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PETITION zur Künstlersozialkasse ist online

Soziale Absicherung für Kreative ist in Gefahr!



Liebe Film-, Kunst- und Kulturfreunde,

im nachfolgenden Text des DJV und des Tonkünstlerverbandes wird auf eine Petition an den Bundestag hingewiesen, in der es um den Erhalt der Künstlersozialkasse geht. Da diese sehr wichtig ist, um die Altersversorgung von (freischaffenden) Musikern, Musikschullehrern u. a. Künstlern zu sichern, bittet insbesondere der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg, der als Initiator der Petition gilt, dass alle, die sich mit dieser Berufsgruppe solidarisch fühlen, die Petition unterzeichnen. Das macht wenig Mühe: Wenn man auf den nachfolgenden Link klickt, kann man sich die Petition mit ausführlicher Begründung ansehen und sie unterzeichnen:

Link: epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html

Es werden 50.000 Unterzeichner benötigt.
Die Zeichnungsfrist läuft noch bis zum 6.8.2013

Hinweis: wer bereits auf einer Unterschriftenliste gezeichnet hat, bitte nicht mehr online unterzeichnen. Eine Unterzeichnung ist nur einmal möglich. Zeichnungsberechtigt sind Erwachsene, Schüler etc., jeder der den Inhalt der Petition verstehen kann, so der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg.

Künstlersozialkasse - worum es geht und was Versicherte tun sollten.
Sowohl der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wie auch der Berliner Redakteur Thomas Öchsner, der hier für die Süddeutsche Zeitung schreibt, haben kürzlich darauf hingewiesen, dass die "Soziale Absicherung für Kreative ist in Gefahr" ist, denn der Künstlersozialkasse für Freiberufler fehlen Millionen.

Schuld sind: Politiker, Lobbyisten - und die Kasse selbst!

Etwa 177.000 Selbständige mit mehr als 100 verschiedenen Berufen sind in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Reich macht die allermeisten ihre "Kunst" offensichtlich nicht: Das Jahreseinkommen eines Mitglieds in der KSK beläuft sich im Durchschnitt auf gerade einmal gut 14.500 Euro. Von einigen wenigen Großverdienern abgesehen, dürfte das für viele gerade so zum Überleben reichen.

Umso wichtiger ist für diese Freiberufler ihre Sozialkasse. Die KSK zahlt die Hälfte ihrer Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Vom Bund beziehungsweise Steuerzahler gab es dafür 2012 immerhin 160 Millionen Euro, das ist ein Fünftel des Etats der Künstlersozialkasse. Weitere 30 Prozent stammen von Verlagen, Theatern, Galerien, Werbeagenturen, Museen oder gar Zirkus-Unternehmen.

Wer regelmäßig selbständigen Künstlern einen Auftrag erteilt, muss eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 4,1 Prozent auf die entsprechenden Honorare entrichten. Etwa 150.000 sogenannte Verwerter tun dies bereits. Tausende Unternehmen zahlen allerdings nicht oder wissen gar nicht, dass sie zahlen müssen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann (CDU), wollten deshalb noch unbedingt vor den Bundestagswahlen neue gesetzliche Vorschriften für schärfere Kontrollen durchsetzen. Doch seit dem 5. Juni 2013 steht fest, dass die regierende Koalition sich wieder einmal nicht rechtzeitig einigen konnte. Das europaweit einmalige System der Sozialversicherung von freien Künstlern und Autoren, eingeführt von der früheren sozial-liberalen Koalition, droht deshalb in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Es geht um eine Menge Geld, die Frage, wie sich Abgaben erheben lassen - und um den möglichen Einfluss von Wirtschaftslobbyisten auf die Gesetzgebung in Berlin.

Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird jährlich der Entwicklung der Versichertenzahlen und den prognostizierten Ausgaben angepasst. Darüber hinaus beteiligt sich auch der Bund mit 20 Prozent. Den größten Posten der Versicherung tragen die Versicherten freien Künstler und Publizisten mit 50 Prozent selbst, nur 30 Prozent stammen von Unternehmen, die immerhin von der Mitarbeit der "Freien" profitieren und sich deshalb auch an deren Absicherung beteiligen sollen.

