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Neue Mindeststandards für Kinofilm-Regisseure

Bundesverband Regie (BVR) mit neuer Vergütungsregel für Kinofilmregisseure.



Bereits unmittelbar vor der Berlinale haben die Produzentenallianz und der Bundesverband Regie (BVR) eine gemeinsame Vergütungsregel für Kinofilme gemäß Â§ 36 UrhG unterzeichnet, die Mindeststandards für Regiegagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure definiert. Nach Angaben des BVR ist dies die erste kollektivvertragliche Regelung für Kinofilm-Regie.

Die Beteiligung an Erlösen nach dem 2015 in Kraft getretenen Ergänzungstarifvertrag, den ver.di und BFFS vereinbarten, hatte nach Ansicht des BVR nicht der werkschöpferischen Bedeutung der Regie entsprochen. Mit der Produzentenallianz wurden nun erstmals Mindestgagen vereinbart, die sich nach Produktionsbudgets staffeln:

• So muss ein Regisseur für eine Low-Budget-Produktion mit einer Mio. Euro eine Gage von 30.000 Euro erhalten und die Aussicht auf einen Bonus von weiteren 2.500 Euro, wenn sein Film mehr als 200.000 Kinobesucher in Deutschland anzieht.
• Bei einem Budget von drei Mio. Euro sind demnach wenigstens 70.000 Euro Gage zu bezahlen, der Escalator-Bonus beträgt 5.000 Euro, wenn 700.000 Zuschauer erreicht werden.
• Bei sechs Mio. Euro Budget beträgt die Gage mindestens 105.000 Euro, und der Bonus steigt auf 7.000 Euro bei einer Mio. Zuschauern.

Voraussetzung für den Escalator-Bonus ist, dass etwaige Minimum-Garantien und Verleihvorkosten von den Erlösen gedeckt worden sind. Er wird auf den Erlösbeteiligungsanteil der Regie aus dem Ergänzungstarifvertrag angerechnet, wird jedoch sofort nach Erreichen der entsprechenden Kinozuschauer-Ergebnisse fällig.

Der BVR und die Produzentenallianz wollen diese nach dem Urhebervertragsrecht zustande gekommene Vergütungsregel auch als Tarifvertrag abschließen, damit möglichst viele Regisseure partizipieren können. Es besteht laut einer Pressemitteilung vom 10. März 2016 zudem die beiderseitige Absicht, dass der BVR an zukünftigen Tarifverhandlungen teilnimmt. Wie BVR-Geschäftsführer Jürgen Kasten mitteilte, räume die Produzentenallianz ein, für eine andere Aufteilung von Urheber-Erlösbeteiligungen offen zu sein, allerdings halte sie auch die bestehende Lösung, die ver.di und BFFS vorgenommen haben, nicht für unangemessen. Der BVR habe dazu eine andere Rechtsauffassung, erkläre sich aber bereit, die bestehende Verteilung zu dulden, die Regisseuren einen Anteil von 1,85 Prozent in der ersten Erlösbeteiligungsstufe zumisst.

Die gemeinsame Vergütungsregel hier im Wortlaut.


Einen Tag später hat auch die Produzentenallianz in einer Pressemitteilung Stellung zu der Vereinbarung mit dem BVR bezogen, die nach "langwierigen Verhandlungen" erreicht worden sei.

"Wir freuen uns, dass es nun gelungen ist, auch für die im BVR organisierten Regisseurinnen und Regisseure gemeinsame Vergütungsregeln zu vereinbaren", erklärt Uli Aselmann, Vorsitzender der Produzentenallianz-Sektion Kino. "Dies ist für uns ein weiterer Beleg dafür, dass das geltende Urhebervertragsrecht funktioniert und es somit keiner Verschärfung des geltenden Rechts bedarf, um zu branchengerechten Lösungen zu kommen. Inhaltlich war für uns besonders wichtig, dass die Höhe und Fälligkeit der Erlösbeteiligung auch der Regisseurinnen und Regisseure nach den gleichen Grundsätzen ermittelt wird, die im Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm festgelegt wurden. Hierdurch wird vermieden, gegenüber verschiedenen Gewerken nach unterschiedlichen Mustern abrechnen zu müssen. Bedeutsam ist für uns auch, dass in den Gemeinsamen Vergütungsregeln anerkannt wird, dass Erfolgsvergütungen erst dann bezahlt werden können, wenn den Produzenten tatsächlich zusätzliche Erlöse zugeflossen sind."

Quellen: BVR | Produzentenallianz | Blickpunkt:Film

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