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Call for Entries // Filmfestivals von Nord bis Süd

Aufruf zu Filmeinreichungen für: "17. Filmfestival Münster", "11. Fünf Seen Filmfestival" in Bayern, 25. Videokunstfestival Bremen, Interfilm & Kuki Berlin.



Vom 04. bis 08. Oktober 2017 findet das 17. Filmfestival Münster statt ”” jetzt Filme einreichen!

Europäischer Spielfilmwettbewerb » Anmeldung Spielfilm (PDF)
Kurzfilmwettbewerb (D/A/CH) » Anmeldung Kurzfilm (PDF)
Einsendeschluss ist der 15. Juni 2017 (Poststempel).

Die Filmeinreichung (als DVD oder Blu-ray) ist nur mit ausgefülltem Anmeldeformular und Anerkennung des Reglements möglich.

Alternativ ist auch die Einreichung über FilmFreeway möglich:

Europäischer Spielfilmwettbewerb:

Teilnahmeberechtigt sind Filme, die folgende Kriterien erfüllen:
– Der Spielfilm muss für eine Kinoauswertung vorgesehen sein.
– Der Film muss im Zeitraum Januar 2016 bis Juni 2017 hergestellt worden sein.
– Der Film muss eine Mindestlänge von 70 Minuten haben.
– Der Film darf in Deutschland noch nicht im Kino gestartet sein.

Das Preisgeld für die beste Regie ist dotiert mit 5.000 €.

Kurzfilmwettbewerb (D/A/CH):

Der Wettbewerb widmet sich dem Kurzfilm aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus den Produktionsjahren 2016 und 2017 ohne Genre- oder Themenvorgabe. Eingereicht werden können Arbeiten mit einer Maximallänge von 45 min.

Es werden drei Preise im Gesamtwert von 7.000€ vergeben.

Weitere Informationen zum Filmfestival Münster unter www.filmfestival-muenster.de

Filmfestival Münster
Gartenstraße 123
48147 Münster
Germany

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Wie in jedem Jahr möchten wir Sie auch heute wieder an die Online Filmeinreichung für das internationale Fünf Seen Filmfestival erinnern. Die 11. Ausgabe findet von 27. Juli bis zum 5. August 2017 in Gauting, Starnberg, Seefeld, Herrsching, Wörthsee, Weßling, Tutzling und Landsberg statt.

Einreichungen können online unter www.fsff.de vorgenommen werden.
Einreichschluss ist der 31. März 2017

Fünf Seen Filmfestival
Büro- und Lieferadresse:
Matthias Helwig
Furtanger 6
82205 Gilching
Germany

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25. Videokunst Foerderpreis Bremen - 2017

Die Kulturelle Filmörderung des Filmbüro Bremen schreibt den 25. Videokunst Förderpreis aus.

Mit zwei Förderpreisen ermöglicht das Filmbüro Bremen die Herstellung und Präsentation zweier Videokunstprojekte. Willkommen sind sowohl klassische, lineare, audio-visuelle Konzepte, solche mit Installationscharakter sowie all jene, die sich an den Grenzen der Medienkunst bewegen.

Gefördert werden zwei Projekte, die bislang noch nicht realisiert wurden.
Preise:
1. Preis: 5.000 Euro
2. Preis: 1.500 Euro

Die Ausstellung der mit Hilfe der Preisgelder realisierten Projekte soll in Bremen stattfinden. Hierfür ermöglicht das Filmbüro 2018 eine Ausstellung der Preisträgerarbeiten, traditionell in einem der renommierten Bremer Museen oder Ausstellungshäuser. Zur Teilnahme eingeladen sind Künstler_innen aus dem deutschsprachigen Raum und den Bremer/Bremerhavener Partnerstädten. Studierende sind willkommen.

Mindestens einen der beiden Preise vergibt die Jury an Bewerber_innen aus Bremen, Bremerhaven oder deren Partnerstädten (Besancon, Cherbourg, Dalian, Danzig, Durban, Frederikshavn, Grimsby, Haifa, Izmir, Kaliningrad, Pori, Riga und Szczecin). Die Einreichung soll in deutscher Sprache erfolgen, ist aber auch auf englisch zulässig. Es kann jeweils nur ein Konzept vorgelegt werden. Die Preise werden von einer jährlich wechselnden, unabhängigen Fachjury vergeben.

Einsendeschluss: Montag, 20. März 2017
(ohne Verlängerungsmöglichkeit)
Das Teilnahmeformular finden Sie unter: www.vkp-bremen.de
Es gibt keine Altersbeschränkung.

25. Videokunst Förderpreis Bremen
Filmbüro Bremen e.V.
Hinter der Holzpforte 1
28195 Bremen
Tel.: 0049 421 708 48 91
Mail: vkp@filmbuero-bremen.de

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interfilm 33. Internationales Kurzfilmfestival Berlin 2017 - Jetzt Filme einreichen! - interfilm freut sich auf spannende Werke aus aller Welt.

20. - 26. November 2017
Einsendeschluss ist der 23. Juni 2017

interfilm erhebt keine Einreichgebühren.
Näheres auf der Website

Das Festival wird an 7 Festivaltagen rund 500 Kurzfilme in 6 Wettbewerben und zahlreichen Spezialprogrammen und Events zur Aufführung bringen. Internationale Juries vergeben ‘interfilm Short Awards’ im Gesamtwert von rund 40.000 Euros. Es können Filme aller Genres mit maximaler Länge von 20 Minuten eingereicht werden.

