Skip to content

AG DOK gegen pauschale Vergütungen

AG DOK gegen Nichtvergütung der Sieben-Tage-Nutzung bei Mediatheken.



Schon einmal, im Jahre 2008, ging die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) bei Auftragsproduktionen im Dokumentarfilmbereich gegen eine pauschale Vergütung der öffentlich-rechtlichen Sender auf die Straße. Angesichts der zu erwartenden Gewinne durch höheren Einnahmen aus den neuen Rundfunkbeiträgen (siehe dazu unseren Bericht von vorgestern), sind die Forderungen von ARD und ZDF unverständlich, sich noch längere kostenlose Nutzungszeiten für die Mediatheken sichern zu wollen.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten allerdings schon vor längerer Zeit angekündigt, die Sieben-Tage-Regelung in den Mediatheken zu überprüfen und ggf. demnächst zu verlängern. Hintergrund ist ein geändertes Sehverhalten der Zuschauer, die zunehmend beim Suchen von Informationen und Hintergründen auf Online-Medien zurückgreifen und immer seltener das herkömmliche, lineare Fernsehen nutzen. Insbesondere jüngere Zuschauer nutzen zudem den Second Screen und daddeln während laufender Sendung auf ihren Tablets. Auch das HbbTV, das auf etlichen Smart-TVs vorinstalliert ist, nimmt an Fahrt auf.

Kein Wunder wenn ARD und ZDF bei den Vorbereitungen zu einem Jugendkanal, der den KiKA-Kinderkanal für Teens ergänzen soll, gar nicht mehr an einem weiteren Fernsehkanal interessiert sind, sondern nur noch auf ein gemeinsames Online Angebot setzen. Das spart Kosten und ist aktueller herzustellen. Außerdem wird weiter darüber nachgedacht wie die vielen archivierten Filme und Sendungen lukrativ verwertet werden können. Ein diesbezügliches, geplantes Angebot, das unter dem Arbeitstitel »Germanys Gold« vorgesehen war, dem hatte das Kartellamt leider einen Riegel vorgeschoben. Durch eine zeitliche Ausweitung des Angebots in den Mediatheken, könnte nach Meinung der Sender, das Problem evtl. umgangen werden.

Allerdings laufen gegen eine Ausweitung der Sieben-Tage-Regelung nicht nur die Produzenten und die AG DOK Sturm, auch unabhängige Filmemacher wollen eine besser Vergütung haben. Darüber hinaus hat der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) die im August 2012 geschlossene Eckpunktevereinbarung mit dem ZDF jetzt aufgekündigt, da der Sender den vom VDD gewünschten Nachbesserungen der Vereinbarung nicht nachgekommen sei. Ziel des Eckpunktepapiers war die Vergütung von Autoren bei Auftragsproduktionen den geänderten Nutzungsbedingungen in der digitalen Welt anzupassen.

Ein Lösung wäre die Sperrung des Abrufs von fremd produzierten Inhalten oder besser eine extra auszuhandelnde Vergütung. Auch ein kostenpflichtiger Abruf über Pay-per-View-Plattformen, also über ein Bezahlfernsehen, wie es bei Streaming- und Online-Anbietern wie Maxdome, Netflix oder Videoload üblich ist, wäre möglich.

Angesichts der technischen Umwälzungen im Medienbereich und damit auch einhergehender Veränderungen im Konsumverhalten der Fernsehzuschauer präsentierte kürzlich die AG DOK die Broschüre "7 Tage oder ewig", in der "Zahlen, Fakten und Hintergründe zur Debatte um die Verweildauer von Filmen in öffentlich-rechtlichen Mediatheken" aufbereitet wurden.

"Wir wollen mit ein paar Unwahrheiten aufräumen", erklärte Thomas Frickel, der Vorsitzende und Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK), bei der Präsentation der druckfrischen Ausgabe. Am gleichen Tag ging das Heft an die 520 Rundfunkräte in Deutschland um dort die Debatte um die Produzentenvergütung für die Mediathekennutzung zu beeinflussen.

"Es ist heute einfach so, dass im Dokumentationsbereich eine sogenannte Auftragsproduktion durchschnittlich von den öffentlich-rechtlichen Anbietern nur mit 60 Prozent der eigentlichen Kosten finanziert wird. Es also eigentlich gar keine Auftragsproduktionen mehr gibt." Deshalb seien die Produzenten auf zusätzliche Erlösströme angewiesen, die aber durch die kostenlose Verfügbarkeit in den Mediatheken ausgetrocknet würden. "Wir verdienen etwa an dem Verkauf der DVDs der Sendung, die bestellt werden, wenn ein Zuschauer die Sendung verpasst hat, oder nicht ganz sehen konnte." Wenn die Sendung kostenlos im Netz stünde, fällt natürlich der Kaufanreiz weg. Es sei auch ein Mär, dass sich mit Onlinerechten kein Geld verdienen lasse.

In einer Beispielrechnung zeigte er auf, dass nach einer Ausstrahlung auf der ARD leicht über 17.000 Euro erwirtschaften ließen. Besonders bedenklich findet er den Trend bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, sich heute bereits längere kostenlose Nutzungszeiten für die Mediatheken sichern zu wollen.

Bei Arte-Verträgen seien heute bereits 90 Tage festgeschrieben. "Wenn am letzten Tag dieser Frist das Programm noch einmal ausgestrahlt wird, dann verlängert sich das Ganze noch mal um die gleiche Zeit." Dies bezieht sich auf ein Kurzgutachten des Münsteraner Medienrechtlers Thomas Hoeren, dass das VoD-Recht keinesfalls Teil des Senderechts sei.

"Es ist wichtig, dass wir überhaupt erst einmal den Wert der einzelnen Nutzungsrechte auf den öffentlich-rechtlichen Sender definieren." Das haben wir - erfolglos - schon vor einigen Jahren gefordert. Jetzt sei es wichtiger denn je. "Wir hören immer wieder von den Oberen bei ARD und ZDF, dass durch die Konvergenz die Fernsehnutzung immer stärker ins Internet verlagere und das dies der primäre Kanal würde. Wenn das so ist, dann haben wir keinen Plan B wie freie Produzenten künftig überhaupt vergütet werden sollen."

Link: www.agdok.de
Quellen: Blickpunkt:Film | AG DOK | VDD

Anzeige