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Kinoverband kritisiert neues Filmförderungsgesetz

HDF-Verband fürchtet gravierende Auswirkungen für die Kinobranche.



Kleine Änderungen bei der Novellierung des bestehenden Filmförderungsgesetzes verursachten beim HDF-Kinoverband helle Aufregung. Unmittelbar nach Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes durch den Bundestag bemerkte auch der HDF KINO e.V., dass eine im alten Gesetzestext vorhandene "Soll"-Bestimmung jetzt unauffällig in eine sogenannte "Kann"-Bestimmung abgewandelt worden war.

Die kleine vermeintlich, aber doch entscheidende Änderung sorgte beim größten nationalen Kinoverband und der stärksten Interessenvertretung für die Kinobetreiber mehr als nur für Verstimmung. Vielmehr kritisiert der HDF den "grundlegenden Systemwechsel" im Filmförderungsgesetz als ein Problem, das zu einem weiteren Kinosterben führen kann, wenn mangels eingeschränktem, finanziellem Spielraum noch weniger Gelder als bisher in die Umrüstung der Kinos auf digitale Projektion von der Filmförderungsanstalt (FFA) gesteckt würde, sagte sinngemäß Thomas Negele, Vorstandsvorsitzender des HDF Kino.

Was war geschehen?
Die Kinoförderung (ehemals Förderung des Filmabspiels) erfährt mit der neuen Novelle eine wesentliche Änderung. Dies wohl nicht zuletzt als Reaktion auf ein Urteil, wonach die FFA nach dem Gesetzestext des alten FFG zur Förderung digitaler Zweitinstallationen verpflichtet ist, obwohl dies vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollt war.
Statt "Die FFA gewährt Förderungshilfen" heißt es im § 56 I FFG (n.F.) nun "Die FFA kann Förderungshilfen gewähren." Aus einer bislang gebundenen wird damit eine Ermessensentscheidung.
Sein Befremden über diese Änderung hat der HDF Kino mit einem Schreiben an die Mitglieder des Kulturausschusses zum Ausdruck gebracht.
Wie auf der Website des Verbandes zu lesen ist, hätte sich der HDF Kino gewünscht, dass "als unmittelbar von dieser Änderung betroffene Branche, im Vorfeld der Antragstellung ein Dialog seitens des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages mit der Kinowirtschaft über die förderpolitischen Konsequenzen dieser für uns gravierenden Änderung gesucht worden wäre."

Aus Sicht des HDF handelt es sich um wesentlich mehr als eine redaktionelle Klarstellung. Vielmehr sei nach mehr als 40 Jahren ein "grundlegender Systemwechsel" eingeleitet worden, der nicht notwendig gewesen sei, um zur Neige gehende Fördermittel regulieren zu können. Schon bisher habe der § 56 III FFG ein Ermessen für die Ausgestaltung der Förderung eingeräumt, zudem sei in § 56 VII FFG i.V.m. § 32 IV FFG ein Ermessen bei Mittelknappheit eingeräumt gewesen.

Die nun durchgeführte Änderung provoziere "neue förderpolitische Herausforderungen, die dem angestrebten Ziel einer Branchen-Befriedung zuwiderlaufen." Es stehe zu befürchten, dass Raum für juristische Auseinandersetzungen geöffnet wurde. So befürchtet der HDF eine mögliche Einschränkung des Katalogs förderfähiger Vorhaben, und/oder eine mögliche Einschränkung des Kreises berechtigter Förderungsempfänger. Diesen Befürchtungen müssten nun durch klare Richtlinien zum § 56 I FFG entkräftet werden. Der HDF Kino selbst kündigt an, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

Link: www.hdf-kino.de
Quellen: HDF Kino e.V. | Blickpunkt:Film

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