Bundestag und Bundesrat beschlossen das neue FFG
Das bereits vom Bundestag beschlossene Filmförderungsgesetz ging im Dezember zur abschließenden Beschlussfassung in den Bundesrat.
Nach einer zweiten und dritten Lesung im November haben der Deutsche Bundestag sowie der Bundesrat im Dezember den Entwurf für das neue Filmförderungsgesetz (FFG) abschließend beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten und hat eine Laufzeit von fünf Jahren, gilt also bis Ende 2021. Zuvor erfuhr der FFG-Entwurf im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages noch etliche Änderungen im Detail.
Der Entwurf des neu strukturierten FFG sieht unter anderem folgende Änderungen vor: Â
•Â Die Förderung wird effizienter gestaltet: Die Fördermittel werden auf weniger, dafür aber erfolgversprechendere Filme konzentriert.
•Â Der Frauenanteil in Gremien wird geschlechtergerecht erhöht.
•Â Die Fördergremien der Filmförderungsanstalt (FFA) werden verschlankt, professionalisiert und erstmals geschlechtergerecht besetzt.
•Â Als Spitzenförderung wird eine Drehbuchfortentwicklungsförderung eingeführt; die Mittel für den Drehbuchbereich werden entsprechend erhöht.
•Â Die Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung werden zusammengelegt.
•Â Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Gemeinschaftserlebnis Kinofilm wird verbessert.
•Â Aufgabe der FFA ist es, darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.
•Â Das Abgabeaufkommen der FFA wird gesichert. Â
Das Filmförderungsgesetz regelt die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt. Die Förderung wird durch die Erhebung der Filmabgabe finanziert. Abgabepflichtig sind Verwerter von Kinofilmen. Hierzu gehören Kinos, Unternehmen der Videowirtschaft einschließlich der Anbieter von Videoabrufdiensten, Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen.
Wie seitens der Filmförderungsanstalt (FFA) verlautete, entspricht die vom Bundestag verabschiedete FFG-Fassung jener, die der Kulturausschuss am 19. Oktober 2016 beschlossen hatte und gegenüber dem Regierungsentwurf nur noch in einigen wenigen Punkten verändert worden war. Weitere Änderungen seien nicht mehr vorgenommen worden.
Die Verabschiedung des FFG-Entwurfs kommentierte auch Burkhard Blienert, filmpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. In einer Mitteilung heißt es wörtlich:
ver.di lobt Verankerung von Sozialstandards im FFG.
Nach Ansicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dagegen der FFG-Entwurf im Kulturausschuss des Bundestages Nachbesserungen an entscheidenden Stellen erfahren. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bewertete die vom Ausschuss überarbeitete und angenommene Fassung als Fortschritt für die Filmschaffenden in Deutschland. Die Verbesserungen am Regierungsentwurf seien dabei "maßgeblich auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion" zustande gekommen. Konkret bezieht sich Werneke auf Auskunftspflichten über die Tarifbindung von Filmproduktionen, die im Regierungsentwurf noch nicht vorgesehen waren.
Ab 2017 müssen Filmhersteller nach dem FFG-Entwurf bei der Beantragung von Förderungen bei der FFA darlegen, ob für die Beschäftigten des konkreten Filmprojekts ein Branchentarifvertrag gilt oder auf anderem Weg die Einhaltung solcher sozialer Standards vereinbart wurde.
Lob gab es von seiner Seite auch für die Tatsache, dass mit dem neuen FFG auch die Geschlechtergerechtigkeit verbessert werden soll. Ein wichtiges Signal werde dadurch gesetzt, dass die Förderkommission der FFA künftig paritätisch von Männer und Frauen besetzt werden müsse.
Der HDF Kino begrüßt die Verankerung von Zeitfenstern und Sperrfristen.
Auch der Verband HDF Kino, der mit über 650 Mitgliedsfirmen, die ca. 3.300 Leinwände repräsentieren, größte nationale Kinoverband, hat sich zum neuen FFG erleichtert und zufrieden gezeigt, dass „die Politik die existentielle Bedeutung des Themas ‚Sperrfrist‘ für die Kinowirtschaft verstanden und damit auch die vorangegangene Überzeugungsarbeit des Verbandes gefruchtet hat“.
