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Verbesserungen für Künstler bei der Corona-Einreiseverordnung erreicht

Internationaler Kulturaustausch wird erleichtert, vollständige Gleichstellung mit dem Sport aber noch nicht erreicht.



Am 1. August 2021 tritt die neue Corona-Einreiseverordnung in Kraft. Diese bringt endlich Erleichterungen für Kunst- und Kulturschaffende mit sich: Neben den bereits vorhandenen Ausnahmen, beispielsweise für Sportler, wird jetzt auch eine explizite Ausnahme von der Absonderungspflicht (Quarantäne) für kulturell oder kreativ tätige Personen geschaffen.

In der ab 01.08.2021 geltenden Corona-Einreiseverordnung ist unter § 6 Abs. 2 Ziff. 1e eine Ausnahme bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet für nicht vollständig geimpfte Personen festgelegt „die zur künstlerischen Berufsausübung auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen an künstlerischen oder kulturellen Produktions- oder Präsentationsprozessen teilnehmen“ (§ 6 Abs. 2 Ziff. 1e).


Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, forderte die Bundesregierung bereits am 14. Juli 2021 auf, bei der neuen Corona-Einreiseverordnung, den Kulturbereich dem Sport gleichzustellen. Dieser Vorschlag wurde von der Bundesregierung dankenswerterweise aufgegriffen. Herzlichen Dank an Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB, dass sie sich für diese wichtige Verbesserung für Künstlerinnen und Künstler eingesetzt hat, so Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates.

„Endlich wird auch die Einreise für Kulturschaffende aus Hochrisikogebieten nach Deutschland durch die neue Einreiseverordnung erleichtert. Dies war längst überfällig. Der internationale Austausch ist essenziell für das kulturelle Leben. Kunst und Kultur leben von Begegnungen über Grenzen hinweg. Die Veränderung der Einreiseverordnung ist eine wichtige Maßnahme um den internationalen Kulturaustausch wieder zu beleben. Leider wurde eine vollständige Gleichstellung mit dem Sport noch nicht erreicht. In der neuen Corona-Einreiseverordnung gibt es eine Ausnahme für Sportler aus Virusvariantengebieten, die aber nicht für Künstler gilt. Diese Gleichbehandlung sollte für Künstler noch nachgetragen werden“, so Olaf Zimmermann weiter.

Deutscher Kulturrat e.V.
Taubenstr. 1
10117 Berlin
Web: www.kulturrat.de

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