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Warnung vor falschen DVB-T2-Geräten

Digitales Fernsehen mit DVB-T2 HD.



Am 29. März 2017 beginnt offiziell für rund 3 Millionen Fernsehhaushalte in den Ballungszentren Deutschlands die Umstellung des Antennenfernsehens auf den neuen DVB-T2 HD-Standard. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer bedeutet dies: Sie erhalten mehr Programme als bisher und das in besserer Qualität als bisher. Das heißt aber auch die zeitgleiche Abschaltung des bisherigen digitalen DVB-T Signals, dem mit einer einfachen Zimmerantenne empfangbaren Überallfernsehen. Das neue HD-Angebot heißt dagegen Freenet TV.

Die ARD und alle weiteren deutschen Programmveranstalter beenden schon im April die kostenlose Übertragung ihrer Programme über das bisherige terrestrische Fernsehen DVB-T in zahlreichen Regionen. Im weiteren Bundesgebiet erfolgt eine schrittweise Umstellung von Ende 2017 bis Mitte 2019. Vorhandene DVB-T Empfänger können für DVB-T2 HD nicht verwendet werden, da sie mit dem neuen Standard nicht kompatibel sind. Ein neues DVB-T2-HD-fähiges Empfangsgerät kann allerdings sowohl zum Empfang von DVB-T2-HD als auch für das alte DVB-T benutzt werden. Dies kann eine Set-Top-Box oder ein neues Fernsehgerät sein.

Beim Gerätekauf sollte auf das grüne DVB-T2 HD-Logo geachtet werden. Endgeräte, die dieses Logo tragen, können alle öffentlich-rechtlichen Programme weiterhin kostenlos darstellen. Die privaten Senderkanäle werden aber nur noch kostenpflichtig verbreitet werden. Die Geräte müssen dafür über einen Slot für kostenpflichtige Chipkarten verfügen.

Verbraucherschützer warnen vor falschen DVB-T2-Geräten.
In Elektromärkten sorgen derzeit Bezeichnungen wie DVB-T2 (H.264) für Verwirrung. Es lohnt sich, auf das DVB-T2-HD-Label zu achten. Im Handel finden sich noch immer Fernseh- und Empfangsgeräte, die den Empfang von DVB-T2 HD nicht unterstützen, gab die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anfang Dezember bekannt.

"Bei den Geräten in Elektromärkten ist nicht immer erkennbar, ob sie DVB-T2 bereits unterstützen", sagte Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale. "Auf manchen Geräten finden sich Hinweise wie beispielsweise DVB-T2 (H.264). Diese sind jedoch nicht für den DVB-T2-HD Empfang in Deutschland geeignet. "Die großen Privatsender werden ihr Programm über das neue DVB-T2 HD nur verschlüsselt über die Pay-TV-Plattform Freenet TV ausstrahlen. Spätestens drei Monate nach Einführung des Regelbetriebes von DVB-T2 sind diese Angebote kostenpflichtig. Nach einer dreimonatigen Gratisphase wird für die Privaten ein monatliches Entgelt von 5,75 Euro berechnet."

"Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit allen relevanten Marktpartnern das DVB-T2-HD-Label entwickelt", ergänzte Stefan Schinzel, Leiter Produktmanagement TV-Plattformen beim Sendernetzbetreiber Media Broadcast. "Nur damit könnten Kunden sicher sein, dass ein Gerät die Wiedergabe von DVB-T2 mit HEVC unterstütze. Im Prinzip kann jedes TV-Gerät kann mit Set-Top-Boxen, die für DVB-T2 HD und Freenet TV geeignet sind, für den Empfang des neuen TV-Angebotes aufgerüstet werden. Hierfür steht ein stetig wachsendes Angebot an Receivern bereit, die mit HDMI- beziehungsweise Scart-Anschluss flexibel ausgestattet sind und so an fast alle vorhandene TV-Geräte angeschlossen werden können. Sogar alte Röhrengeräte sind somit weiter nutzbar. Zum Umschalten der Sender muss jedoch die Fernbedienung der Set-Top-Box benutzt werden. Die Fernbedienung der alten Röhrengeräte eignet sich dann nur noch zum Laut- und Leisestellen."

Im Ausland wird DVB-T2 oft mit dem älteren Standard MPEG4 (H.264) kombiniert. Diese Geräte können nur die unverschlüsselten HD-Sender der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender empfangen. In Deutschland läuft DVB-T2-HD dagegen mit dem Codierungsverfahren HEVC (H.265). Aber nur die öffentlich-rechtlichen Sender bieten ihre gebührenfinanzierten Programme auch nach der Umstellung auf DVB-T2 HD unverschlüsselt an. Wer ein neues TV-Gerät oder eine Set-Top-Box erwirbt, sollte sich deshalb unbedingt am offiziellen grünen”‚DVB-T2-HD-Logo orientieren. Neue DVB-T2 HD-Geräte können bis zum Umstellungszeitpunkt auch das bisherige DVB-T-Angebot empfangen.