Das neue FFG gestattet nur eine weitere und zudem eng gefasste Ausnahme zur regelmäßigen 6-Monats-Sperrfrist - die ausschließlich für Dokumentarfilme gilt. So dürfen Dokumentarfilme auf Antrag künftig „in begründeten Ausnahmefällen“ auch nach kürzerer oder gar ohne Kino-Auswertungszeit über TVoD sowie DVD/Blu-ray ausgewertet werden (§ 55 Abs. 3 kommendes FFG) – allerdings nur, wenn im Antrag aufgezeigt wird, dass für den wirtschaftlichen Erfolg eine von der Regel abweichende Verwertungsfolge erforderlich ist. Zudem ist die Zustimmung der Kino-Vertreterin oder des Kino-Vertreters im FFA-Präsidium erforderlich, das über den Antrag entscheidet (§ 19 Abs. 3 kommendes FFG).
Falsche Maßnahmen bei der deutschen Filmförderung: "Deutschland wird zunehmend abgehängt".
Keine deutlichen Verbesserungen bei der Filmförderung sieht dagegen die Produzentenallianz, weshalb Uli Aselmann, Vorsitzender der Produzentenallianz-Sektion Kino, sich leidenschaftlich für eine deutliche Stärkung der Förderung einsetzt und dabei auf die italienische Filmförderung schielt.
Die italienische Filmförderung hat kürzlich mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes eine massive Stärkung erfahren: Fördermittel für die Filmproduktion wurden um satte 60 Prozent auf rund 400 Mio. Euro pro Jahr erhöht, im Rahmen des Tax-Credit-Systems werden Investitionen im Filmbereich nun mit Steueranreizen von bis zu 30 Prozent belohnt. Italien reiht sich damit in eine lange Liste von Ländern ein, die mit Anreizen um Filmproduktionen buhlen: Laut der Produzentenallianz wurden alleine in Europa seit 2005 mehr als 20 steuerliche Anreizsysteme neu eingeführt, daneben stehen natürlich weitere Erfolgsmodelle wie das kanadische oder neue Angebote aus dem asiatischen Raum.
Quellen: Blickpunkt:Film | filmecho | Produzentenallianz
Nach einer zweiten und dritten Lesung im November haben der Deutsche Bundestag sowie der Bundesrat im Dezember den Entwurf für das neue Filmförderungsgesetz (FFG) abschließend beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten und hat eine Laufzeit von fünf Jahren, gilt also bis Ende 2021. Zuvor erfuhr der FFG-Entwurf im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages noch etliche Änderungen im Detail.
Dazu Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Der Deutsche Bundestag hat den Weg für ein ausgewogenes und gelungenes neues Filmförderungsgesetz geebnet. Es ermöglicht qualitative Spitzenförderung und stärkt einmal mehr die deutsche Filmwirtschaft. Der deutsche Film hat das verdient: Mit einem Besuchermarktanteil von 27,5 Prozent hat er 2015 das beste Ergebnis seit Erfassung der Besucherzahlen erzielt. Dass der deutsche Film auch international Strahlkraft besitzt, hat zuletzt Maren Ade mit ihrem Film ‚Toni Erdmann‘ gezeigt, der jetzt für einen Auslands-Oscar nominiert ist. Mit dem neuen Filmförderungsgesetz sorgen wir dafür, dass solche künstlerischen Ideen und wirtschaftlichen Wagnisse deutschen Filmemachern auch in Zukunft möglich sind.“Â
Der Entwurf des neu strukturierten FFG sieht unter anderem folgende Änderungen vor: Â
•Â Die Förderung wird effizienter gestaltet: Die Fördermittel werden auf weniger, dafür aber erfolgversprechendere Filme konzentriert.
•Â Der Frauenanteil in Gremien wird geschlechtergerecht erhöht.
•Â Die Fördergremien der Filmförderungsanstalt (FFA) werden verschlankt, professionalisiert und erstmals geschlechtergerecht besetzt.