Einreichungen werden berücksichtigt für: Internationaler Wettbewerb / Konfrontationen - Menschenrechtsfilme / Dokumentarfilmwettbewerb / Deutscher Wettbewerb / Green Film Umweltfilm Wettbewerb / eject - die lange Nacht des abwegigen Films / KUKI 10th International Short Film Festival for Children & Youth Berlin / Und für weitere Kategorien und Spezialprogramme wie Berlin Beats, Arab Shorts, Experimental Shorts, Bike Shorts, Dance Films, Queer Shorts, Horror Shorts, Science Fiction, Mockumentaries, Music Videos, VR, 3D.

Für Filmeinreichungen bitte das Filmeinreich-Portal www.shortsfilmdepot.com nutzen!
Die Partnerplattform Shortfilmdepot erhebt für File-Uploads eine Gebühr von bis zu 3,- €.

interfilm Berlin
Neue Adresse seit 1. Feb. 2017:
Straßburger Str. 55 / 10405 Berlin
Königstadt-Brauerei, Haus F Zugang auch über: Saarbrücker Str. 24
Tel.:+49 (0)30 - 25 29 13 20
Fax:+49 (0)30 - 693 29 59
Mail: info@interfilm.de
Web: www.interfilm.de

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KUKI 10. Internationales Kinder und Jugend Kurzfilmfestival Berlin 2017

Kurze für Kids / TeenScreen
19. - 26. Nov. 2017
Einsendeschluss ist der 26. Mai 2017

Näheres auf der Website
Filmeinreich-Portal unter: www.shortsfilmdepot.com

Das kommende KUKI Festival präsentiert während der acht Festivaltage rund 100 internationale Kurzfilme in Wettbewerben und Spezialprogrammen. Es werden Preise im Wert von rund 6.000,– € vergeben.

Kinder- und Jugendjurys verleihen „KUKI Awards“ in den Wettbewerben Internationale Filme für Kinder, Internationale Filme für Jugendliche und Bester Dokumentarfilm. Weitere Schwerpunkte sind Umweltfilme, englisch-, französisch- und spanischsprachige Programme, Workshops.

Links: www.interfilm.de | www.kuki-berlin.com

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Bis zum 21. April 2017 können professionelle Autoren und Produzenten für die mittlerweile fünfte Runde des „Besonderen Kinderfilms“ ihre Treatments für fiktionale Kinderfilme (Live-Action und/oder Animation) einreichen. Die erzählten Geschichten sollen sich zukünftig an ein Publikum von 6 bis 12+ Jahre richten.

Als Referenz zählen: 
ein Drehbuch für einen mittellangen Spielfilm für Kinder (ab ca. 30 Minuten Lauflänge), 
ein abendfüllender Spielfilm (für Kinder oder Erwachsene),
eine Episode einer fiktionalen Fernsehserie (für Kinder oder Erwachsene).

Dabei ist zu beachten, dass die Produktionsfirma ihren Sitz in Deutschland hat;
jede/r Autor*in bzw. jede Firma nur ein Projekt einreichen kann.
Eingereicht werden können Treatments für fiktionale Kinderfilme (live action und/oder Animation) mit einer Lauflänge von mindestens 70 und höchstens 86 Minuten, die sich an ein Publikum von 6-12+ Jahre richten;
aus der Perspektive von Kindern erzählt sind;
für eine Auswertung im Kino und/oder im Fernsehen geeignet sind.

Das Treatment sollte maximal 15 Seiten umfassen. Eine ausgearbeitete Dialogszene von 3 bis 5 Seiten ist beizufügen. Neben Inhaltsangabe, Figurenbeschreibung, Vita der/des Autor*in und der/des Produzent*in, sowie einer Erklärung über die Urheberrechte, ist mit Hinblick auf die Definition des „besonderen Kinderfilms“ Zielgruppe, Wahl des Stoffes und Marktattraktivität zu erläutern. 

Nicht eingereicht werden können:
Adaptionen;
Historische Stoffe;
Projekte, die bereits eine Drehbuch- oder Projektentwicklungsförderung erhalten haben (ausgenommen sind: Treatmentförderung des BKM/Kuratorium junger deutscher Film oder die Förderung durch Referenzmittel);
Projekte, die bereits an vorangegangenen Ausschreibungen von „Der besondere Kinderfilm“  teilgenommen haben.

Förderverein Deutscher Kinderfilm e.V.
Anger 37 (Haus Dacheröden)
99084 Erfurt
Fon: +49 361 66386-0
Fax: +49 361 66386-29
Mail: info@foerderverein-kinderfilm.de
Web: www.der-besondere-kinderfilm.de

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Deutsch-Polnischer Filmfonds

Nächster Einreichtermin für Anträge auf Entwicklungs- oder Produktionsförderung für deutsch-polnische Filmvorhaben ist der 15. August 2017. Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf den Seiten des Medienboard, der Mitteldeutschen Medienförderung, der Filmförderungsanstalt und des Polnischen Filminstituts zur Verfügung.

Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
August-Bebel-Str. 26-53
14482 Potsdam-Babelsberg
Web: www.medienboard.de

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