Die Berechnung der Künstlersozialabgabe ist für den einzelnen Unternehmer nicht besonders schwer. Wenn Honorare für selbständige publizistische oder künstlerische Beiträge gezahlt werden, fällt die Abgabe an. Unabhängig davon, ob der Honorarempfänger Mitglied der Künstlersozialkasse ist, denn das vereinfacht die Erhebung und vermeidet zugleich, dass Versicherte der Künstlersozialkasse wegen der Abgabe von ihren Auftraggebern gemieden werden. Gleichwohl können größere Firmen oder auch Branchenvereinigungen sogar Pauschalbeträge mit der Künstlersozialkasse für die bei ihnen vertretenen Betriebe aushandeln. Die so genannten Ausgleichsvereinigungen sorgen damit für garantiert einfache Abwicklung.

Die Pflicht zur Zahlung Künstlersozialabgabe muss natürlich wie jede Abgabe durch regelmäßige Prüfungen in Erinnerung gehalten werden. Logisch erscheint, dass die Deutsche Rentenversicherung dafür zuständig ist, handelt es sich doch bei der Künstlersozialabgabe nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts um eine Sozialabgabe. Der größere Teil der Einnahmen der Künstlersozialkasse fließt schließlich auch an die Rentenversicherung. Doch die Rentenversicherung hat die Prüftätigkeiten stark zurückgeschraubt. Hauptgrund dabei ist - wie könnte es anders sein - wieder einmal das Geld. Die "Rente" hält den Kostenaufwand für die Prüfungen zu hoch und fordert Geld, während sie viele Fachleute in der Pflicht sehen. Genau hier liegt aber zugleich das Problem: Als die gesetzlichen Regelungen verfasst wurden, hatte niemand damit gerechnet, dass die Deutsche Rentenversicherung bei der Eintreibung ihrer eigenen Pflichtbeiträge einmal Nachlässigkeit an den Tag legen würde. Deswegen enthält die gesetzliche Regelung keine Frist, innerhalb derer Prüfungen vorzunehmen sind.

Vorgesehen war nun von der Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung durch eine Gesetzesänderung zur regelmäßigen Prüfung zu zwingen. Ein neuer Paragraf im Sozialgesetzbuch sollte dafür sorgen, dass die Rentenversicherung dabei die Prüfungen der Abgabe miteinbezieht. Doch die Regierungskoalition scheint nunmehr kurz vor Ende der Legislaturperiode die Angst vor der eigenen Courage zu packen. Dabei spielen eine Rolle sicherlich auch die altbekannten Gegenargumente der Arbeitgebervereinigungen, die noch nie etwas von der Künstlersozialabgabe hielten (auch die deutschen Verleger zogen Anfang der 80er bis vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie sich durch die Künstlersozialabgabe in ihren Rechten verletzt sahen).

Doch wenn die Einnahmen durch die Künstlersozialabgabe nicht gesichert werden, zahlen nur die ehrlichen Abgabeschuldner. Folge: Weniger Einzahler müssen die gleichen bzw. noch steigenden sozialen Verpflichtungen finanzieren. Weitere Folge: Die Künstlersozialabgabe steigt für diese Unternehmen weiter, was wiederum diese Unternehmen recht schnell zu Protesten gegen das Gesamtsystem der Künstlersozialversicherung führen würde. Das wiederum wäre den Arbeitgebervereinigungen gar nicht so unrecht, wie man aus ihren Publikationen weiß.