•Â Als Spitzenförderung wird eine Drehbuchfortentwicklungsförderung eingeführt; die Mittel für den Drehbuchbereich werden entsprechend erhöht.
•Â Die Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung werden zusammengelegt.
•Â Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Gemeinschaftserlebnis Kinofilm wird verbessert.
•Â Aufgabe der FFA ist es, darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.
•Â Das Abgabeaufkommen der FFA wird gesichert. Â
Das Filmförderungsgesetz regelt die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt. Die Förderung wird durch die Erhebung der Filmabgabe finanziert. Abgabepflichtig sind Verwerter von Kinofilmen. Hierzu gehören Kinos, Unternehmen der Videowirtschaft einschließlich der Anbieter von Videoabrufdiensten, Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen.
Wie seitens der Filmförderungsanstalt (FFA) verlautete, entspricht die vom Bundestag verabschiedete FFG-Fassung jener, die der Kulturausschuss am 19. Oktober 2016 beschlossen hatte und gegenüber dem Regierungsentwurf nur noch in einigen wenigen Punkten verändert worden war. Weitere Änderungen seien nicht mehr vorgenommen worden.
Die Verabschiedung des FFG-Entwurfs kommentierte auch Burkhard Blienert, filmpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. In einer Mitteilung heißt es wörtlich:
"Mit dem neuen FFG stellen wir die Weichen für eine nachhaltige Verbesserung der Filmförderung und schaffen Gleichstellung in den Gremien. Das bringt gute Voraussetzungen für die Fortentwicklung von Qualität und Vielfalt des deutschen Kinofilms.
Die Verabschiedung des FFG markiert zugleich einen guten Tag für die Filmschaffenden und die Kinos. Dank der SPD steht nun endlich im Gesetz, dass es bei der Produktion der öffentlich geförderten Filmprojekte fair und sozialverträglich zugehen muss. Bei den Sperrfristen für die Verwertungen nach dem Kinoeinsatz wird es keine Verkürzungen geben. Das ist besonders wichtig für die kleineren Kinos, die auf lange Laufzeiten angewiesen sind. Damit stärken wir den Kultur- und Begegnungsort Kino und erhalten unsere Kinolandschaft. Um zugleich frühere digitale Verwertungen möglich zu machen, kann künftig im Ausnahmefall der Einsatz im Kino oder die Sperrfrist ganz entfallen.
Dokumentar- und Kinderfilme bleiben in der Referenzfilmförderung begünstigt und es gibt Verbesserungen beim Filmerbe. Zudem konnten die Mittel für die medienpädagogische Begleitung erhöht und die Referenzförderung für die Kinos verbessert werden.Rechtzeitig zum 50-jährigen Jubiläum des FFG kann damit im nächsten Jahr ein Gesetz in Kraft treten, das den deutschen Kinofilm und die Filmwirtschaft stärkt. Zugleich sorgt es für Verbesserungen für die Filmschaffenden und bringt die Gleichstellung voran."
ver.di lobt Verankerung von Sozialstandards im FFG.
Nach Ansicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dagegen der FFG-Entwurf im Kulturausschuss des Bundestages Nachbesserungen an entscheidenden Stellen erfahren. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bewertete die vom Ausschuss überarbeitete und angenommene Fassung als Fortschritt für die Filmschaffenden in Deutschland. Die Verbesserungen am Regierungsentwurf seien dabei "maßgeblich auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion" zustande gekommen. Konkret bezieht sich Werneke auf Auskunftspflichten über die Tarifbindung von Filmproduktionen, die im Regierungsentwurf noch nicht vorgesehen waren.
Ab 2017 müssen Filmhersteller nach dem FFG-Entwurf bei der Beantragung von Förderungen bei der FFA darlegen, ob für die Beschäftigten des konkreten Filmprojekts ein Branchentarifvertrag gilt oder auf anderem Weg die Einhaltung solcher sozialer Standards vereinbart wurde.
