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Anwartschaftszeit für den ALG-I-Anspruch wird angehoben

Bund beschließt sogenanntes "Qualifizierungschancengesetz".



Noch vor kurzem hatte der Bundesverband Schauspiel (BFFS) deutliche Kritik an den Plänen der Koalition hinsichtlich des Zugangs zum ALG I für kurz befristet Beschäftigte geübt. Nun aber kam das entscheidende Einlenken.

Durch Beharrlichkeit verpufften die im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmen zur besseren Absicherung kurz befristet Beschäftigter glücklicherweise nicht in einer wirkungslosen Maßnahme. Vielmehr haben die Fachpolitiker von Union und SPD sich in den letzten Tagen durchgerungen, das Zehn-Wochen-Kriterium auf 14 Wochen zu verlängern und die Verdienstgrenze auf die anderthalbfache Höhe anzuheben. Bisher lag Bezugsgröße West bei aktuell 36.540 Euro. Zukünftig soll die Verdienstgrenze bei 54.810 Euro liegen.

Die Verbesserungen sollen zusammen mit der Rahmenfristverlängerung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

"Für Schauspielerinnen, Schauspieler und Filmschaffende steigen dadurch die Chancen auf den Bezug von Arbeitslosengeld 1 deutlich", so die Überzeugung des BFFS.


Zuvor hatte sich die Koalition Mitte September im Entwurf des sogenannten "Qualifizierungschancengesetzes" darauf geeinigt, die Rahmenfrist, in der die Anwartschaftszeit für den ALG-I-Anspruch erworben werden muss, von zwei auf zweieinhalb Jahre zu verlängern. Doch laut BFFS hätte dies keine echte Verbesserung gebracht, da Kulturschaffende mit ihren kurz befristeten, teils zerstückelten Engagements die notwendige zwölfmonatige Anwartschaftszeit in dieser Zeit kaum sammeln könnten.

Zwar sei schon im Jahre 2009 war die Anwartschaftszeit eigens für solche Beschäftigte auf sechs Monate gesenkt worden. Auf diese Verkürzung durfte sich aber nur berufen, wessen befristete Beschäftigungen überwiegend nicht länger als zehn Wochen dauern und wer pro Jahr nicht mehr als die Bezugsgröße West von zurzeit 36.540 Euro verdiente.

Laut dem Verband verhinderten vor allem diese Kriterien, dass Filmschaffende, Schauspielerinnen und Schauspieler mithilfe der verkürzten Anwartschaftszeit Arbeitslosengeld beziehen konnten. Gemeinsam mit ver.di fordert der BFFS seit Jahren das Zehn-Wochen-Kriterium auf 14 Wochen auszudehnen und die genannte Verdienstgrenze abzuschaffen oder zumindest deutlich zu erhöhen, was jetzt wohl gelungen ist.

Ein denkbar starker Abschluss der Verbandsarbeit für BFFS-Gründer Michael Brandner, der sein Amt als Vorstandsvorsitzender in Kürze niederlegen wird:

"Endlich haben wir das erreicht, wofür wir seit Jahren kämpfen. Mein besonderer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit viel Engagement unermüdlich für die Gesetzesänderung eingesetzt haben. Sie ist der krönende Abschluss für meine Zeit als Vorstandsvorsitzender des BFFS und ein guter Zeitpunkt für die Staffelübergabe." Dem neuen Vorstand des BFFS wünsche er "weiterhin so tolle Erfolge".


BFFS-Vorstand Heinrich Schafmeister ergänzt:

"Nachdem es bis vor Kurzem so aussah, als ob die Koalition erneut wortbrüchig würde, haben wir die jetzt beschlossene Gesetzesänderung vor allem der SPD zu verdanken. Endlich zahlen wir nicht mehr nur in die Sozialversicherung ein, sondern haben auch die Chance, die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen."


Ab dem 1. Januar 2020 können die Betroffenen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb von 30 statt bisher 24 Monaten sammeln. In dieser Zeit müssen sie Verträge vorweisen, die in der Summe mindestens sechs Monate betragen. Mehr als die Hälfte der Arbeitstage müssen aus Verträgen von nicht länger als 14 Wochen stammen. Bisher waren es 10 Wochen. Die Verdienstgrenze liegt 50 Prozent höher als bisher. Zurzeit sind es 36.540 Euro, diese steigt dann auf 54.810 Euro, so die ver.di FilmUnion.

„Der gefundene Kompromiss ist ein echter Fortschritt für Beschäftigte in vielen Branchen, die immer häufiger mit Projektbefristungen statt Dauerarbeitsverhältnissen konfrontiert sind. Der Wandel am Arbeitsmarkt braucht auch eine Schärfung der Instrumente in den Sozialversicherungs-Zweigen. Besonders für die etwa 30.000 Film- und Fernsehschaffenden bestehen mit dieser Gesetzesänderung nach den berufstypischen Drehzeit-Verträgen realistische Chancen auf Arbeitslosengeld in den Phasen zwischen zwei Projekten. Auch wenn unsere Forderungen darauf abzielten, die nun veränderte Verdienstgrenze ganz zu streichen, geht der Kompromiss in die richtige Richtung“ erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.


Wir sind mehr wert!

Trailer Autorin: von connexx.av, ein Netzwerkprojekt von ver.di FilmUnion.



Links: www.bffs.de | filmunion.verdi.de
Quellen: BFFS | Blickpunkt:Film | Ver.di FilmUnion – die Vertretung für Film- und Fernsehschaffende



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