Skip to content

Beauftragter für Kultur und Medien stellt Privatkopie infrage

Kunst und Kultur sind Zukunftsmotor unserer Gesellschaft, deshalb sollen die Kulturausgaben des Bundes 2010 erneut steigen.



Am 16.12.2009 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2010 beschlossen. Darin sind für die Kultur zusätzliche Mittel in Höhe von 17 Millionen Euro vorgesehen. Dieses wichtige Signal für die Kultur entspricht einer Erhöhung von 1,5 Prozent. Das Gesamtvolumen des Haushaltes des Kulturstaatsministers beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Seit seinem Amtsantritt 2005 hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann damit eine Steigerung der Kulturausgaben von zehn Prozent erreichen können. Darüber hinaus werden auch aus dem Sonderinvestitionsprogramm Kultur insgesamt 400 Millionen Euro weitere Mittel zur Verfügung gestellt.

Der Bereich Film wird allerdings kaum Nutznießer sein. Vielmehr soll, wie bereits am 27. November 2009 im BAF-Blog erwähnt, im Finanzplan der neuen Bundesregierung der Filmfonds, für den der Bund jährlich 60 Millionen Euro zur Verfügung stellt, in 2010 sogar bereits um die Hälfte auf 30 Millionen Euro gekürzt werden, im Jahr darauf gar um 50 Millionen und in 2012 komplett annulliert werden.

Für den privaten Haushalt hat der Beauftragte für Kultur und Medien sogar eine weitere Hiobsbotschaft im Gepäck. Bernd Neumann stellt nämlich ganz offen die Privatkopie infrage. Stattdessen sieht er Diskussionsbedarf beim dritten Korb zur Urheberrechtsreform und will darin möglicherweise keine Bestandsgarantie für die Privatkopie mehr sehen. Die Umgehung und Aushebelung der digitalen Rechteverwaltung (DRM) in den Medien ist bereits verboten. Allerdings durften bisher weiterhin analoge Kopien zum Privatgebrauch gezogen werden, um die möglicherweise teuer erworbenen und empfindlichen Medien wenigstens noch einmal in Kopie für den eigenen Bedarf bevorraten zu können.

Dass dafür durchaus Bedarf besteht, zeigte jüngst erst ein Ereignis in den USA, das als Aufschrei gegen die Allmacht der Industrie durch die Presse ging. Der Online-Händler Amazon hatte ein digital erworbenes Buch per Fernwartung bereits nach wenigen Wochen vom eBook Reader des Kunden ohne plausible Begründung wieder gelöscht. Der Kunde hatte nicht einmal Zeit das Buch zu Ende zu lesen. Dass dieses Negativ-Beispiel auch auf andere Medien, z.B. auf den Download von Videos, übertragen werden könnte, darin war sich die Presse einig. Und tatsächlich, mit Einführung der HD+ (HD Plus) Ausstrahlungen von hochauflösendem Fernsehen über den Satelliten Astra wird es den privaten Sendern ermöglicht, Mitschnitte der Sendungen auf HDD Rekordern einzuschränken oder sogar ganz zu unterbinden. Der Verbraucher fühlt sich natürlich benachteiligt, denn wofür hat er den teuer gekauften Rekorder erworben?

Doch gesetzliche Leistungsschutzrechte für Presseverleger sind für Kulturstaatsminister Bernd Neumann ein Muss, der kostenlose Zugang zu Kulturgütern hingegen nicht. Bei den Verhandlungen zum dritten Korb der Urheberrechtsnovelle will Neumann nicht nur über die Empfehlungen im Abschlussbericht der Enquíªte-Kommission Kultur in Deutschland, über die Problematik der verwaisten Werke oder über die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger reden. Auch die Privatkopie steht für Neumann zur Debatte.

Gefragt, ob er die gesetzliche Regelung zur Privatkopie beibehalten wolle, erklärte der Staatsminister für Kultur dem Magazin Promedia: "Es ist sicher zu früh, sich abschließend zu äußern, hierzu möchte ich zunächst das Gespräch mit den Beteiligten suchen. Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein 'Recht auf Privatkopie' gibt. Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern. Das wurde alles schon sehr ausführlich im Rahmen des 2. Korbes diskutiert. Damals wurden allerdings auch Zweifel laut, ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären." Eine Bestandsgarantie für die Privatkopie gibt es mit Neumann also nicht.

Erneut bekräftigt hat Neumann hingegen, dass die Bundesregierung keinen Gesetzesvorstoß zur Einführung einer Three-Strikes-Regelung zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet unternehmen wird. Stattdessen will die Regierung "die Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern".

Ob sich diese Haltung mit den Vorgaben aus dem am Dienstag vom EU-Parlament verabschiedeten Telekompaket vereinbaren lässt, erscheint jedoch zweifelhaft. Die EU fordert bei Internetsperren umfangreiche Rechtsweggarantien, die rein privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Medienunternehmen und Internetprovidern kaum erfüllen können werden.

Dass es EU-Kommissarin Viviane Reding mit den Garantien ernst meint, hat sie schon frühzeitig deutlich gemacht. Angesichts spanischer Pläne zur Einführung von Internetsperren für Urheberrechtsverletzer drohte sie mit Schritten der EU-Kommission. Reding betonte: "Repressionen allein werden das Problem der Internetpiraterie sicher nicht lösen. In vielerlei Hinsicht widersprechen sie möglicherweise sogar den Rechten und Freiheiten, die seit der Französischen Revolution zum europäischen Wertekanon gehören."

Golem, das IT News Portal für Profis, schrieb dazu am 27.11.2009: Vielleicht sollte sich der Kulturstaatsminister in diesem Sinne noch einmal mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 auseinandersetzen? Dort heißt es in Artikel 27, Absatz 1: "Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben."

Anzeige

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Formular-Optionen