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Proteste gegen digitale Content-Nutzung

Musiker wehren sich gegen die Aufweichung des Urheberrechts.



Urheberrechtskonformes Verhalten ist für die meisten Deutschen eine Frage der Fairness und Voraussetzung für den Werterhalt in Gemeinschaft und Ökonomie: Rund 60 Prozent der Deutschen finden es unfair, Angebote im Internet zu nutzen, bei denen Künstler und ihre Partner nicht an den Einnahmen beteiligt werden. Nahezu jeder Zweite befürchtet Schäden für die Volkswirtschaft und das gesellschaftliche Wertesystem durch Verletzungen des Urheberrechts. Dazu passend fordern 72 Prozent die allgemein gültigen Umgangsregeln, die in der physischen Welt gelten, auch für das Internet ein; nur eine Minderheit von 15 Prozent ist der Meinung, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet generell umsonst zugänglich sein sollten.

Dies sind zentrale Ergebnisse der Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2013 (DCN-Studie), die kürzlich vom Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) in Berlin vorgestellt wurde.

LEGALE PRIVATKOPIEN: "EU-Vorschlag würde freies Kopieren erlauben".
Die EU diskutiert in dieser Woche ein Papier, das den Konflikt zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften im Zeitalter der Digitalen Content-Nutzung lösen soll.

Der IT-Branchenverband BITKOM ist begeistert von einem Vorschlag zur Änderung des Urheberrechts, den der Rat für Wettbewerbsfähigkeit der EU am morgigen Mittwoch, den 29. Mai 2013 berät. EU-Mediator António Vitorino hatte als unabhängiger Experte ein Jahr lang die unterschiedlichen Regelungen der pauschalen Abgaben für Privatkopien in der EU mit den Beteiligten erörtert. Das Ergebnis: Lizenzierte Inhalte erlauben eine direkte Vergütung des Urhebers, weshalb Kopien des Verbrauchers keinen Schaden für den Urheber bedeuten. Werde aber parallel eine Pauschalabgabe für das für die Anfertigung der Kopie genutzte Gerät erhoben, so entstehe für den Verbraucher eine Doppelbelastung.

Der BITKOM fordert deshalb eine schnelle Umsetzung des Vorschlags des EU-Mediators António Vitorino. "Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich dafür stark macht, dass die ausgewogenen Vorschläge nun rasch umgesetzt werden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Die Empfehlungen dieses anerkannten und neutralen Experten sollten gerade in Deutschland beachtet werden."

Nach derzeitigem Recht sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen oder Texten in begrenztem Umfang erlaubt. Im Gegenzug erhalten die Rechteinhaber eine Entschädigung über eine Pauschalabgabe, die auf Geräte wie PCs, MP3-Player oder Smartphones erhoben wird, aber auch auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig.

Im Januar 2013 hatte sich der BITKOM mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst auf Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten in Höhe von 8 Cent pro Stück geeinigt.

Internetzeitalter ermöglicht neue Abrechnungsmodelle.
Vitorino vertritt: Pauschalabgaben sollen letztlich eine Lücke füllen und Schaden ausgleichen, der dadurch entstünde, dass Nutzer für sich Kopien anfertigen. Wenn aber der Urheber durch innovative Onlinegeschäftsmodelle und Services bereits am Erlös teilhat, könne kein Schaden entstehen. Insofern würde der Verbraucher durch die Geräteabgabe ein zweites Mal zahlen, obwohl der Content individuell für ihn vom Rechteinhaber lizenziert wurde.

Ein Bitkom-Sprecher erklärt, Vitorino habe aus dem historischen Kontext argumentiert. In der Vergangenheit konnte bei der Verwendung von Tonbandgeräten der Rechteinhaber für Privatkopien nicht anders entschädigt werden als durch eine Abgabe. Im Internetzeitalter besteht aber inzwischen die Möglichkeit, den Kunden zu erreichen und die Freiheit, die individuelle Vermarktung zu gestaltet. Content könne exakt in der Weise angeboten werden, wie es der Kunde erwartet.

Link: www.bitkom.org/files/documents/BITKOM-Stellungnahme_Vitorinos_Empfehlungen_zu_Urheberrechtlichen_Abgaben.pdf



Musiker kämpfen um ihre Existenzgrundlage.
Bereits am 24. April 2013 hatte sich eine Initiative zur Protestaktion vor dem Reichstag versammelt. Unter dem Motto Don't Fuck With Music protestierten zahlreiche deutsche Musiker zum ersten Mal gemeinschaftlich und lautstark gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet und die Aufweichung des Urheberrechts durch die Politik.

Anlass der Aktion war die erste Beratung des Rechtsausschusses des Bundestages über das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Der Entwurf sieht vor, den Streitwert für Urheberrechtsverletzungen auf 1.000 EUR zu deckeln. Eine effektive Durchsetzung des Urheberrechts wird damit für Musiker unmöglich. Denn kein Anwalt wird für 97,50 EUR die illegale Verbreitung von Musik stoppen. Sollte die Bundesregierung das Urheberrecht noch weiter aufweichen, beraubt man die Musikerinnen und Musiker ihrer Existenzgrundlage. Musik braucht Schutz!

"Das Internet bietet den Künstlern mit seinen zahlreichen Musikportalen und sozialen Netzwerken eine große Bühne. Doch die illegale Musikverbreitung schadet freischaffenden Musikerinnen und Musikern enorm. Sollte jetzt, wie von der Bundesregierung geplant, auch noch der Schutz des Urheberrechts beschnitten werden, beraubt man die Musiker ihrer Existenzgrundlage. Damit stehen wir schutzlos da, denn uns wird jede Verteidigungsmöglichkeit genommen, weil sie praktisch nicht mehr finanzierbar ist. Musik braucht Schutz", erklärt der Sprecher der Initiative, Dirk Wilberg, die Beweggründe für die Aktion.

Die Initiatoren bitten in ihrem Manifest ihre Fans um Verständnis für ihre Position. Es koste viel Geld und Zeit, Musik zu schreiben, zu produzieren und aufzunehmen. Währenddessen haben Musiker kein Einkommen durch Jobs oder Konzerte. Von Politikern fordern die Musiker, Dateihoster und Filesharer in die Pflicht zu nehmen. Wer vom Musikkopieren finanziell profitiere, müsse die Musiker und ihre Partner am Gewinn beteiligen. Zehntausende Jobs seien vom Funktionieren eines digitalen Musikmarktes unmittelbar oder mittelbar abhängig.

Anlässlich der Verleihung des Deutschen Musikautorenpreises in Berlin am 25. April 2013 erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Angelegenheit nun zur Chefsache und unterstrich damit welch große Bedeutung auch die Bundeskanzlerin dem geistigen Eigentum und dem Urheberrecht beimesse.:

"Ohne Komponisten und Textdichter gäbe es die Kunstform Musik ebenso wenig wie die mit ihr verbundenen Wertschöpfungsketten. Zu den wichtigen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit, für die wir sorgen müssen, gehört mehr denn je ein wirksames Urheberrecht." so Bernd Neumann in seiner Rede.

Das Manifest und seine Unterzeichner sind auf der Website: www.dontfuckwithmusic.de zu finden.
Quellen: Blickpunkt:Film | filmecho | ots -News aktuell | BITKOM

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