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Wichtig: Neue Regeln für die Filmbranche 2015

Tagesseminar zum neuen TV-Tarifvertrag und Mindestlohn.



In Ergänzung unserer ausführlichen Seminar-Ankündigungen vom 10. März 2015 über das Frühjahrsangebot beim Erich Pommer Institut möchten wir hiermit auf eine Zusatzveranstaltung vom letzten Jahr aufmerksam machen, die wegen großer Nachfrage jetzt noch einmal wiederholt wird.

TV FFS und Mindestlohn – Neue Regelungen für die Filmbranche
Dienstag, 14.04.2015
Uhrzeit: 15:30 - 20 Uhr
Ort: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW), Berlin-Mitte
Kosten: 120,- €

Seit Januar 2014 gilt der neue Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS). Das komplexe Regelwerk macht es erforderlich, den Wissensstand aufzufrischen und zu aktualisieren.

Auch das ab Januar 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz stellt neue Anforderungen an den Produktionsalltag. Welche Konsequenzen dies für Produzenten hat und wie Risiken minimiert werden können, wird im Seminar besprochen.

• TV FFS: Systematik, Arbeitszeitkonto, Mehrarbeit, Pausenregelungen
• Gagentarifvertrag, Ergänzungstarifvertrag - u.a. für Kleindarsteller und Urheber
• ArbZG und Arbeitszeitkorridor sowie Arbeitszeitkontrolle am Set
• Mindestlohngesetz und neue gesetzliche Regelungen für Praktikanten

Dozenten:
Marcus Sonnenschein ist Partner der Kanzlei BREHM & v.MOERS und als Fachanwalt für Arbeitsrecht u.a. auf Medienarbeitsrecht spezialisiert.
Bernhard Speck ist Vorstandsmitglied im Bundesverband Produktion e.V. und seit über 10 Jahren Mitglied der Tarifkommission.

Weitere Information und Anmeldung.
Link: www.epi-medieninstitut.de/Programm_391_de.html#active

Infos von ver.di Filmunion und connexx.av:

TV FFS
- Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende, bestehend aus: Manteltarifvertrag - gültig ab 1.7.2014, Gagentarifvertrag - gültig ab 1.1.2014, Tarifvertrag für Kleindarsteller - gültig ab 1.7.2014, Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler - gültig 1.1.2014, Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm - gültig an 1.1.2014

13 Stunden Arbeitszeit an Drehtagen sind auf Dauer nicht erträglich – hier muss sich schleunigst etwas ändern. Diese Forderung der Kolleginnen und Kollegen ist durch die eindringliche Protestaktion heute auch den Arbeitgebervertretern in der Produzentenallianz verständlich gemacht worden. Nun ist es an den Produzentenvertretern, mit uns in den Verhandlungen nach einer Lösung zu suchen, die weniger lange Drehtage vorsieht“, betonte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Allianz deutscher Produzenten für Film & Fernsehen haben sich auf ein Tarifergebnis geeinigt, das insgesamt eine Erhöhung der Gagen von 4,7 Prozent vorsieht. Der Tarifvertrag für die etwa 25.000 Filmschaffenden tritt in einer redaktionell erneuerten Fassung mit zahlreichen Verbesserungen neben den Gagenerhöhungen rückwirkend zum Januar 2014 wieder in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2015. Gleichzeitig wird der Kleindarsteller-Tarifvertrag mit den bereits vereinbarten redaktionellen Änderungen zur besseren Abgrenzung von Tätigkeiten im Bereich Schauspiel und Komparserie sowie gleichzeitigen Gagenerhöhungen für dieselbe Laufzeit neu abgeschlossen.

Der »Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm«
vom 13. Mai 2013 ist Teil des TV FFS und kann in der Fassung vom 1. Juli 2014 als pdf-Datei hier geladen werden.

Erich Pommer Institut gGmbH
Medienrecht . Medienwirtschaft . Medienforschung
Försterweg 2
14482 Potsdam
Web: www.epi-medieninstitut.de

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