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Schauspielertarifvertrag in Kraft getreten

Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler zieht Notbremse.



Nach dreijähriger Verhandlungszeit hat der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) bereits vor Weihnachten den ersten Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler bei Filmproduktionen unterzeichnet. Wie der Verband erst jetzt mitteilt, soll die Unterzeichnung des Vertrags durch die anderen beiden Tarifparteien, die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen (Produzentenallianz) und die ver.di FilmUnion (Connexx.av), noch im Januar folgen. In Kraft getreten ist der Vertrag nach Informationen des BFFS am 1. Januar 2014 und läuft bis Ende 2016. Er gilt neben dem Manteltarifvertrag, in dem allgemeine Dinge der Filmschaffenden wie Arbeitszeiten und Reisekosten oder Spesen geregelt sind.

Der jetzt geschlossene Tarifvertrag sieht eine Einstiegsgage für Schauspielerinnen und Schauspieler von 750 Euro (725 Euro bei Wiederholungsverträgen) pro Drehtag vor, die nicht unterschritten werden darf. Diese Einstiegsgage steigt nach 18 Monaten auf 775 Euro (750 Euro). "Angesichts des allgemeinen Gagenverfalls ziehen wir damit endlich die Notbremse", erklärt BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister.

Eine "Baustelle" bleibt nach Aussage von BFFS-Vorstandsmitglied Julia Beerhold der Bereich der Dailies und Telenovelas, wo man sich nicht auf Grundvergütungsregeln einigen konnte. "Das schmerzt uns, schließlich wird dort sehr hart gearbeitet. Aber wir wollten nicht das große Ganze deswegen opfern", so Beerhold.

Bestätigt wurde nach BFFS-Angaben auch das bestehende Eckpunktepapier mit den Produzenten, das regelt, wie Film- und Fernsehschauspieler korrekt sozialversichert werden müssen. Außerdem haben sich die Produzenten bereit erklärt, demnächst die Drehtagsinformationen, mit denen die Gelder aus den gesetzlichen Zweitverwertungsrechten an die Schauspielerinnen und Schauspieler berechnet werden, an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) weiterzuleiten.

"Das ist ein wichtiger Baustein, um zukünftig Schritt für Schritt den Aufwand bei Meldungen an die GVL abbauen zu können", betont BFFS-Vorstandsmitglied und GVL-Beirat Thomas Schmuckert.

Präzisiert wird in dem neuen Vertrag die Abgrenzung zwischen Schauspielerei und Komparserie. So werden Schauspielerinnen und Schauspieler künftig in den Arbeitsverträgen auch so bezeichnet und nicht wie bisher Darsteller. "Alle, die etwas darstellen, sind Darsteller, also auch Komparsen oder Selbstdarsteller. Aber eine Rolle spielen kann nur ein Schauspieler. Schauspielerei ist ein Beruf, der mit großer Leidenschaft ausgeführt und durch entsprechend anständige Bezahlung wertgeschätzt werden muss", so BFFS-Vorstandsmitglied Hans-Werner Meyer.

Insgesamt stellt die aktuelle Vereinbarung neben dem Kinoerlösbeteiligungstarifvertrag zugunsten aller Filmkreativen nach Ansicht des BFFS den zweiten innerhalb des vergangenen Jahres errungenen großen Erfolg dar, "der auf der vertrauensvollen Partnerschaft mit der ver.di FilmUnion gründet".

Quellen: BFFS | Blickpunkt:Film

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