Skip to content

Kaum Bewegung beim europäischen Urheberrecht

Forderungen nach Vereinfachung der Lizenzvergabe.



Bei der Reform des Urheberrechts bedarf es einer Vereinfachung der Lizenzvergabe, die nicht nur Rechteinhabern, Rechtenutzern und Verbrauchern zugute käme, sondern auch der kulturellen Vielfalt, heißt es in Januarausgabe 2014 von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates. Derzeit steht vor allem der Zugang zu sogenannten Premium-Filmen und -Serien (vor allem amerikanische) im Vordergrund der Diskussionen. Übersehen wird dabei, dass dies nur einen verhältnismäßig kleinen Teil ausmacht, gemessen an den unzähligen Eigenproduktionen der Rundfunkanstalten. Nicht zuletzt diese Produktionen sind es jedoch, die die kulturelle Vielfalt abbilden und fördern.

Das Urheberrecht soll eigentlich den Urhebern dienen und ihnen eine Lebensgrundlage bieten. Dies gelingt aber leider nur wenigen, außergewöhnlich erfolgreichen Künstlern. Die Masse der Urheber ohne Rekordumsätze wird vernachlässigt. Wäre die Kulturpolitik endlich als Staatsziel verankert und der Zugang zur Künstlersozialkasse erleichtert, könnte die Kulturförderung zeitgemäßer gestaltet werden, anstatt mit Warnhinweisen und Verschärfungen auf dem Urheberrecht herumzureiten. Dies gängelt die Nutzer und Urheber gleichermaßen. Das Ziel dieser Kulturpolitik ist deutlich: In erster Linie geht es um das Weiterbestehen der veralteten Auswertungsmonopole und die Absicherung der bestehenden Netzwerke und Eliten des Kulturbetriebs. So wurde der Begriff der raubkopierenden Gratiskonsumenten geprägt, anstatt die Chancen für Urheber im digitalen Wandel zu ergreifen und die Augen in Richtung der Wissensgesellschaft von morgen zu öffnen. Auch Künstler büßen durch die bestehenden Regelungen ihre Selbstbestimmung und Kreativität ein.

Zwangslizenz für Filme im Netz wäre der falsche Ansatz.
Überlegungen von Drehbuchautor und Rechtsanwalt Fred Breinersdorfer, zu Forderungen Filme im Netz kostenlos anschauen zu dürfen, sofern die Urheber fair an den Werbeerlösen der digitalen Plattformen beteiligt werden, wäre ebenfalls der falsche Ansatz. Die Breinersdorf´sche Idee der Austrocknung des illegalen Marktes im Netz durch staatliche Zwangslizenzierung greift nicht. Eine Zwangslizenz für Filme im Internet hätte gravierende Folgen für diejenigen, die kreative Werke geschaffen oder finanziert haben und darauf angewiesen sind, auch für deren digitale Nutzung bezahlt zu werden. Spielfilme fahren ihre Herstellungskosten schon lange nicht mehr im Kino ein, sondern vor allem durch Home Entertainment und Fernsehen.

"Wenn alle Filme nach einer Kinoauswertung via Zwangslizenz legal zum kostenlosen Download im Netz stünden – warum sollte dann ein DVD-Auswerter oder ein Fernsehsender noch Lizenzgelder zahlen? Und ohne diese Einnahmequellen wäre wiederum die Finanzierung von Spielfilmen unmöglich. Nur ein einheitliches Vorgehen aufgrund europaweit geänderter rechtlicher Grundlagen ist denkbar", so Martin Moszkowicz, Produzent und Vorstand der Constantin Film AG.

Produzentenallianz kritisiert deutsche Filmverleiher.
Eine kommerzielle Verwertung von VoD-Rechten wird ebenso erheblich erschwert, wenn nach Free-TV-Verfügbarkeit auch über die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender unentgeltlich Zugriff auf die gleichen Inhalte genommen werden kann, so die Produzentenallianz in einer Stellungnahme vom 12. Dezember 2013. Wie wir schon im BAF-Blog vom 6. November 2013 schrieben, kritisierte auch die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Oktober 2013, wonach man die im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene zeitliche Beschränkung des Mediathekenangebots aufheben wolle. Dies gefährde die Kinofilmproduktion in Deutschland. Zumindest dann, wenn sich die geplante unbegrenzte Abrufbarkeit der Inhalte auch auf Kinofilme erstrecken sollte. Das Gleiche gilt, wenn eine kommerzielle Verwertung von entgeltlichen VoD-Angeboten durch Video-Programmanbieter sich einer parallelen Verwertung der gleichen Rechte durch die Sender gegenüber sieht, so die Prodzentenallianz.

"Deshalb aber Koproduktionen mit den Sendern praktisch ausschließen zu wollen, löst das Problem nicht, sondern schüttet das Kind mit dem Bade aus", so die Produzentenallianz, zu Forderungen des Verbandes Deutscher Filmverleiher (VdF), die Koproduktionen mit den Sendern aufzukündigen. "Dann werden sich die entsprechenden Produktionen nicht mehr finanzieren lassen und schlicht nicht mehr stattfinden."

Bisherige Vereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen Sender zu Verwertungsrechten in den Mediatheken laufen zum Jahresende 2013 aus und sind nunmehr neu zu verhandeln. Dabei wird den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, der beim Abschluss der jetzt auslaufenden VoD-Regelung noch nicht in Kraft getreten war und deshalb nicht berücksichtigt werden konnte, Rechnung zu tragen zu sein. Koproduzierte Kinofilme dürften nicht über die Mediatheken von ARD und ZDF kostenlos zur Verfügung gestellt werden, so die abschließende Meinung der Produzentenallianz.

Links: www.kulturrat.de | www.produzentenallianz.de

Anzeige