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Bundesverfassungsgericht weist UCI-Klage ab

Bundesverfassungsgericht bestätigt Filmförderung mit 7:1 Stimmen.



Mit Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und des Bundesverwaltungsgerichts machten sich United Cinemas International Multiplex GmbH (UCI) mit drei Schwestergesellschaften seit 2004 bei der Filmförderungsanstalt in Berlin (FFA) ziemlich unbeliebt. Die Beschwerdeführer gaben an „insbesondere eine Verletzung ihres Grundrechts auf Berufsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes“ geltend mache zu können, denn der Bund sei ihrer Meinung nach für die Regelung der Filmabgabe nicht zuständig, weil die Förderung, die mit der Abgabe finanziert wird, nicht Wirtschafts-, sondern Kulturförderung sei.

Etwas bang hatte deshalb die halbe Film- und Kinobranche die Gruppenreise nach Karlsruhe angetreten, um den letzten Versuch der UCI, das FFG zu kippen, zu verfolgen und ihm bei Bedarf etwas entgegenzusetzen. Doch am 28.01.2014 kam die Erlösung. Die Millionenklage von UCI gegen Filmförderung scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht auf ganzer Linie, denn das Filmförderungsgesetz wurde vollumfänglich bestätigt. Bei dem Verfahren ging es um fast ein Drittel der deutschen Filmförderung von insgesamt 340 Millionen Euro.

Der Bund könne sich auf seine Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft stützen, selbst wenn er zugleich kulturelle Zwecke verfolge, entschied der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Regelungen zur Filmabgabe würden auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion genügen.

Mit 7:1 Stimmen wurden die Verfassungsbeschwerden von Großkinobetreibern abgewiesen und damit bestätigt, dass die deutsche Filmförderung in ihrer derzeitigen Form rechtmäßig ist. Der sogenannte Kinogroschen, der noch zu DM-Zeiten zur Unterstützung der Kinokultur eingeführt worden war, hat also weiter Bestand. Die Betreiber von Kinos, aber auch Zwischenhändler der Videobranche, Online-Anbieter und Fernsehveranstalter müssen nach dem Filmfördergesetz (FFG) deutsche Filme mit bis zu drei Prozent ihres Nettoumsatzes subventionieren. Filmemacher und Kulturpolitiker zeigten sich erleichtert von der Entscheidung, denn Karlsruhe nimmt kulturelle Betätigung von den Gesetzen der Marktwirtschaft aus. Nicht das individuelle Gewinnstreben sichert den Gesamterfolg, sondern eine "qualitätsorientierte Förderung", heißt es im Urteil.

Schauspielerin und Präsidentin der Deutschen Filmakademie, Iris Berben, sagte: "Wir sind sehr erleichtert." Das Urteil garantiere die Vielfalt und Kreativität in der Branche. "Jetzt haben wir eine Basis."

Auch das BKM begrüßt BVerfG-Urteil: "Dieses richtungsweisende Urteil stärkt den im FFG wurzelnden Solidargedanken, dass jeder, der vom deutschen Film profitiert, einen angemessenen Beitrag dazu leisten soll“, so die neue Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. ergänzt: "Mit dem Urteil ist ein sicherer Grund geschaffen worden, um jetzt die dringend notwendige FFG Modernisierung anzugehen. Dazu gehört als erstes, dass auch jene zur Filmabgabe herangezogen werden, die mit der Online-Verbreitung von Filmen Geld verdienen: Deutsche Telekommunikationsunternehmen, aber auch ausländische VoD-Anbieter. Weiter müssen die Möglichkeiten für Produktionsunternehmen, Eigenkapital zu bilden, verbessert werden, damit in neue Projekte investiert werden kann. Schließlich müssen die Verhältnisse zwischen Produktionsunternehmen und Verwertern verbessert werden. Das kluge und sachgerechte Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht den Weg dafür frei“, sagt Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands.

FFA-Präsident Eberhard Junkersdorf misst dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts historische Bedeutung zu und ruft die Filmwirtschaft auf, jetzt geschlossen die drängenden Fragen der Zukunft zu lösen.

UCI-Geschäftsführer Ralf Schilling künftig in der FFA-Vergabekommission.
Etwas ironisch mag es allerdings anmuten, dass künftig UCI-Chef Ralf Schilling als Vertreter des HDF Kino zu den neuen Mitgliedern der FFA-Vergabekommission zählt. Doch dies darf durchaus als kluger Schachzug gewertet werden. So kann einer der größten Kritiker an der bisherigen Verteilung der Projektfördermittel nun seine eigene Expertise einbringen.

Quellen: Blickpunkt:Film | Spiegel | Süddeutsche | Produzentenallianz

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