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Weniger Kinobesucher 2016 - VoD nimmt zu

FFA-Studie: Weniger Besucher für Top-25-Filme des ersten Halbjahres.



Angesichts der sehr positiven Entwicklung der Kinobesucherzahlen im letzten Jahr, plant die Kinobranche überall neue Filmtheater zu modernisieren oder sogar neue Kinos zu eröffnen. Auch in Berlin. Doch laut einer jetzt veröffentlichten Studie der Filmförderungsanstalt (FFA) derzeit waren die Besucherzahlen für Top-25-Filme des ersten Halbjahres 2016 eher wieder rückläufig, denn es fehlen wohl zugkräftige Filme, was die langen Vorlaufplanungen für ein verbessertes Theaterangebot plötzlich torpedieren könnte.

Nach soziodemografischen sowie kino- und filmspezifischen Informationen verzeichneten die Top-25-Filme zusammen insgesamt 36,9 Mio. Besucher. Das sind 5,3 Mio. weniger als die vergleichbaren Filme des Vorjahreszeitraums. Der Anteil der daran beteiligten sieben deutschen Produktionen unter den Top 25 blieb allerdings im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 konstant; sie wurden von 9,8 Mio. Besuchern gesehen, was sehr erfreulich ist.

Beliebteste Filme nach Altersgruppen waren "Alvin und die Chipmunks: Road Chip" , für den sich 50 Prozent der bis zu 15-Jährigen entschieden, sowie "Ich bin dann mal weg" in den Altersgruppen ab 50 Jahren (74 Prozent) und 60+ (51 Prozent). Der Anteil der drei Gruppen an der Gesamtbesucherzahl der Top-25-Filme lag bei 13, 27 und 14 Prozent.

Am meisten ließen sich die Kinogänger im ersten Halbjahr 2016 den Besuch von "Batman v Superman: Dawn of Justice" kosten. Hier der Trailer.



Bei diesem film lag der durchschnittliche Ticketpreis mit 11,40 Euro zwar nur am zweithöchsten hinter "Star Wars: Das Erwachen der Macht" (11,56 Euro), für Popcorn & Co. sowie Getränke gaben die Besucher des Superheldenduells mit durchschnittlich 6,66 Euro jedoch am meisten aus. Der niedrigste durchschnittliche Ticketpreis wurde mit 6,24 Euro für "Hilfe, ich hab meine Lehrerin geschrumpft" an den Kinokassen erzielt, obwohl er mit 49 Prozent der zweitbeliebteste Film bei den Unter-15-Jährigen war. Die Generation der über 50-jährigen geben am wenigsten für Speisen und Getränke aus. Bei "Ich bin dann mal weg" landeten im Durchschnitt nur 1,79 Euro für Getränke und Nahrungsmittel an der Kinokasse.

Die vollständige Studie gibt es hier zum Download.

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Netflix & Co. müssen rückwirkend FFG-Filmabgabe zahlen.
Nach Jahren der Nichtanwendung des § 66a Absatz 2 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes hat die EU-Kommission Anfang September 2016 entschieden, dass auch Video-on-Demand-Anbieter (VoD) mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) herangezogen werden können, denn Angebot und Nachfrage steigen ständig, ohne dass die notwendigen Abgaben merklich nach oben gehen. Die Gewinne bleiben die den Vertreibern, wodurch die Kulturschaffenden hierzulande kaum einen Anteil abbekommen. Dazu erklärt die Produzentenallianz:

Mit der Entscheidung der EU-Kommission ist der Weg zu mehr Abgabegerechtigkeit frei. Schließlich bestimmt das Filmförderungsgesetz, dass alle, die mit deutschen Filmen Geld verdienen, auch ihren Solidarbeitrag für den deutschen Film leisten müssen. Die praktische Auswirkung der Entscheidung wird überdies eine hoffentlich nicht unerhebliche Aufstockung der Mittel sein, mit der die Filmförderungsanstalt den deutschen Film fördert. Hier wird es auf die konkrete Umsetzung ankommen, schließlich sind Netflix, Amazon Prime Video & Co. nicht gerade dafür bekannt, Details ihrer Geschäfte offenzulegen. Aber wir sind guter Hoffnung – der erste und wichtigste Schritt ist getan.“

