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Verband der Filmverleiher kritisiert Produzenten

Produzenten rufen Verleiher zum Schulterschluss auf.



Trotz deutlicher Kritik an der Allianz Deutscher Produzenten Film und Fernsehen durch den Verband der Filmverleiher (VdF) über ein Abkommen zwischen der Produzentenallianz mit ARD & ZDF, waren die Produzenten darüber nicht einmal sonderlich verärgert, sondern riefen die Verleiher nachträglich sogar zum Schulterschluss auf.

Die zwischen der Produzentenallianz und den öffentlich-rechtlichen Sendern bereits am 24. November 2015 geschlossenen "Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen", sei Ausdruck eines "Machtgefälles" zwischen Sendern und Produzenten und verschlechtere die Refinanzierungsmöglichkeiten bei Kinofilmen deutlich, so der VdF in seiner Kritik.

Hier die Stellungnahme des VdF im Wortlaut als PDF.


Im Namen der Produzentenallianz hat deren Sektionsleiter Kino und Animation, Mathias Schwarz, mittlerweile auf die Kritik der Verleiher in einem offenen Brief mit einem überraschend positiven Tenor geantwortet.

"Wir stimmen Ihnen - das wird Sie vielleicht verwundern - in Ihrer Bewertung der meisten Kritikpunkte weitgehend zu, auch wenn Sie einzelne Regelungen vielleicht nicht ganz richtig wiedergeben. Aber hierauf kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Sie können jedenfalls versichert sein, dass wir alle die von Ihnen angesprochenen (und eine Reihe weiterer) Punkte in den Verhandlungen wiederholt vorgetragen und zum Gegenstand unserer Forderungen gemacht haben. Das gilt auch für das Argument, dass Kinofilme dann, wenn sich der Co-Produktionsvertrag in Wahrheit als Lizenzerwerb darstellt, nicht in die die Mediatheken von ARD und ZDF eingestellt werden dürfen, sowie für das Argument, dass bei abnehmenden Beteiligungssätzen von ARD und ZDF auch nur deutlich geringere Rechte erworben werden können", heißt es eingangs in dem Brief.

Einig sei man sich demnach offensichtlich auch darin, "dass es Ziel sein muss, dem Produzenten die Verwertungshoheit über alle Rechte zu sichern, die nicht konkret an den Fernsehsender lizensiert sind und im Sinne einer bestmöglichen Verwertung der Produktion Rechte auch nicht mit Verwertungssperren belegt werden dürfen, wie dies in der Vereinbarung dann doch für Pay-TV und S-VoD akzeptiert werden musste."

Tatsächlich sei die Vereinbarung auch innerhalb der Kinosektion der Allianz "durchaus kontrovers" diskutiert worden und die Entscheidung für einen Abschluss "sehr knapp" ausgefallen.

Allerdings gibt Schwarz zu bedenken, dass die Rechts- und Vertragslage ohne einen solchen Abschluss noch schlechter ausgesehen hätte, zumal in einem solchen Fall die - nicht von der Produzentenallianz verhandelte - Vereinbarung aus dem Jahr 2002 zu den Bedingungen zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen fortgegolten, die bereits die gleichen Regelungen zur Sperre der Pay-TV-Rechte enthalten habe, zusätzlich aber jegliche Online-Verwertung eines Films untersagt hätte. "Da hätte man sich dann jede Diskussion über Rechtezuordnungen gleich sparen können", so Schwarz. Der entscheidende Punkt: ARD und ZDF seien ohne einen Neuabschluss nicht gehindert gewesen, weiterhin schlechtere Bedingungen anzubieten und zur Grundlage der zu verhandelnden Co-Produktions-Verträge zu machen.

Hinzu komme, dass ARD und ZDF im Laufe der Verhandlungen immer wieder sehr deutlich gemacht hätten, dass es bei einem Beharren auf einzelnen Forderungen nicht mehr zu zu Co-Produktionen kommen werde und sich die Sender erst bei Vorliegen der fertigen Filme entscheiden würden, ob sie die Filme würden ankaufen wollen. Entsprechend das Fazit: Alleine und ohne politische Unterstützung würden es die Produzenten nicht schaffen, wesentliche Veränderungen im Sinne einer Verwertungshoheit (ohne Rechtesperren) über alle nicht an den Sender lizensierten und von ihm angemessen vergüteten Rechte zu erreichen. Deshalb habe man in der Präambel der Vereinbarung klargestellt, dass man sich insbesondere im Zuge der FFG-Novellierung dafür einsetzen werde, dass dort ein entsprechendes Instrumentarium geschaffen werde. Die strittige Eckpunktevereinbarung jedenfalls sei als Übergangsvereinbarung bewusst nur für die Geltungsdauer des aktuell noch laufenden FFG abgeschlossen worden.

In diesem Zusammenhang freue man sich "außerordentlich", im VdF einen Mitstreiter zu finden. Eine Reihe von Gewerkschaften und Kreativverbänden habe das gemeinsame Interesse an einer Verbesserung der Verwertungsbedingungen der Produzenten bereits erkannt und entsprechend gegenüber der BKM Stellung genommen. Wenn auch der VdF nun entsprechende Positionen gegenüber der BKM bekräftige, könne es vielleicht gelingen, einen Durchbruch zu erreichen.

Der offene Brief hier im Wortlaut als PDF.
Quellen: Blickpunkt:Film | Produzentenallianz | VdF Kino

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