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Zeitungsverleger wollen gegen ARD und ZDF klagen

ARD und ZDF planen gemeinsame Onlinevideothek



Die öffentlich-rechtlichen Sender der Ketten ARD und ZDF wollen im kommenden Jahr ein kommerzielles Angebot für Video-on-Demand starten auf dem möglicherweise auch HD-Inhalte über das Internet abgerufen werden können. ZDF-Intendant Markus Schächter bestätigte gegenüber der Financial Times Deutschland die Pläne der Sender: "Qualitätsinhalte aus 60 Jahren deutscher Fernsehgeschichte" dem Zuschauer auf Abruf zur Verfügung zustellen. Gegen Gebühr oder werbefinanziert sollen die Inhalte aus den Archiven der Sender zugänglich gemacht werden. Das Projekt soll bei den kommerziellen Töchtern der beiden Anstalten wie ZDF Enterprises und WDR mediagroup aufgehängt sein soll, da nur diese laut Rundfunkstaatsvertrag privatwirtschaftliche Aktivitäten betreiben dürfen.
Das Ziel ist klar: "Es geht um die Perspektive, großes Geld im Video-on-Demand-Bereich zu verdienen", sagte der ZDF-Chef weiter.
Zunächst einmal gilt es jedoch, Kosten im Bereich von über einer Million Euro für das Projekt aufzubringen, so die "FTD". Das betrifft nicht nur die technische Infrastruktur, sondern vor allem die Rechte an den Sendungen. ARD und ZDF kooperieren dabei bereits mit dem Verband Produzentenallianz, auch die Produktionsfirmen Bavaria und Studio Hamburg beteiligen sich. Der Rechtehändler Telepool ist laut "FTD" ebenfalls dabei.

Reibungslos dürfte die Schaffung einer Onlinevideothek der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender jedoch nicht ablaufen. Erst im März 2011 hatte das Bundeskartellamt den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 die Gründung einer kommerziellen Videoplattform nach dem Vorbild von Hulu untersagt, wie wir am 21. März 2011 berichteten. Schon beim Start der bisherigen Mediathek des ZDF, die nur aktuelle Sendungen für einen begrenzten Zeitraum zeigt - in der Regel sieben Tage -, beschwerten sich die Privatsender.

Das neue Projekt unter dem vorläufigen Namen "Germany's Gold" soll jedoch auch den privaten Fernsehanbietern offenstehen, diese äußerten sich der FTD zufolge aber bisher nicht dazu. Nach Plänen des ZDF soll das Angebot 2012 starten - wenn alles klappt.


Zeitungsverleger wollen auch gegen weitere Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten klagen

Gegen immer neue Geschäftsideen und vor allem gegen die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten regt sich auch von Seiten der Zeitungsverleger enormer Widerstand. Auf der Jahreshauptversammlung des Zeitungsverlegerverbands NRW kündigte dessen Vorsitzender Christian Nienhaus sogar Klagen gegen einen Drei-Stufen-Test an, auf den sich ARD und ZDF zur Überprüfung neuer Onlineangebote verständigt haben, der aber nach Auffassung der Zeitungsverleger "nicht rechtskonform" sei.

Konkret wirft die Nienhaus den öffentlich-rechtlichen Anstalten vor, dass sie mit ihren Online-Artikeln "presseähnliche" Angebote machen würden, die durch Gebührengelder finanziert werden, während die Zeitungen auf die Verkaufserlöse und Werbung angewiesen sind.
"Was uns Sorge macht ist, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Internetaktivitäten sehr konvergent zu uns entwickelt", so Nienhaus auf der Jahreshauptversammlung des Zeitungsverlegerverbands NRW.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den Drei-Stufen-Plan heftig kritisiert und angekündigt, alle politischen und juristischen Mittel ausschöpfen zu wollen, um gegen die Onlinepläne von ARD und ZDF vorzugehen. Gegebenenfalls wolle man sogar die EU-Kommission einschalten. Der damalige ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust entgegnete diesem Vorstoß, dass man die EU-Vorgaben diesbezüglich erfüllt habe und daher bereits mehr als eine Million Seiten im Internet gelöscht habe. Sowohl in den zuständigen Gremien der ARD als auch in denen des ZDF hatten die Onlineangebote den Drei-Stufen-Test im vergangenen Jahr bestanden.

Mittlerweile klagen acht Zeitungsverlage gegen ARD und NDR wegen deren Tagesschau-App. Sie werten die Applikation als "staatsfinanzierte Presse". Die Verlage der Tageszeitungen FAZ, Süddeutsche Zeitung, Die Welt, Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Kölner Stadt-Anzeiger, Rheinische Post, Ruhr Nachrichten und Flensburger Tageblatt haben bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht, wie dieser Tage bekannt wurde.

Die Verlage pochen dabei auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder und werfen der ARD sowie dem NDR vor, sich nicht an die Vorgaben zu halten:
"der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Das Angebot hat mit Fernsehen wenig zu tun, weil es vorrangig Begleittexte anstelle von Videos und Hörfunk bietet, heißt es weiter.

Unserer Meinung nach wird jedoch klassisches Fernsehen, zumindest in den aktuellen Newssparten, mehr und mehr von multimedialen Inhalten im Web abgelöst, sodass die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit diesen Herausforderungen in Zukunft Schritt halten müssen. Sogar die Deutsche Fußball Liga (DFL) darf nach einer jetzt erfolgten Entscheidung des Bundeskartellamtes die ARD Sportschau unter Druck setzen und verschiedene Verwertungsszenarien verfolgen, um mehr Geld einnehmen zu können. Da die Privatsender kein Interesse zeigten im Bieterstreit der jährlich 100 Millionen Euro teuren Free-TV-Rechte mitzubieten, wird die Schlacht um die Rechtevergabe im Internet fortgesetzt. Denn erstmals soll es eine Alternative zum Empfang der aktuellen Sportsendungen auf mobilen Endgeräten über Google TV oder YouTube geben. Diesen neuen Herausforderungen muss sich die ARD mit neuen, gleichwertigen Angeboten im Internet stellen dürfen.

Quellen: Golem | Financial Times | Blickpunkt:Film | Tagesspiegel


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