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Was bedeutet die Corona Epidemie für Filmschaffende und die Filmwirtschaft?

Die Kulturminister der Länder unterstützen Vorschlag des Kulturrates nach Nothilfefonds.



Die Kulturministerkonferenz der Länder haben in ihrer Sitzung vom Freitag, den 13. März 2020 einen Nothilfefonds, wie vom Deutschen Kulturrat angeregt, gefordert. Der Fonds soll besonders für freie Kulturschaffende sowie private Kultureinrichtungen bzw. Kulturelle Veranstaltungsbetriebe zur Verfügung gestellt werden. Wie vom Deutschen Kulturrat ebenfalls angeregt, sollen die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder einbezogen werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte bereits ihre grundsätzliche Zusage zu einem Nothilfefonds erklärt.

In einer Pressemitteilung schrieb sie, dass an einem konkreten Plan bereits gearbeitet wird. In der Absichtserklärung kündigt die BKM an, dass bei geförderten Projekten und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, auf Rückforderungen „so weit wie möglich“ verzichtet werden soll.

Zudem brach der Kinobesuch auch in Deutschland drastisch ein - die Filme der Top 20 kamen nur noch auf 365.000 Besucher, ein Minus von 75 Prozent im Vergleich zum Vorwochenende. Auch am weltweiten Boxoffice erreichen die Einspielergebnisse Tiefstände, immer mehr Kinos schließen und die Verleiher können ihre Filme nicht mehr starten.

National wie international werden Veranstaltungen abgesagt, Produktionen und Drehs werden vorübergehend auf Eis gelegt. Der "Hollywood Reporter" spricht bereits von einem finanziellen Schaden in Höhe von aktuell 17 Milliarden Dollar.

Link: www.kulturrat.de

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Crew United hat darüber hinaus einige Fakten zusammengetragen, die wir hier verkürzt wiedergeben.

● Für auf Produktionsdauer mit Lohnsteuerkarte Beschäftigte gilt: Sie sind Angestellte und deren Lohn wird für die Dauer der Erkrankung weitergezahlt – bis zu sechs Wochen beziehungsweise bis zum vertraglich vereinbarten Ende des Geschäftsverhältnisses.

● Wer Krankheitssymptome hat und dadurch arbeitsunfähig ist, muss dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen und spätestens nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest (die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Achtung: Der Tarifvertrag FFS (Punkt 13.3) erlaubt, die Frist fürs Attest auf einen Tag zu verkürzen.

● Derzeit können ausnahmsweise „Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege“ sich auch telefonisch krankschreiben lassen.

● Wer hingegen gesund ist, muss auch arbeiten. Von dieser Pflicht entbindet auch nicht die „freiwillige Quarantäne“, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zurzeit Heimkehrern aus Risikogebieten wie Italien für zwei Wochen empfiehlt.

● Auch Probleme bei der Kinderbetreuung gelten nicht als Grund. Lösungen können hier nur im Dialog mit dem Arbeitgeber gefunden werden.

● Die Angst, sich am Arbeitsplatz mit dem Virus anzustecken, ist kein Grund, der Arbeit fernzubleiben, solange keine Ausgehsperre wie in Frankreich auch in Deutschland ausgerufen wurde.

● Personen, z.B. Urlaubsheimkehrer, die vom Gesundheitsamt für 14 Tage in Quarantäne geschickt wurden, dürfen dagegen tatsächlich nicht das Haus verlassen und müssen sich Nahrung von Nachbarn, Verwandten oder Bringe-Diensten schicken lassen.

● Arbeitnehmer können allerdings die Arbeitsleistung einstellen, wenn deren Erbringung „unzumutbar“ ist (wie es Paragraf 275 Abs. 3 des BGB beschreibt) beziehungsweise „gefährdenden Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen keine Abhilfe geschaffen wird“. Das heißt nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge aber lediglich, dass Arbeitnehmer nach Hause geschickt werden, die infiziert oder sogar krank sein könnten.

● Rechtlich gilt also noch: Wo Drehgenehmigungen noch erteilt werden, darf auch noch gedreht werden. In Baden-Baden etwa sind Veranstaltungen über 50 Personen verboten und alle Dreharbeiten wurden gestrichen. In der Landeshauptstadt Stuttgart darf dagegen noch gedreht werden, obwohl alle Kinos bis zum 15. Juni 2020 geschlossen werden mussten.

