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Save the Date: ver.di-Diskussionsrunde zur Berlinale

Diverse Kündigungen sowie Wortbruch bei den ALG I Zugangsverbesserungen.



Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Viele gereichten die diesjährigen besinnlichen Feiertage - Dank eines verlängerten Wochenendes - zum Kurzurlaub. Doch nicht wenige unter den Medienschaffenden mussten trotz der Feiertage arbeiten. Müssen sie wirklich? In der Rechtsecke der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden ein paar wichtige Tipps zum Thema Urlaub für Film- und Fernsehschaffende zusammengetragen.

Studio Berlin: Kündigungsbotschaft zur Weihnachtszeit.
Für andere wurden die Weihnachtstage zum Albtraum, denn bei einigen flatterte die Kündigung zum Jahresende ins Haus. Bereits gestern berichteten wir über die Schließung des ARRI Kopierwerkes in München.

In unserer Region Berlin-Brandenburg geht die Hiobsbotschaft von STUDIO BERLIN aus. Die Tochtergesellschaft des Fernsehproduktionsunternehmens STUDIO HAMBURG hat die Schließung seines Bereiches zur Außenübertragung am Hamburger Standort zu Ende März 2016 bekannt gegeben. Betroffen sind etwa 20 Beschäftigte, die zum Teil schon seit mehreren Jahrzehnten für die hundertprozentige Tochter des NDR-Tochterunternehmens STUDIO HAMBURG arbeiten. Die Geschäftsführung begründet die Schließung mit den schlechten Geschäftsaussichten im Jahre 2016. In Hamburg wurden Produktionen wie "Quizduell" oder "Gefragt, gejagt" und viele Kultur - und Sportereignisse durch die Außenübertragungen realisiert.

"Die schweren finanziellen Belastungen, die durch den Aufbau des Studios Adlershof bei Berlin aufgenommen wurden, sind kaum durch die reguläre Auftragsarbeit abzudecken", sagt Wolfgang Kreider, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Hamburg. "In letzter Konsequenz zahlen die Beschäftigten in Hamburg mit dem Verlust ihrer Arbeitsplätze für solche schweren Managementfehler von den Geschäftsführungen der Vorjahre. Hier hätte der NDR-Intendant Lutz Marmor über den Aufsichtsrat von STUDIO HAMBURG seit langem gegensteuern müssen".

"Das Angebot der Geschäftsführung, jetzt in eine ungesicherte Zukunft zu ungeklärten Bedingungen nach Berlin zu wechseln, muss den Kolleginnen und Kollegen wie Hohn in den Ohren klingen", ergänzt Lars Stubbe vom ver.di Netzwerk connexx.av in Hamburg. "Eine ungezielte Kostensenkungspolitik wird kaum zur Stabilisierung von STUDIO BERLIN beitragen. Die Beschäftigten fordern ein deutliches Signal, nicht nur seitens des Unternehmens, sondern auch seitens der Muttergesellschaft, dem NDR", so Stubbe.

Wie von uns am 29. Januar 2015 gemeldet, wurden die PARK STUDIOS aus Potsdam als selbstständiges Tochterunternehmen von der STUDIO HAMBURG GmbH übernommen, um neben Studio Berlin Adlershof GmbH (SBA) und Studio Berlin Broadcast (SBB) ein weiteres Standbein im Bereich der technischen Dienstleistungen etablieren zu können. Die Krise in der die STUDIO HAMBURG GmbH noch 2012 steckte, sollte durch aggressive Expansionspolitik behoben werden. Das ist offensichtlich nicht ganz gelungen. Siehe dazu auch unseren Bericht vom 03. März 2015.

ver.di-Diskussionsrunde zur Berlinale.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft setzt Milliarden um und spielt inzwischen bei der Anzahl der Beschäftigten und dem Jahresumsatz in einer Liga mit der deutschen Automobilbranche. Können jetzt also alle Künstler sein und gut davon leben? Weit gefehlt: Prekäre Arbeitsverhältnisse, unterdurchschnittliche Löhne und eine ungenügende Altersvorsorge prägen die Arbeitsrealität vieler Kreativer. Das damit verbundene Ideal von Selbstverwirklichung, Flexibilität und Mobilität entpuppt sich nicht selten als Selbstausbeutung, unbegrenzte Verfügbarkeit und fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein hoher Preis für eine vermeintliche Freiheit in einem kreativen Beruf.

Sind die Kreativen mit ihrem Selbstverständnis, in dem die Kunst über dem Arbeitnehmerbegriff steht, also nichts anderes als die treuen Diener des Neoliberalismus nach dem Motto: "Art versus Labour"? Oder gibt es doch eine gesellschaftliche Chance, von der eigenen Kreativität zu leben, Freiheit und Selbstverwirklichung zum Lebenskonzept zu machen, ohne auf die über Jahrhunderte erkämpften Arbeitnehmerrechte völlig zu verzichten?

