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Tarifverhandlungen für Film & TV auf April vertagt

Tarifverhandlungen für Film- und Fernsehschaffende immer noch ohne Ergebnis.



Die Arbeitszeit ist eines der zentralen Themen bei den Tarifverhandlungen für die Film- und Fernsehschaffenden. Nachdem es bereits in der dritten Verhandlungsrunde über einen Tarifvertrag für die Film- und Fernsehschaffenden zwischen der ver.di FilmUnion und der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen (Produzentenallianz) zu keinem Abschluss gekommen war, wurden die Verhandlungen auf den 26. Februar 2014 vertagt.

Kameraverband formuliert Forderungen zu den Tarifverhandlungen
Der Manteltarifvertrag für die Film- und Fernsehschaffenden war Ende 2013 ausgelaufen. Geschäftsführer Michael Neubauer vom Berufsverband Kinematografie - (BVK) htte sich deshalb mit einem Punktekatalog an den ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel gewandt um die Tarifverhandlungen "im Sinne der Filmschaffenden aller Gewerke zu regeln".

So fordert der BVK, dass bei einer Beschäftigung an einem fünften Arbeitstag über 24 Uhr hinaus ein weiterer Arbeitstag zuschlagsfrei vergütet werden muss. Diese Forderung wird vor dem Hintergrund erhoben, dass oft freitags bis nach 24 Uhr gedreht wird und damit in den Samstag, den sechsten Arbeitstag, hinein gedreht wird. Ebenfalls nach Ansicht des BVK vergütet werden sollten bei auswärtigen Drehs Fahrzeiten vom Ort der Unterbringung zum Drehort. Es geschehe bis dato immer wieder, dass Filmschaffende eine Stunde vom Set entfernt untergebracht sind und die Fahrzeit zum Set nicht als Arbeitszeit anerkannt wird.

Auch zum Themenkomplex Ruhezeiten nennt der BVK einige verbesserungswürdige Punkte. Aktuell geschehe es, dass freitags bis Mitternacht gearbeitet würde und die Dreharbeiten montags früh morgens fortgesetzt würden. Daher fordert der BVK die Präzisierung der im Manteltarifvertrag verankerten Formulierung, dass "zwei zusammenhängende Ruhetage" zu gewähren seien. Nach Ansicht des BVK sollte die Formulierung "zweimal 24 Stunden zzgl. der gesetzlichen Ruhezeit von elf Stunden" lauten, wobei die Ruhezeit bei zwei zusammenhängenden Ruhetagen nur einmal zu gewähren ist. Auch fordert der BVK, dass der Manteltarifvertrag künftig der Praxis, dass Tage, an denen wetterbedingt oder aus produktionstechnischen Gründen nicht gedreht werden könne, "einseitig" von den Produzenten als Urlaubstage deklariert werden und dem Filmschaffenden so für zusammenhängende Urlaube verloren gehen. Eine mögliche Formulierung könnte nach Ansicht des BVK hier lauten:

"Seitens des Filmherstellers können drehfreie Tage während der Produktion nicht einseitig als Urlaubstage definiert werden, auch wenn es sich um 24 Stunden zzgl. der gesetzlichen Ruhezeit von elf Stunden handelt".

Wie ver.di bekannt gab, hatten 50 Filmschaffende vor den Verhandlungen zusammen mit dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) in einer öffentlichen Aktion vor dem Versammlungsort ihre Forderungen nach höheren Gagen sowie "guten und erträglichen Arbeits- und Produktionsbedingungen" bekräftigt.

In einer Pressemitteilung betont die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di), dass Film- und Fernsehproduzenten immer weniger Drehtage einplanen würden, um trotz knapperer Budgets produzieren zu können. Für die Filmschaffenden hat das eine Verschlechterung der Bezahlung zufolge. "13 Stunden Arbeitszeit an Drehtagen sind auf Dauer nicht erträglich", so ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel, der die Forderungen der Film- und Fernsehschaffenden noch einmal zusammenfasst:

"13-stündige, intensive Arbeitstage bei wechselnden Einsätzen zu Tages- und Nachtzeiten dürfen nicht die Regel sein. Außerdem fordern wir sechs Prozent Gagenerhöhung, um deutliche Einkommensverbesserungen zu erreichen. Fernsehsender und Filmförderungen dürfen Gesundheit und dauerhafte Leistungsfähigkeit der Film- und Fernsehschaffenden nicht länger ignorieren - unsere Forderungen lediglich unter ökonomischen Gesichtspunkten oder der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu bewerten, ist für die von belastenden Arbeitsbedingungen betroffenen Filmschaffenden nicht hilfreich."

Vierte Verhandlungsrunde mit erster Annäherung.
In der vierten Verhandlungsrunde zwischen der in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) organisierten ver.di FilmUnion und der Produzentenallianz für die rund 23.000 Film- und Fernsehschaffenden, die wie oben erwähnt am 26. Februar 2014 in Berlin stattfand, hat es endlich eine erste Annäherung gegeben, schreibt connexx.av - ein Projekt der ver.di FilmUnion - in einer Pressemitteilung auf ihrer Webseite.

"Erstmals zeigt sich die Produzentenallianz offen für eine Reduzierung der bisher geltenden Maximalarbeitszeiten von derzeit 13 Stunden pro Tag. Das ist auch bitter nötig, damit solch lange Arbeitszeiten nicht zur Regel werden. Ein Tarifabschluss hängt für uns davon ab, dass es deutlich weniger Arbeitstage mit mehr als 12 Stunden gibt. Ich erwarte, dass wir mit der Produzentenallianz zur Dauer der täglichen Arbeitszeit, Pausenzeiten und Zuschlägen für lange Arbeitstage in der nächsten Runde Anfang April eine Einigung erreichen", betonte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Links: www.bvkamera.org | www.connexx-av.de | www.verdi.de | filmunion.verdi.de
Quellen: BVK | Blickpunkt:Film | connexx.av

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