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Geplatzte Videoplattform von ProSiebenSat.1 & RTL

Gericht bestätigte Kartellentscheidung gegen Videoportal von ProSiebenSat.1 und RTL.



Am 08. August 2012 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verbot des Bundeskartellamts zu einer von den Sendern RTL und ProSiebenSat.1 gemeinsam geplanten Videoplattform bestätigt. Dem Kartellamt zufolge würde das Projekt mit dem Arbeitstitel »Amazonas« aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung der beiden Partner gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verstoßen. Die Behörde bemängelte zudem, dass anderen Anbietern keine ausreichende Teilnahmemöglichkeit angeboten werde.

Laut einer RTL Pressemitteilung vom 07. September 2012 verzichtet die RTL Sendergruppe nun auf eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof, da der BGH sich der Sache nur annimmt, wenn sie von grundsätzlicher Bedeutung wäre. Weil den Sendern eine Revision gegen das Urteil versagt wurde, hätte die Beschwerde zudem innerhalb von vier Wochen eingereicht werden müssen, was nicht geschehen ist.

Dafür plant nun Mondia Media bis Jahresende den Start einer senderübergreifenden Video-on-Demand-Videoplattform nach dem US-amerikanischen Vorbild von Hulu. Das Unternehmen Mondia Media hat bis zur Übernahme durch Mondia Ltd. und die Abu Dhabi Group im Jahr 2009 als arvato mobile zum Bertelsmann-Konzern gehört, der wiederum an der RTL-Group beteiligt ist. Als international agierendes Unternehmen kann Mondia Media möglicherweise vom Kartellamt nicht so einfach an seinem Vorhaben behindert werden, da die Verbreitung auch über Satellit aus anderen Ländern erfolgen könnte.

"Mondia Media lädt nun alle Sender - sowohl privat als auch öffentlich-rechtlich - dazu ein, sich an diesem Vorhaben eines senderübergreifenden VoD-Portals zu beteiligen", erklärt Volker Glaeser, COO von Mondia Media.

Eine gemeinsame Plattform von ARD, ZDF und deutschen TV-Produzenten mit dem Arbeitstitel »Germany’s Gold« hat das Kartellamt im vergangenen Jahr dagegen grundsätzlich genehmigt. Die Behörde will aber nach eigenen Angaben noch die genauen Bedingungen der Zusammenarbeit von ARD und ZDF prüfen und noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen.

Ein wesentlicher Unterschied zu »Amazonas« besteht darin, dass die Beteiligten an »Germany’s Gold« im Vergleich zu ProSiebenSat.1 und RTL nur einen sehr kleinen Teil am Werbemarkt haben. Ihre Zusammenarbeit führt dort nicht zu einer bedenklichen Machtfülle“, sagt der auf Kartellrecht und Medien spezialisiert Anwalt Helmut Janssen von der unabhängigen Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die beiden Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 in Deutschland auf dem Markt für Fernsehwerbung ein Duopol bilden. Sie herrschen mit einem stabilen Marktanteil von 80 bis 90 Prozent. Wettbewerber wie die Sendergruppen ARD und ZDF kommen jeweils ledig auf 3 bis 6 Prozent. RTL und ProSiebenSat.1 bieten monatlich jeweils über 30.000 Minuten Werbung an, ARD und ZDF hingegen jeweils nur 600 Minuten. Wer heute in Deutschland Werbung im Fernsehen schalten will, kommt an den beiden Privaten daher nicht vorbei”, so Janssen weiter.

Außerdem bestehe zwischen den beiden privaten Sendergruppen kein wesentlicher Wettbewerb. Mit Amazonas hätten sie über eine gemeinsame Plattform sogenannte In-Stream-Video-Werbung verbreitet, also Werbespots, die vor, in oder nach einem Video geschaltet werden. Das Bundeskartellamt rechnet diese Werbeform aus Sicht der Werbekunden vielleicht schon heute, zumindest aber künftig dem Fernseh-Werbemarkt zu.

Die beiden Privatsender würden durch das gemeinsame Video-on-Demand (VoD) auf diesem aktuellen Markt kooperieren und sich zudem zusammen einen Zukunftsmarkt sichern. Dies würde ihre ohnehin schon bedenkliche Marktmacht weiter stärken”, erklärt Janssen die Motivation für das Urteil von Bundeskartellamt und Oberlandesgericht.

Das Kartellamt hatte das Vorhaben der beiden Sendergruppen abgelehnt, da sich seiner Ansicht nach deren marktbeherrschendes Duopol weiter verstärkt hätte. Eine Entscheidung, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf Anfang August bestätigt worden war. Die beiden Sendergruppen hatten dagegen argumentiert, dass es sich bei der geplanten Plattform um ein Angebot handeln würde, das alle TV-Sender nutzen könnten, um Bewegtbilder nach deren Ausstrahlung im TV zu verwerten. Die Finanzierung hätte über Werbung stattgefunden.

Gegenüber der Nachrichtenagentur dapd erklärte Marc Schröder, Geschäftsführer von RTL interactive: "Obwohl wir unser geplantes Projekt einer senderoffenen Internet-Plattform zum zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten ohne jegliche eigene Vermarktungsaktivität nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich halten und die getroffene Entscheidung insbesondere angesichts der Position internationaler Player im Netz nicht nachvollziehen können, werden wir nicht weiter gegen die Entscheidung vorgehen".

Wie wir bereits am 19. Juni 2012 im BAF-Blog ausführlich berichteten, bestanden schon damals nur noch wenige Chancen für ein deutsches HULU nach dem Vorbild des US-Video-on-Demand-Kanals (VoD). Deshalb will man sich nun bei RTL auf den Ausbau der eigenen Video-on-Demand-Angebote konzentrieren:

"Im November werden wir diese Familie mit dem Start von n-tv now komplettieren. Vielleicht noch in 2012 werden wir die now-Angebote auf den TV-Bildschirm bringen als weitere Plattform nach Computer, Smartphones und Tablets", so Schröder. Laut dem RTL-interactive-Geschäftsführer würden die Kunden von Kabel Deutschland bereits bis zum neuen Jahr "in den Genuss unserer non-linearen Angebote der now-Familie kommen", Verhandlungen mit anderen Plattformen seien zum Teil schon in einem fortgeschrittenen Stadium.

Link: www.rtl-interactive.de
Quellen: ZDNet | Tagesspiegel | Wochenblatt | Digital Fernsehen | Blickpunkt:Film

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