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Weiter keine Verwertungsvergütung für Bildgestalter

Verband Deutscher Filmproduzenten erklärt sich für nicht ermächtigt. (update)



Die Schlichtung über Nutzungsvergütungen für Bildgestalter wird weiter mit Formalien verzögert, da sich laut einer Pressemitteilung der Filmschaffenden-Verbände e.V. der Verband Deutscher Filmproduzenten sich nicht ermächtigt sieht, im Streit um die Abgabe an die VG-Bild, Stellung zu beziehen.

Der Verband Deutscher Filmproduzenten hat dem Bundesverband Kamera (bvk) mitgeteilt, dass er zu einer urheberrechtlichen Schlichtung über angemessene Nutzungsvergütungen für Bildgestalter nicht ermächtigt sei, obwohl er fünf Jahre an Verhandlungen zwischen Filmurheber-Verbänden und Programmverwertern beteiligt war. Dabei sollten explizit auch die urheberrechtlichen Nutzungsvergütungen für bildgestaltende Kameraleute geregelt werden.

Miturheber von Filmwerken, wie Regisseur, Bildgestalter, Cutter oder Ausstattungsdesigner werden in Deutschland an Auswertungserlösen entweder garnicht beteiligt, oder über sogenannte "Buy Out"-Verträge (Einmalzahlung) von einer ertragsabhängigen Beteiligung abgekoppelt. Das Urheberrechtsgesetz wird de facto seit Jahren systematisch umgangen. Diese Praxis unter den Augen des Gesetzgebers ist nach Einschätzung des Geschäftsführers des bvk, Dr. Michael Neubauer, "grotesk und skandalös, weil damit die Urheber, aber auch der Gesetzgeber selbst verhöhnt werden."

Der Berufsverband (bvk) hatte den Verband Deutscher Filmproduzenten Anfang Juli 2009 zur Schlichtung aufgefordert, und die frühere Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin als Vorsitzende Schlichterin benannt.

Der Geschäftsführer des (bvk) erkennt im Verhalten der Produzenten- und Verwerterseite ein bestürzendes Verantwortungsdefizit. "Wer nicht verhandeln will, obwohl er eigentlich könnte, und über Jahre mit Filmurhebern Katz und Maus spielt um geltendes Recht auszuhebeln, gefährdet seinen Ruf und die Glaubwürdigkeit. Der Bundesverband Kamera engagiert sich dafür, das Urheberrechtsgesetz endlich umzusetzen. Die Verwerterseite hingegen versucht ihre Pfründe auf Kosten der Urheber durch fortgesetzte Verweigerung zu sichern."

Der bvk hatte im Jahr 2008 ebenfalls die Allianz Deutscher Produzenten zu Verhandlungen über Gemeinsame Vergütungsregeln aufgefordert. Aber auch von dieser Organisation kam keine substantielle Resonanz. Der Berufsverband will sich vor diesem Hintergrund nun noch intensiver für redliche und angemessene Vergütungen für die Nutzung der schöpferischen Werkbeiträge der Bildgestalter einsetzen. Dabei folgt der bvk konsequent den Vorgaben des Urheberrechts und wird den Weg zu einer gesetzlichen Schlichtung weiter verfolgen.

Die Ausbildung zum Bildgestalter bzw. Mediengestalter Bild und Ton ist ein relativ junger Ausbildungsberuf mit den Schwerpunkten Audio- und Videotechnik. Die Ausbildung, deren Prüfung bei der IHK absolviert wird, qualifiziert dazu, Bild- und Tonaufzeichnungen zu bearbeiten sowie bei Live-Übertragungen Bild- und Tonmischungen vorzunehmen. Im Gegensatz zur klassischen Filmausbildung an den Filmhochschulen werden Mediengestalter in der Regel bei Weiterbildungsinstituten qualifiziert. Außerdem gehört zur Ausbildung ein Praktikum, das oft bei Fernsehanstalten absolviert werden kann. Leider erfolgt in der Regel keine oder nur geringe Vergütung während des Praktikums. Böse Zungen sehen die Absolventen deshalb sogar nach der Ausbildung oft auch als preisgünstige Handlanger an, die das Tarifgefüge zu unterlaufen versuchen. Doch wer unbedingt einen der viel gefragten Berufe in der Medienwelt erlangen möchte, ist manchmal zu Zugeständnissen bereit.

Ansprechpartner:

Bundesverband Kamera e. V.
Herr Dr. Michael Neubauer
Telefon: +49 (211) 60100-78
Web: www.bvkamera.org

Bundesvereinigung der Filmschaffenden- Verbände e.V.
Am Lehn 3
D-40625 Düsseldorf
Web: www.die-filmschaffenden.de

Über Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.:
Die Filmschaffenden - Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V. ist neben der Interessenvertretung der Sender, Produzenten und Verwerter die Interessenvertretung der Filmschaffenden in Deutschland gegenüber allen Institutionen der Wirtschafts- und Kulturpolitik. Dadurch, dass in dem Veband fast alle Filmschaffenden vertreten sind, nämlich Arbeitgeber wie auch auch Arbeitnehmer, kollidieren oft die Interessen innerhalb des Verbundes.

Bitte beachten Sie die den Kommentar und nährere Erläuterungen vom 8. Januar 2010 des Herrn Dr. Michael Neubauer weiter unten in der Kommentarspalte.

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