In zahlreichen Regionen Deutschlands kann der neue Standard DVB-T2 HD derzeit schon genutzt werden: Bremen/Unterweser, Hamburg/Lübeck, Kiel, Rostock, Schwerin, Hannover/Braunschweig, Magdeburg, Berlin/Potsdam, Jena, Leipzig/Halle, Düsseldorf/Rhein/Ruhr, Köln/Bonn/Aachen, Rhein/Main, Saarbrücken, Baden-Baden, Stuttgart, Nürnberg und München/Südbayern. Mit dem Online-Empfangs-Check unter www.ard-digital.de/empfangs-check lässt sich prüfen, wann die Umstellung in den einzelnen Regionen startet und welche Programme über DVB-T2 HD empfangen werden können. Ob Fernsehhaushalte DVB-T nutzen und bald von der Umstellung betroffen sind kann auch im ARD-Text auf Tafel 199 getestet werden.

DVB-T2 Receiver mit Twin-Tuner brauchen nur ein Abo.
DVB-T2-Receiver mit Twin-Tuner erlauben, Inhalte aufzunehmen und gleichzeitig ein anderes Programm anzusehen. Bei Empfangsgeräten mit Twin Tuner genügt ein Abonnement, um einen Sender aufzunehmen und einen zweiten Sender anzuschauen. Das Abo gilt jedoch nur für ein Gerät. Das Aufnehmen der Inhalte der privaten Sender ist bei DVB-T2 aber nur eingeschränkt möglich, da die Sender dafür meist keine Aufzeichnungsrechte von den Hollywood Studios erworben haben und deshalb die Aufzeichnung von Spielfilmen unterbinden müssen.

ARD startet 2017 die Audio-App.
Nicht nur beim digitalen Fernsehen gibt es Veränderungen. Spätestens in zwei Jahren werden auch die letzten analogen Verbreitungswege einiger TV-Sender über die Kabelwege Geschichte sein. Darüber hinaus wird das Radio zunehmend digital. Um die Abschaltung des guten alten UKW-Radios vorbereiten zu können, müssen neue Rundfunkempfänger bald zwingend auch mit dem digitalen DAB-Tuner ausgerüstet sein. Zwar steht der offizielle Zeitpunkt der analogen UKW-Abschaltung noch nicht ganz fest, doch im nächsten Jahrzehnt wird auch der analoge Rundfunk abgeschaltet, um freiwerdende Frequenzen fürs Internet nutzen zu können.

Schon jetzt experimentieren die Sender mit Bild und Bewegtbildübertragung im digitalen Rundfunk, um jüngere Hörer über Smartphones auch auf diesem Wege erreichen zu können. Die ARD wird deshalb ab Mitte 2017 ihr Hörfunkangebot in einer eigenen Audio-App bündeln. Die App bietet vor allem Zugang zu den wortbasierten Angeboten des Senderverbundes und seinen über sechzig Hörfunkwellen sowie der Programme von Deutschlandradio.

"Mit dieser App gibt es zum ersten Mal die ganze ARD im Hörfunk - auf einen Klick", so ARD-Hörfunkkommissionsvorsitzende Nathalie Wappler. "Das Angebot ist in seiner ganzen Vielfalt personalisierbar, kuratiert und fasst damit auf eine einzigartige Art und Weise zusammen, was rund 36 Millionen Menschen in Deutschland täglich linear nutzen: nämlich Radio. Natürlich werbefrei - und ohne dass Nutzer mit ihren Daten bezahlen müssen."

"Diese Vielfalt ist einzigartig in Deutschland - so etwas kann kein Streamingdienst bieten", so die ARD-Vorsitzende, MDR-Intendantin Karola Wille: "Mit der Audio-App geht die ARD einen weiteren Schritt auf ihrem Weg als vernetztes, föderales Content-Netzwerk, das auch in der digitalen Welt seinen Auftrag für alle erfüllt: Informieren und unterhalten. In ihrer Vielstimmigkeit ist die ARD-Audio-App eine Wahrnehmungsschule der Differenzierung, die aus Echokammern Hallräume macht".

Die ARD Audio-App bietet den Nutzerinnen und Nutzern einen direkten Zugang zu ausgewählten Audioproduktionen der ARD, perfekt angepasst an eine mobile Nutzung über Smartphones - jederzeit, überall und ohne zusätzliche Kosten. Der "Joy of Use" wird durch eine Konzentration auf wesentliche Funktionen und eine intuitive Nutzerführung gewährleistet. Zielgruppe sind Mobilnutzer, die sich unter anderem für Information und Kultur interessieren und daher für die Wortradioinhalte der ARD begeistert werden können.

Darüber hinaus können Audioinhalte sowohl über redaktionelle Empfehlungen als auch über eine Suchfunktion sowie über Kategorien und situative Sammlungen - Radio hören zum Joggen oder zum Einschlafen, kurz oder lang - erschlossen werden. Zum Funktionsumfang gehören darüber hinaus u.a. das Abonnieren von Podcasts, eine Merkliste und die Möglichkeit, Beiträge auf das Smartphone zur Offlinenutzung herunterzuladen.

Quellen: Golem | ots - Presseportal | Überallfernsehen

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