Angeführt von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), assistiert vom Bund der Steuerzahler. Quasi alle Wirtschaftsverbände protestierten. In einer Arbeitsgruppe konnte man sich nicht darauf einigen, wie hoch die Kosten für die verstärkten Prüfungen ausfallen. Die Rentenversicherung sprach von 50 Millionen Euro, das Arbeitsministerium zuletzt von etwa fünf Millionen Euro. Die FDP hatte Einwände, Wirtschaftspolitiker der Union opponierten, sodass es in den Ausschüssen des Bundestags keine Mehrheit für die Pläne gab. Eine ausgeweitete Prüfpflicht hätte "einen bürokratischen Rattenschwanz nach sich gezogen. Jeder Metzger, jeder kleine Einzelhändler, der Geld für Werbung oder eine Internetseite ausgibt, wäre prüfpflichtig geworden", sagt Gitta Connemann, Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion. Deshalb habe sie den neuen Prüfungsmodus abgelehnt.

Eine einseitige Schuldzuweisung an die Deutsche Rentenversicherung würde allerdings der Situation nicht gerecht. Viel zu eng sind die Rentenversicherung und die Bundesregierung verbunden, als dass die Bundesregierung sich hier als machtlos darstellen könnte. Die Bundespolitik ist geprägt durch das hochkomplizierte System von Ausgleichszahlungen für soziale Leistungen und gesetzlich direkt oder indirekte mögliche Stabilsierungs- und Einflussmöglichkeiten des Gesetzgebers, als dass sich die Bundesregierung darauf berufen könnte, an der Rentenversicherung zu scheitern. Vielmehr scheinen es wieder einmal einzelne Akteure in der parlamentarischen Regierungsmehrheit zu sein, die sich an jedem Konsens der Mehrheit vorbei bei der außerparlamentarischen Opposition der Arbeitgeber profilieren wollen, schreibt der DJV.

Staatsminister Neumann:
"Mit dem Grundsatz der Abgabegerechtigkeit nicht vereinbar".

Die Fachleute im Hause von der Leyen fürchten nun, dass der Künstlersozialkasse so jährlich bis zu 50 Millionen Euro an Einnahmen verloren gehen. Sie rechnen vor, dass der Abgabesatz für die zahlenden Unternehmen 2014 bereits auf 5,2 Prozent und bis 2016 auf über sechs Prozent anziehen wird. Genau davor hatte Staatsminister Neumann bereits im Februar gewarnt:
"Dann müssen die abgabeehrlichen Arbeitgeber für die anderen mitbezahlen. Das ist mit dem Grundsatz der Abgabegerechtigkeit nicht vereinbar." Ein stark steigender Abgabesatz bringe "die Künstlersozialversicherung auch als solche in Gefahr", so Bernd Neumann.

Auch bei den Kulturverbänden ist deshalb die Sorge groß:
Der Deutsche Kulturrat nennt die Entscheidung, auf die Änderungen zu verzichten, "einen kulturpolitischen Offenbarungseid" der Koalition. CDU/CSU und FDP schützten "durch ihre Untätigkeit Sozialversicherungsbetrüger".

Michael Konken, Chef des Deutschen Journalistenverbands, kritisiert: "Ohne wirksame Kontrolle besteht die Gefahr, dass die Abgabepflicht zur freiwilligen Spende verkommt."

Die SPD-Kulturpolitikerin Angelika Krüger-Leitner spricht von einem "Skandal". Die schwarz-gelbe Koalition bringe die KSK so "in große Not".

Wie es weitergeht, ist offen. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagt, man wolle sich weiter dafür einsetzen, die Prüfungen zu verbessern. Das ließe sich am besten durch eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Beteiligten erreichen. Dabei gerät zunehmend die Künstlersozialkasse selbst in den Blickpunkt. Ihr wird vorgeworfen, für neue Kontrollen der Rentenversicherung viel zu wenig und zu langsam die Vorarbeit zu leisten.

Tonkünstlerverband Baden-Württemberg
Kernerstr. 2A
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 223 71 26
Fax: 0711 223 73 31
Mail: info@dtkv-bw.de
Web: www.dtkv-bw.de

Deutscher Journalisten-Verband
DJV-Geschäftsstelle Berlin
Charlottenstr. 17
10117 Berlin
Web: www.djv.de

Quellen: DJV | Süddeutsche Zeitung | Tonkünstlerverband

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