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Keine steigende Rundfunkgebühr wegen neuer Sportrechte

ARD und ZDF widersprechen Meldungen zu höherer Rundfunkgebühr.



Monika Piel, ARD-Vorsitzende, widerspricht Meldungen der BILD-Zeitung, dass für Übertragungsrechte an der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien ein höherer Finanzbedarf erforderlich ist. Auch Markus Schächter, ZDF-Intendant, geht davon aus, dass die Rundfunkgebühren zumindest bis 2014 stabil bleiben.

Beide bezeichneten Meldungen, wonach die Abgabe in der kommenden Gebührenperiode steigen könnte, als reine Spekulation. Trotz des Mehrbedarfs von ARD und ZDF in Höhe von 1,47 Milliarden Euro für weitere Sportrechte, wie der Fußball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich und den Olympischen Sommerspielen 2012 in London, sollen die Rundfunkgebühren nicht erhöht werden.
"Im Moment", so Piel, "wissen alle nicht, wie hoch die Einnahmen 2013 bis 2016 sein werden." - "Wir haben alles dafür getan, dass die aktuelle Gebührenhöhe über den Modellwechsel Anfang 2013 stabil gehalten werden kann" pflichtete ZDF-Intendant Markus Schächter bei.

Die öffentlich-rechtlichen Sender stoßen mit ihren Forderungen für die Zeit von 2013 bis 2016 auf Unmut. Wie die ZEIT in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, will die ARD für die nächste Gebührenperiode 900 Millionen Euro mehr, das sehr viel kleinere ZDF verlangt zusätzlich 435 Millionen Euro, das Deutschlandradio 100 Millionen Euro und Arte 35 Millionen Euro. Für die Rundfunkgebühr würden die Forderungen eine Steigerung von derzeit 17,98 auf voraussichtlich 18,86 Euro, also plus 88 Cent im Monat bedeuten.

Die Entscheidung zur Erhöhung der GEZ-Gebühr liegt aber allein bei der der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) und wird derzeit noch geprüft. Zwar stellt die KEF einen zusätzlichen bereits angemeldeten Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio fest, hält aber eine verlässliche Prognose der Erträge nach der Umstellung auf die Haushaltsabgabe bei den Runkfunkgebühren nicht für möglich und plädiert daher für eine Beibehaltung des jetzigen Höchstbeitrags.

Die aktuelle GEZ-Gebühr gilt seit Anfang 2009 und bis Ende 2012. Sie war gegenüber der vorherigen Gebührenperiode um 95 Cent angehoben worden. Als Hauptgrund für die Erhöhung wurde damals die Einführung von HDTV angeführt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 1,3 Prozent liegt die Anmeldung zur weiteren Aufstockung der Einnahmen für die öffentlichen rechtlichen Rundfunkanstalten unter der allgemeinen Inflationsrate und bedeutet damit faktisch eine Reduzierung der Substanz. Kosten für Digitalkanäle und sonstige Programmentwicklungen müssen damit wie bisher durch Einsparungen und Umschichtung aus der Substanz erwirtschaftet werden. Die Anmeldung enthält außerdem keine neuen Programmvorhaben oder sonstige neuen Projekte und entspricht damit der Zusicherung des Senders, im Rahmen des Programmauftrags zurückhaltend zu planen.

Für die ab 2013 geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren, die jedoch noch von den Länderparlamenten abgesegnet werden muss, ist vorgesehen, dass die Gebühren nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben werden. Diese Gebühr muss zukünftig jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer bisher nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC zahlte, wird auf die aktuelle Abgabe für Radio und Fernsehen in Höhe von 17,98 Euro im Monat heraufgestuft.

Wie sich die Einnahmesituation durch das neue Beitragsmodell entwickeln wird, ist allerdings unsicher, gab die ARD zu und forderte zugleich mehr Sachlichkeit in der Gebührendebatte. Die Süddeutsche Zeitung berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 1.10.11, sie habe erfahren, dass die KEF ein Einfrieren der Gebühr beim derzeitigen Stand von 17,98 Euro vorschlage. Voraussetzung sei jedoch die Gebührenreform, der noch einige Landtage zustimmen müssten. (Siehe auch BAF-Blog vom 12.01.2010 und vom 4.10.2006)


Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), kritisierte ebenfalls die Anmeldung des Mehrbedarfs seitens der öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der KEF. Seiner Meinung nach leiden die öffentlich-rechtlichen Anstalten unter „völligem Realitätsverlust“.
"Eine solche Gebührenerhöhung anzumelden und damit die vom VPRT immer wieder kritisierte Expansion in Gebühren zu meißeln, ist gleichermaßen ein Affront gegenüber den Gebührenzahlern und eine Ohrfeige für die Politiker, die sich derzeit für ein neues Finanzierungsmodell engagieren."



Auch die Zeitungsverleger hatten sich immer wieder gegen Ausweitung der im Staatsvertrag geregelten Rundfunkaufgaben gewandt und vor allem gegen kostenintensive und textbasierte Aktivitäten der ARD im Internet. Die Mediathek-App des ZDF ist jedoch bei Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), jetzt auf positive Resonanz gestoßen.
"Wenn nach diesem Modell künftig alle öffentlich-rechtlichen Angebote auf Tablets und Smartphones gestaltet werden, dann ist der Konflikt zwischen Verlagen und den Rundfunksendern gelöst", sagte Wolff. "Die Mediathek-App zeige, dass die Präsentation von Bewegtbildbeiträgen auf den neuen digitalen Endgeräten ohne lange Texte auskomme. Damit konzentriere sich das ZDF auf seinen originären Auftrag und auf seine Kernkompetenz".

Mit Blick auf die von Zeitungsverlagen im Juni eingereichte Klage gegen die Tagesschau-App der ARD rief der BDZV-Hauptgeschäftsführer die ARD-Verantwortlichen zur Umkehr auf.
"Weg mit den textdominanten presseähnlichen Produkten, stattdessen Bewegtbildangebote mit einigen knappen Textzeilen. So sollte auch die Tageschau für Tablets und Smartphones produziert werden", sagte Dietmar Wolff.


Links: www.gez.de | www.bdzv.de | www.vprt.de
Quellen: Blickpunkt:Film | ZDnet | Zeit online | Golem | Süddeutsche Zeitung


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