Die ver.di FilmUnion lädt herzlich zur Podiumsdiskussion "Art versus Labour - Die Kreativen als treue Diener des Neoliberalismus?" im Rahmen der Berlinale ein. Die Runde startet am Montag, 15. Februar 2016, 11:30 Uhr im Simon-Bolivar-Saal, Staatsbibliothek zu Berlin, Potsdamer Str. 35. Es diskutieren Lisa Basten - Filmschaffende, Masterarbeit: "Wir Kreative. Zum Selbstverständnis einer Branche"; Burkhard Blienert - MdB, filmpolitischer Sprecher der SPD; Ingo Weerts - ver.di, ehemaliger Außenrequisiteur. Angefragt sind weiterhin Christoph Backes - u-institut, Wirtschaftswissenschaftler und Theaterschauspieler sowie Gloria Burkert - Filmproduzentin.

Im Anschluss lädt die ver.di FilmUnion zu einem Get Together bei Häppchen und Getränken ein. Anmeldungen und Rückfragen an berlin@connexx-av.de

ALG I: Filmverbände und ver.di werfen Regierung Wortbruch vor.
Auf Drängen der ver.di FilmUnion sollte schon ab August 2012 der Zugang zum Arbeitslosengeld (ALG I) etwas erleichtert werden, damit der Abstieg in die Hartz IV Arbeitslosenhilfe für Beschäftigte der Film- und Fernsehbranche nicht ganz so schnell droht. Für eine Änderung der sogenannten Anwartschaft hat sich connexx.av, die Interessenvertretung von Medienschaffenden der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schon vor Jahren mit dem Projekt "5 statt 12" stark gemacht. Kurzzeitig Beschäftigte sollten ALG I beziehen können, wenn sie in den vergangenen zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und sie überwiegend Arbeitszeiten aus Vertragsdauern vorweisen, die zehn Wochen nicht überschreiten und ihr Jahreseinkommen dabei nicht über 34.200 Euro liegt.

Die Verbände Die Filmschaffenden e.V., der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben nun die Regierungskoalition für die fehlende Umsetzung von im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitslosengeld I für kurzzeitig Beschäftigte kritisiert. Zwar wolle die Regierung die bestehende Regelung zur sogenannten verkürzten Anwartschaft verlängern, die von den drei Organisationen geforderten und im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen werde es aber nicht geben.

So hatten die Verbände gemeinsam gefordert, die Verdienstgrenze zu streichen und die Regelung zur Länge der Arbeitsverträge auf bis zu 14 Wochen auszudehnen, was in etwa den Vertragslaufzeiten bei Filmproduktionen entspreche. Die Forderung nach einem Wegfall der Verdienstgrenze begründen die drei Organisationen damit, dass bei höheren Verdiensten auch höhere Beiträge in die Arbeitslosenversicherung anfielen. Die Rahmenfrist für einen Anspruch nach ALG I soll darüber hinaus nach ihren Vorstellungen von zwei auf drei Jahre verlängert werden; dies käme denjenigen zugute, die mit immer kürzeren Arbeitsverträgen befristet beschäftigt werden.

"Die Regierungsparteien haben eine klare Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag erneut verfehlt und eine Verbesserung der sozialen Absicherung von in kurzfristigen Projekten arbeitenden Menschen nicht geschafft. Die aus der Praxis stammenden guten Vorschläge sind dabei einem allgemeinen Koalitionszwist zum Opfer gefallen", so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Regine Hergersberg erklärt im Namen von Die Filmschaffenden e.V.: "Die außergewöhnliche Flexibilität, die Film- und Kulturschaffende in ihrem Arbeitsalltag an den Tag legen, ist nach wie vor der Sozialgesetzgebung um einiges voraus. Es ist notwendig, dass die einschlägigen Gesetze diejenigen, die in diesem Bereich in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, auch endlich in die erreichbare Lage versetzen, kurzfristig vom System zu profitieren. Sie werden seit Jahren zu Unrecht benachteiligt."

BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister ergänzt: "Schade, wir haben uns aufgrund der Versprechen im Koalitionsvertrag natürlich erhofft, dass die gegenwärtige Arbeitslosengeld-I-Regelung für kurz befristet Beschäftigte endlich funktionstüchtig und auf Dauer gemacht wird. Wir Filmschaffende und Schauspieler brauchen dringend eine taugliche Lösung, sonst driften immer mehr von uns ab in die Scheinselbständigkeit."

Quellen: Connexx.av | Blickpunkt:Film

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