohl die Rechtsanwälte Berndorff infrage, eine Kanzlei für Medienrecht, Musikrecht, Filmrecht, Designrecht, Eventrecht und Urheberrecht, die wohl enge Kontakte zu Künstlern, Medien und Wirtschaft haben. Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Verweis_zum_neuen_Urheberrecht.pdf
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