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Karlsruhe stärkt Unabhängigkeit des ZDF

Bundesverfassungsgerichts stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.



Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Gremien und die Rundfunkfreiheit in Deutschland. Die Karlsruher Richter haben klar gestellt, dass das ZDF frei von Einflüssen des Staates sein muss und von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen nicht instrumentalisiert werden darf. Die Entscheidung schafft auch Klarheit in der Frage, in welchem Umfang politische Amts- und Mandatsträger Mitglieder der ZDF-Organe sein können.

Laut Urteil sei der ZDF-Staatsvertrag mit den derzeitigen ZDF-Gremien teilweise verfassungswidrig. Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Senders verstoßen demnach gegen die Rundfunkfreiheit. Das Gericht ordnete an, dass die Länder bis 30. Juni 2015 eine Neuregelung finden müssen. Die Zeit bis alle 16 Bundesländer einer Ratifizierung eines neuen Staatsvertrages zustimmen, könnte allerdings knapp werden. Die zukünftigen Gremien dürfen nur noch zu einem Drittel von Personen aus der Politik besetzt werden, so das Verfassungsgericht. Zwei von drei Personen müssen unabhängig sein und dürfen keiner der politischen Parteien angehören. Das Urteil wirft auch ein kritisches Licht auf die Besetzung der Gremien in den ARD-Anstalten, die sich zukünftig ebenfalls daran halten müssen, um nicht als Staatsfunk zu gelten.

Anlass war der Streit 2009 um den geschassten ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Nach politischer Einflussnahme durch den damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch wurde sein Vertrag nicht verlängert, obwohl der ZDF-Intendant dies befürwortet hatte. (siehe BAF-Bericht vom 29.11.2009)

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut kommentiert dazu: "Die Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit des ZDF im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Karlsruhe hat die Bedeutung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dabei hat das Gericht die Aufsicht durch gesellschaftliche Gruppen gestärkt. Das ZDF wird die anstehenden Beratungen der Länder zu den erforderlichen Anpassungen des ZDF-Staatsvertrages konstruktiv begleiten."

Die Vorgabe der Karlsruher Richter, dass die Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen künftig in anderer Weise benannt werden sollen, entspricht dem Vorschlag, den das ZDF bereits in seiner Stellungnahme zum Verfahren eingebracht hat.

Mit der Vorgabe der Richter, die Zusammensetzung der gesellschaftlich relevanten Gruppen im Fernsehrat zu überprüfen, wird ein entscheidendes Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland weiter entwickelt. In Zeiten rascher gesellschaftlicher Veränderungen muss die Auswahl der Gruppen, die die Gesellschaft in Gremien repräsentieren sollen, in einem kontinuierlichen und transparenten Verfahren angepasst werden.

Der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz zeigte sich sehr zufrieden mit dem klaren Bekenntnis des Verfassungsgerichts zur Binnenkontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Statement von Ruprecht Polenz: "Damit sollten die übergriffigen Versuche der Landesmedienanstalten, sich als Generalkontrolleure des Fernsehens in Deutschland zu positionieren, endgültig vom Tisch sein. Das sehr ausgewogene Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt den Ländern klare Hinweise nicht nur für die erforderlichen Nachbesserungen des ZDF-Staatsvertrages, sondern auch für die Überprüfung der jeweiligen Landesrundfunkgesetze, die die Arbeit der ARD-Anstalten regeln."

Quellen: OTS / dpa | ZDF | ARD text | Phönix

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