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ARD und ZDF kündigten fristgerecht Kabelverträge

Öffentlich-Rechtliche kündigen Verträge mit Kabelnetzbetreibern



Die beiden großen öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten ließen am 25. Juni 2012 in Presseerklärungen mitteilen, dass sie ihre Verträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und KabelBW Ende Juni fristgemäß zum 31. Dezember 2012 gekündigt haben. Obwohl eine eingeschränkte Verbreitung der öffentlichen Programme von ARD und ZDF laut Rundfunkstaatsvertrag nicht möglich ist, wollen die Sender dennoch jährlich 60 Mio. Euro ab 2013 einsparen.

Offensichtlich glauben ARD und ZDF mit der ab 2013 vorgesehenen Umstellung der GEZ auf eine allgemeine Haushaltsabgabe, gravierende Einschnitte hinnehmen zu müssen, die in der Haushaltsplanung der Sender nicht vorgesehen ist. Das ZDF befürchtet sogar den digitalen ZDF-Kulturkanal einstellen zu müssen, um eine Lücke von 75 Millionen Euro im Personaletat bis 2016 füllen zu können, berichtete gestern (7.7.2012) der Tagesspiegel auf seiner Medienseite.

Zukünftig wird aus der einfachen Abkürzung GEZ das Wortungetüm ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice, den alle Haushalte in Höhe von 17,98 € zu leisten haben. Auch wer nur Radio hört und kein TV-Gerät besitzt muss den höheren Beitrag an die bisherige Gebühreneinzuszentrale (GEZ) im nächsten Jahr leisten. Dafür entfallen Mehrfachzahlungen für Multimedia-Computer oder Autoradio im Geschäftswagen.

In erster Linie wegen der in den Verträgen mit Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW enthaltenen Einspeisegebühr, die ARD und ZDF an die großen Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung ihres Programms bezahlen, haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten diese Verträge zum Ende des Jahres gekündigt.

"Die europaweit einmaligen Zahlungen von Programmveranstaltern für die Kabel-Weiterleitung wurden als Beitrag der Anstalten zum Aufbau der Infrastruktur eingeführt", so MDR-Intendantin Karola Wille und ZDF-Intendant Thomas Bellut.

"Das sei nach der zwischenzeitlichen Privatisierung der Netze nicht mehr zeitgemäß, denn die Kabelnetzbetreiber erhalten von uns werthaltige Programme und können ihren Kabelanschluss erst dadurch sehr erfolgreich vermarkten. Eine Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten ist nicht mehr marktgerecht," so Wille weiter, die in dieser Frage innerhalb der ARD federführend ist. Ähnlich argumentiert Thomas Bellut: "Die Einspeisegebühr ist historisch überholt. Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen."

Die beiden Anstalten erleuterten weiter, dass die Einspeisegebühr aus einer Zeit stamme, in der die damalige Bundespost die Kabelinfrastruktur mit Hilfe der Programmveranstalter aufgebaut habe. Diese Rahmenbedingungen hätten sich spätestens mit der Übernahme der Kabelnetzbetreiber durch Finanzinvestoren geändert.

Wie wir am 14. Mai 2012 im BAF-Blog schrieben, sind bereits jetzt etliche HD-Kanäle der öffentlich-rechtlichen Sender nicht vorhanden. Die am 30. April zugeschalteten zehn neuen HDTV-Programme, darunter einige Dritte Programme der ARD sowie der Kultursender 3sat-HD wurden bisher von den drei Kabelanbietern nicht übernommen. Die Einspeisung erfolgt weiterhin nur in geringerer PAL-SD-Qualität.

Die Kabelbetreiber sind zwar durch den Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, Programme von ARD und ZDF zugänglich zu machen, doch vorab hatte Lutz Schüler, Geschäftsführer der fusionierten Betreiber UnityMedia und KabelBW mit einer „Ausspeisung“ eines Teils der öffentlich-rechtlichen Kanäle gedroht.

Auch Kabel Deutschland hat schon vor längerer Zeit einige Dritte Programme der ARD aus der alten analogen Verteilung herausgenommen und speist nur noch die örtlich relevanten Kanäle weiterhin analog ins Kabel ein. Für die restlichen Kanäle muss der Kunde sich einen digital Receiver anschaffen.

Die Kabelbetreiber sehen dies ganz pragmatisch. Solange das kostenlose DVB-T Überallfernsehen ebenfalls nicht die Kapazität hat, alle Programme in allen Gebieten auszustrahlen und solange noch keine Planungen für die Errichtung eines hochauflösenden DVB-T2-Standards in Deutschland vorgesehen ist, wird man es wohl auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Den Nachteil haben zwar zunächst die Kunden, doch wenn diese sich sträuben und die Kabelverträge kündigen, dann wird man zuletzt doch einlenken müssen.

Kürzlich hat Kabel Deutschland angedeutet, den in den neuen Bundesländern agierenden Kabelnetzbetreiber Tele Columbus übernehmen zu wollen, vorbehaltlich der Zustimmung des Kartellamtes. Tele Columbus hat enorme Schulden, da dieser Anbieter sich frühzeitig für einen zeitgemäßen Ausbau des Netzes eingesetzt hatte und nun durch die Ausbaukosten eine enorme Schuldenlast die Bilanz drückt. Zurzeit speist Tele Columbus sogar mehr HD-Programme in sein Kabelnetz ein, als der zukünftige Mutterkonzern Kabel Deutschland. Doch Kabel Deutschland will nachziehen und hat sich vor gut einer Woche mit der RTL-Gruppe geeinigt.

Pünktlich zur Internationalen Berliner Funkausstellung (IFA) sollen ab Anfang September die HD-Ableger von RTL, Vox, Super RTL und RTL 2 endlich auch im Kabelnetz zu sehen sein. Damit endet der monatelange Streit zwischen dem größten deutschen Kabelnetzbetreiber und der Mediengruppe RTL, die sich nach offenbar zähen Verhandlungen nun doch einigten. Über Vertragsdetails vereinbarten die beiden Parteien Stillschweigern. Die HD-Sender von RTL werden von Kabel Deutschland automatisch in die bestehenden Bezahlpakete eingespeist, da sie zu den kostenpflichtigen HD-plus(+) Programmen gehören.

Außerdem vereinbarten die Vertragspartner die Einspeisung des neuen Digitalkanals RTL Nitro ab 3. Juli 2012 in Standardqualität in die KDG-Netze. Kabel Deutschland wird darüber hinaus RTL-Programminhalte, die der Sender über seine Now-Plattform anbietet, in sein bestehendes Video-on-Demand-Angebot integrieren. Darüber hinaus wird der Bezahlsender RTL Living ab Winter in ein Bezahlpaket der KDG aufgenommen.

Quellen: Der Spiegel | Die Welt | filmecho | Blickpunkt:Film | Tagesspiegel


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