"Endlich rückt bei der Vergabe von Fördergeldern für Kinofilme auch die Frage der sozialen Absicherung über die Einhaltung tarifvertraglicher Mindeststandards der Filmschaffenden in den Fokus. Das ist ein Schritt nach vorne für Filmschaffende, deren Arbeitsverhältnisse oft nur wenige Wochen andauern. Die Neuregelung steigert sicherlich das Bewusstsein der Förderinstitutionen, dass diejenigen, die ein Filmwerk durch ihre Kreativität und Arbeit möglich machen, auch angemessen entlohnt und abgesichert werden müssen. Der Bundestag reagiert damit erfreulicherweise auf eine von ver.di mit Nachdruck in der Gesetzesberatung erhobene Forderung", so Werneke.
Lob gab es von seiner Seite auch für die Tatsache, dass mit dem neuen FFG auch die Geschlechtergerechtigkeit verbessert werden soll. Ein wichtiges Signal werde dadurch gesetzt, dass die Förderkommission der FFA künftig paritätisch von Männer und Frauen besetzt werden müsse.
Der HDF Kino begrüßt die Verankerung von Zeitfenstern und Sperrfristen.
Auch der Verband HDF Kino, der mit über 650 Mitgliedsfirmen, die ca. 3.300 Leinwände repräsentieren, größte nationale Kinoverband, hat sich zum neuen FFG erleichtert und zufrieden gezeigt, dass „die Politik die existentielle Bedeutung des Themas ‚Sperrfrist‘ für die Kinowirtschaft verstanden und damit auch die vorangegangene Überzeugungsarbeit des Verbandes gefruchtet hat“.
Dazu heißt es weiter von den HDF-Kino-Vorständen Thomas Negele und Matthias Leonardy: „Nur eine ausreichende Auswertungszeit im Kino sichert die wirtschaftlichen Grundlagen für den Fortbestand der Kinos auch in der Fläche und der kulturellen filmischen Vielfalt.“ Vorausgehende Bemühungen, bei der Sperrfrist eine „Experimentierklausel“ einzuführen, hatten nämlich die begründete Sorge der Kinowirtschaft ausgelöst, „damit eine gefährliche Einladung an die US-Majors zu einer für die Kinos existenzbedrohenden generellen Erosion der bisher eingehaltenen Schutzfristen zu machen“.
Das neue FFG gestattet nur eine weitere und zudem eng gefasste Ausnahme zur regelmäßigen 6-Monats-Sperrfrist - die ausschließlich für Dokumentarfilme gilt. So dürfen Dokumentarfilme auf Antrag künftig „in begründeten Ausnahmefällen“ auch nach kürzerer oder gar ohne Kino-Auswertungszeit über TVoD sowie DVD/Blu-ray ausgewertet werden (§ 55 Abs. 3 kommendes FFG) – allerdings nur, wenn im Antrag aufgezeigt wird, dass für den wirtschaftlichen Erfolg eine von der Regel abweichende Verwertungsfolge erforderlich ist. Zudem ist die Zustimmung der Kino-Vertreterin oder des Kino-Vertreters im FFA-Präsidium erforderlich, das über den Antrag entscheidet (§ 19 Abs. 3 kommendes FFG).
Thomas Negele und Matthias Leonardy abschließend: "Anders als von einigen behauptet, hätten die Filmtheater keineswegs ein Interesse daran, durch ein ausnahmsloses Festhalten am Kinofenster solche Filme von der Auswertung auf nachgelagerten Auswertungsstufen fernzuhalten, die im Kino nicht reüssieren. Der HDF unterstützt die Dokumentarfilmer auch weiterhin in ihrem Bemühen um tragfähige Finanzierungsmodelle. Mit der jetzt hierfür gefundenen, spezifischen Ausnahmeregelung hat das Kino überhaupt keine Probleme. Es muss nur weiterhin sichergestellt bleiben, dass nicht Andere – namentlich die US-Majors – Fensterverkürzungen zum Vorwand nehmen, sich ebenfalls nicht mehr an Zusagen halten zu müssen. Das scheint hier gelungen.“
Falsche Maßnahmen bei der deutschen Filmförderung: "Deutschland wird zunehmend abgehängt".
