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Gesetzliche Änderungen bei der Rundfunkabgabe


Die GEZ (Gebühren Einzugs Zentrale) für Rundfunk und Fernsehgebühren dürfte Jedermann bekannt sein. Besonders werbewirksam waren allerdings die TV- und Kinospots, welche unter dem Motto "schon GEZahlt" sich vornehmlich an Jugendliche "Schwarzseher" richteten.

Eine Gesetzesänderung könnte aber auch jeden anderen freischaffenden Filmemacher oder Journalisten zum Sündenbock abstempeln.

Bereits in der Presse wurde ausführlich darüber debattiert, ob mittlerweile alle PC's (Personal Computer) mit Internetanschluss gebührenpflichtig wären. Tatsächlich gibt es für Freiberufler einige wichtige Änderungen zu beachten, sonst könnte sogar das Autoradio im Kraftfahrzeug der Ehefrau zum Verhängnis werden.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob bereits privat GEZ Abgaben entrichtet werden, sondern bei beruflicher Nutzung fallen weitere Gebühren an. Eine Ausrede, dass diese Benutzung nur einmalig und zufälligerweise geschah hilft nicht, denn es kommt mit der Gesetzesänderung offensichtlich nicht auf die Häufigkeit der Benutzung an, sondern auf die Möglichkeit ein Gerät für berufliche Zwecke evtl. mitbenutzen zu können.

Die genauen Erklärungen und weitere detaillierte Ausführungen können hier unten in einer PDF Datei des DJV Journalistenverbandes www.djv.de nachgelesen werden. "Gesetzliche Änderungen bei der Rundfunkabgabe" vollständig lesen

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