● Sollten allerdings Wohnort oder Drehort in einer Risikozone liegen und somit der Weg zur Arbeit durch entsprechende Einschränkung nicht möglich sein, kann der*die Filmschaffende der Arbeit fernbleiben (und dies selbstverständlich mitteilen). Die Entgeltfortzahlung für die Dauer der behördlichen Anordnung wird dem Arbeitgeber vom Bund ersetzt.

● Vor diesem Hintergrund appellierte der Berufsverband Kinematografie (BVK) vorgestern an die Branche und riet „dringend“ dazu, „alle Vorbereitungs- und Dreharbeiten, die nicht der Information dienen, sofort einzustellen.“

● Die Produzent*innen müssen die Last nicht alleine tragen – zumindest in der Theorie: Als erste Stütze haben sie eine Ausfallversicherung. Die greift etwa bei der Erkrankung einzelner sogenannter „ausfallversicherter Personen“ wie Hauptdarstellern oder Regie. „Jedoch haben die meisten Versicherungen den Ausfall wegen Pandemien ausgeschlossen“.

● Mehr Sicherheit bietet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Arbeitgeber kann sich das Geld für die Lohnfortzahlung beim Bundesland zurückholen. Der Anspruch besteht auch für Selbständige.

● Die weiteren Verluste, wenn der Betrieb stillsteht, muss die Produktionsfirma selbst tragen. Das gehört zum allgemeinen Unternehmensrisiko.

● Das gleiche gilt für Filmtheaterbesitzer, die während der Krisenzeit in Schieflage geraten. Der HDF-Filmverband befürchtet deshalb schon diverse Insolvenzen.

● Für Bayern hat der Wirtschaftsminister einen milliardenschweren „Härtefallfonds“ für mittelständische Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten angekündigt, die andernfalls keine Kredite bekommen.

● In der aktuellen Lage kann das recht moderne und progressive Insolvenzrecht in Deutschland für kurze Dauer nicht nur zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen führen, sondern dazu beitragen, dass der Betrieb erst einmal weitergeführt werden kann.

Link: www.crew-united.com

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Auch die Produzentenallianz meldet sich zu den Auswirkungen der Corona-Krise zu Wort.

● Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen begrüßt den am Freitag vorgestellten, umfassenden „Schutzschirm“ des Bundes für die deutsche Wirtschaft mit Krediten, Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Steuerstundungen und Kurzarbeitergeldregelungen.

● Die Produzentenallianz fordert die Firmen der deutschen Film- und Fernsehproduktionswirtschaft auf, im erforderlichen Maße zügig und umfassend in die Beantragung zu gehen.

● Die Produzent*innen dürfen von den Hauptauftraggebern, der deutschen Fernsehproduktionswirtschaft, ARD, ZDF, RTL, ProSiebenSat.1 und RTL ZWEI mit den Risiken und immensen Zusatzkosten abgebrochener oder nicht begonnener Produktionen nicht alleine gelassen werden.

● Die Förderinstitutionen FFA, der DFFF, die BKM Filmförderung und die Länderförderer werden gebeten, ihre Förderrichtlinien umgehend der Ausnahmesituation anzupassen.

● Die Produzentenallianz regt eine rasche gemeinsame Abstimmung der BKM und der FFA mit den Länderförderern zur weiteren Konkretisierung der notwendigen Einzelmaßnahmen an.

Link: www.produzentenallianz.de

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Eilmeldung der Berlin Brandenburg Film Commission: Die Verkehrslenkung Berlin hat mitgeteilt, dass ab sofort und bis auf weiteres keine Anordnungen und Dreherlaubnisse für Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland mehr erteilt werden.

Grund sind aktuelle Entwicklungen und Vorsorgemaßnahmen bzgl. der Ausbreitung des Corona-Virus und die Aufgabe der Daseinsvorsorge, welche primär von der Behörde zu gewährleisten ist. Dazu zählen die Wahrung und Gewährleistung von Sicherheitsbelangen und infrastrukturellen Arbeitsstellen.

Links: www.bbfc.de | www.medienboard.de

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