Keine deutlichen Verbesserungen bei der Filmförderung sieht dagegen die Produzentenallianz, weshalb Uli Aselmann, Vorsitzender der Produzentenallianz-Sektion Kino, sich leidenschaftlich für eine deutliche Stärkung der Förderung einsetzt und dabei auf die italienische Filmförderung schielt.
Die italienische Filmförderung hat kürzlich mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes eine massive Stärkung erfahren: Fördermittel für die Filmproduktion wurden um satte 60 Prozent auf rund 400 Mio. Euro pro Jahr erhöht, im Rahmen des Tax-Credit-Systems werden Investitionen im Filmbereich nun mit Steueranreizen von bis zu 30 Prozent belohnt. Italien reiht sich damit in eine lange Liste von Ländern ein, die mit Anreizen um Filmproduktionen buhlen: Laut der Produzentenallianz wurden alleine in Europa seit 2005 mehr als 20 steuerliche Anreizsysteme neu eingeführt, daneben stehen natürlich weitere Erfolgsmodelle wie das kanadische oder neue Angebote aus dem asiatischen Raum.
"Beinahe jedes europäische Land hat erkannt, dass Filmförderung eine Investition in eine hochqualifizierte Zukunftsindustrie ist, die Arbeitsplätze schafft und sichert und sich durch überproportionale Steuereinnahmen für die Staatshaushalte rechnet", erklärt dazu die Produzentenallianz. Sie nimmt die italienische Strategie einmal mehr zum Anlass, die Alarmglocken angesichts des Stillstandes - respektive sogar Rückschritts - in Deutschland zu schlagen.
"Durch die stetige Stärkung z. B. der italienischen Filmförderung hat sich ein erhebliches Know-how bei den Kreativen im Lande entwickelt, das in den Ländern mit einer starken Bewegtbildindustrie und in den Märkten überproportional gefragt ist. Es geht also nicht nur um die Fördermittel, sondern auch und vor allem um deren positive Auswirkungen vor Ort. Deutschland wird von den anderen europäischen Filmstandorten zunehmend abgehängt. Während europaweit neue Fördermodelle eingeführt oder ausgebaut werden, hat bei uns die Summe der kulturwirtschaftlichen Filmförderungen 2015 den niedrigsten Stand seit 2009 erreicht.
Dabei sind die volkswirtschaftlichen Effekte bekannt: Laut einer Studie werden in Deutschland durch die Filmförderung zeitnahe Steuermehreinnahmen im Verhältnis von 1,72 zu den eingesetzten Mitteln erreicht, worin die Verwertung der so ermöglichten Filme noch gar nicht eingerechnet ist. Der Deutsche Filmförderfonds, der als 'Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland' 2013 noch 70 Mio. Euro zur Verfügung hatte, stagniert jetzt bei 50 Mio. Euro pro Jahr. Das ist offenkundig zu wenig, um hochwertige internationale Kino- und TV-Produktionen wie 'Tribute von Panem' oder 'Grand Budapest Hotel' ins Land zu locken bzw. im Land zu halten, zu wenig auch, um der deutschen Produktionswirtschaft mit ihren tausenden Arbeitskräften und ihrer exzellenten Infrastruktur Planungssicherheit zu bieten.
Internationale Großproduktionen werden ihre Millionenbudgets künftig noch weniger als jetzt in Deutschland ausgeben, und die hiesige Produktionswirtschaft muss zunehmend den Mangel verwalten, statt mit auskömmlichen Budgets Filme herzustellen, die ihrem handwerklichen, technologischen und künstlerischen Potential entsprechen würden. Damit Deutschland nicht endgültig von der Karte der bedeutenden Filmländer verschwindet, brauchen wir eine mit erheblichen Mitteln ausgestattete Filmförderung, die für Kino, High-End TV und VFX-Produktionen zur Verfügung steht, wie sie in anderen europäischen Ländern sehr erfolgreich etabliert wurde und laufend weiterentwickelt wird", so Uli Aselmann weiter.
Quellen: Blickpunkt:Film | filmecho | Produzentenallianz