Brüssels Mühlen mahlten langsam, doch was lange währt, wird endlich gut: Die EU-Kommission hat nach einem fast zweijährigen Verfahren eine Regelung im Filmförderungsgesetz abgesegnet, wonach Anbieter von Videoabrufdiensten mit Sitz im Ausland hinsichtlich der in Deutschland getätigten Umsätze zur FFA-Abgabe herangezogen werden können. Ein offizielles Schreiben liegt hierzu noch nicht vor, allerdings findet sich auf den Seiten der EU-Wettbewerbskommission der eindeutige Hinweis, dass das im Oktober 2014 eingeleitete Verfahren positiv im Sinne der Regelung entschieden wurden. Damit einher geht auch die Förderfähigkeit entsprechender Anbieter.

Die Entscheidung ist nur konsequent, hatte die EU-Kommission doch bereits mit der Vorstellung ihres Entwurfs für eine neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) im Mai eine entsprechende Klarstellung verbunden.

Die nun abgesegnete Regelung findet sich bereits im seit 1. Januar 2014 geltenden Filmförderungsgesetz und soll für die 2017 in Kraft tretende Neufassung in ähnlicher Form übernommen werden. Vor dem Hintergrund der ausstehenden Brüsseler Entscheidung hatte sie jedoch bislang keine Anwendung gefunden. Im § 66a FFG heißt es dazu am Ende:

"Die Abgabe nach § 66a Absatz 2 Satz 2 FFG wird aufgrund des Nichtanwendungserlasses des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 11. November 2013 solange nicht erhoben, bis eine Entscheidung der Europäischen Kommission über die Vereinbarkeit der Regelung mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegt. Für den Fall, dass die Europäische Kommission die Vereinbarkeit mit dem AEUV feststellen sollte, wird die Abgabe rückwirkend ab Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes, also ab dem 01.01.2014, erhoben werden. Für den Fall, dass die Europäische Kommission die Unvereinbarkeit mit dem AEUV feststellen sollte, wird der Nichtanwendungserlass des BKM aufrechterhalten werden."

Inzwischen hat sich auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu Wort gemeldet:

"Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft und von wegweisender Bedeutung für die zukünftige Finanzierung der deutschen Filmförderung. DVD und Blu-ray-Umsätze gehen zunehmend zurück. Video-on-Demand boomt. Dabei dominieren die großen VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland auch den deutschen Markt. Auch sie profitieren von der deutschen Filmförderung und dem nach dem FFG geförderten Filmen. Deshalb müssen sie sich - genau wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von FFG-geförderten Filmen - getreu dem Solidargedanken des Filmförderungsgesetzes an der deutschen Filmförderung beteiligen", so Grütters.

Und weiter: "Die Entscheidung der Kommission hat Ausstrahlungswirkung über die deutschen Grenzen hinaus. Es liegt im Interesse aller EU-Mitgliedstaaten zu verhindern, dass VoD-Anbieter allein aus steuer- oder abgaberechtlichen Gründen ihre Firmensitze innerhalb der EU wählen. Das verzerrt den europäischen Standortwettbewerb im Filmbereich. Politisch muss gelten: Wir bekämpfen nicht nur Steueroasen, sondern auch Abgabeoasen in Europa! Ich freue mich, dass die Europäische Kommission hier mit uns am selben Strang zieht. Dies hat sie auch mit ihrem Entwurf zur Novellierung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie gezeigt, der diesen Ansatz erfreulicherweise ausdrücklich bestätigt."

Angesichts der nunmehr vorliegenden Entscheidung der Europäischen Kommission im beihilferechtlichen Prüfverfahren könnten die betreffenden Anbieter nun von der Filmförderungsanstalt zur Abgabe herangezogen werden, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der BKM.

Quellen: FFA | Blickpunkt:Film | BKM

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