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Änderungen beim Filmförderungsgesetz beschlossen

Verbesserungen in der FFG-Novelle für Dokumentar- und Kinderfilme.



Aus der Filmwirtschaft wurde am 15. Mai 2013 bekannt, dass Änderungsanträge des SPD-Kulturausschusses für eine bessere Einhaltung von Tarifverträgen und der sozialen Mindeststandards am Set leider keine Mehrheit beim Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) fanden.

Allerdings konnten wir erreichen, dass die Filmförderungsanstalt (FFA) in einem gemeinsamen Entschließungsantrag dazu aufgefordert wird, die Einhaltung der Standards künftig nachweislich und nachhaltig sicherzustellen“, so Angelika Krüger-Leißner, filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Darüber hinaus sind „Die im Entwurf der Bundesregierung für den Dokumentar- und Kinderfilm bei der Referenzfilmförderung vorgesehenen Verschlechterungen vom Tisch.“ Die SPD begrüßt ausdrücklich, dass die FFG-Novelle mit diesen Verbesserungen einstimmig angenommen wurde. „Gerade mit Blick auf das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Kinoklage sendet der Bundestag damit ein Signal der Einmütigkeit.“

Auch Claudia Winterstein, zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion, sieht in dem neuen Filmförderungsgesetz ein Gewinn für den Filmstandort in Deutschland. "Durch den Konsens von Union, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen senden wir ein deutliches Zeichen ans Bundesverfassungsgericht. Das laufende Verfahren in Karlsruhe wird somit von politischer Seite deutlich flankiert", so die FDP Sprecherin. "Der FDP ist es bei der Novelle des Filmförderungsgesetzes wichtig, die Barrierefreiheit für hör- und sehbehinderte Menschen in Zukunft zu verbessern und den deutschen originären Kinderfilm zu stärken. Die Kreativen können zudem in den Gremien der Filmförderungsanstalt nun deutlich besser mitwirken."

Im Verlaufe der Ausschussberatungen konnte die SPD durchsetzen, dass es bei der bisherigen Regelung bleibt. Nun werden die Referenzpunkte nach Überschreiten der Schwelle weiterhin auf 150.000 Punkte aufgestockt. Zudem werden künftig auch die Besucher von nichtgewerblichen Abspielstätten mitberücksichtigt. Gerade für die Dokumentarfilme bleibt so eine wichtige Finanzierungsquelle erhalten, hieß es bei der Schlussberatung im Ausschuss für Kultur und Medien zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG). Außerdem bleibt damit ein wichtiges Förderinstrument für die Kinderfilme erhalten, welche die SPD künftig besonders unterstützen will.

Auf SPD-Initiative wurden weitere Punkte in den Entschließungsantrag aufgenommen: die Hinterlegung des Ausgangsmaterials bei der Archivierung der geförderten Filme, die Aufnahme von Gesprächen mit den Zugangsanbietern mit dem Ziel eines Finanzierungsbeitrags für den deutschen Kinofilm sowie die Suche nach einer unbürokratischen Lösung für die Videowirtschaft beim Nachweis der Abgabepflichtigkeit von Special-Interest-Programmen. Nur der Änderungsantrag für eine bessere Einhaltung von Tarifverträgen und sozialen Mindeststandards am Set fand keine Mehrheit.

Produzentenallianz fordert Verbesserung der Erlössituation.
"Das Problem der Unterkapitalisierung der unabhängigen Produzenten muss jedoch zum Thema werden", so Maria Köpf von der Produzentenallianz. "Wir werden in diesem Punkt nicht locker lassen und uns bald erneut für dieses wichtige Ziel gerade der unabhängigen Produzenten einsetzen, weil es bei einer verkürzten Laufzeit des FFG bis Ende 2016 bleibt." Im Rahmen der grundlegenden Reform des FFG werde es "um eine Verbesserung der Erlössituation der Produzenten gehen."

Suche nach klugen Lösungen.
Schon beim Filmtheaterkongress am 23. April 2013 in Baden Baden hatten HDF-Vorstand Thomas Negele, FFA-Vorstand Peter Dinges und Studiocanal-Verleihchef Kalle Friz sowie Boris Alexander Benefeld (On Demand Deutschland) deutlich gemacht, dass Bestrebungen deutscher Politiker, "Mindestlohn" derart umfassend zu regeln, dass Kinomitarbeiter inkludiert wären, die Kinotheater in arge finanzielle Bedrängnis bringen würden.

Bereits jetzt stellt sich die Frage, wie Kinos dem wachsenden Konkurrenzdruck durch Video on Demand (VoD) begegnen können. Konsens herrschte nur in der Einschätzung, dass Kino ein Event und damit mehr als nur Abspielplattform ist. Sollte jedoch der "geschützte Raum" der Kinofenster auf einen Schlag fallen, wie dies von der EU-Kommission angestrebt wird, sähe man sich mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Denn "Event" bedeutet entsprechende Atmosphäre, Service und modernste Technik. Also: erhebliche Kostenpunkte.

Alleine in der kommenden Vergabesitzung sehe man sich mit 150 Anträgen konfrontiert, deren Summe das vorhandene Gesamtbudget übersteige, ergänzte FFA-Vorstand Peter Dinges. Man wolle fördern. Aber man müsse "kluge Lösungen" finden, wie das Geld verteilt werden könne. Womit sich der Kreis zu VoD schloss:

"Wir freuen uns schon darauf, wenn VoD-Anbieter künftig mehr in die FFA einzahlen, " bemerkte abschließend Thomas Negele vom HDF KINO e.V.

Die Filmförderungsanstalt (FFA) überraschte auch mit dem Hinweis, dass sie bereits mitten dabei sei, Gelder für die Digitalisierung und Archivierung bereitzustellen, was ebenfalls enorme Kosten verursacht. Umgehende und umfangreiche Maßnahmen sind erforderlich, um die Archive zu bewahren und zugänglich zu machen und künftige Produktionen zu sichern. Trotz einiger in jüngster Zeit unternommener Schritte der Politik und der Branche besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf für die Sicherung und Digitalisierung des Filmerbes, um Filme vor dem Zerfall zu retten.

Klage von UCI gegen sogenannten "Kinogroschen".
Darüber hinaus steht immer noch die oben erwähnte Annahme der Verfassungsklage der UCI-Kinokette gegen die Filmabgabe an der Kinokasse an. Die Londoner Kinokette hatte gegen das 2011 gefällte Urteil des Leipziger Verwaltungsgerichtes Einspruch erhoben. Die Richter hatten entschieden, dass das Filmförderungsgesetz durch die Nachbesserungen vom August 2010 der Verfassung entspricht und Ausgabengerechtigkeit bestehe.

Die UCI bemängelte, dass die Kinos vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen worden waren, einen festen Abgabesatz für die Produktion deutscher Filme zu zahlen, während die Fernsehsender freiwillig einen Beitrag leisteten. Das wurde zwar inzwischen von Bernd Neumann behoben, von der UCI jedoch mit neuen Argumenten nicht akzeptiert.

Umfangreiche Stellungnahmen zur FFG-Novelle finden Sie hier beim Erich-Pommer-Institut.
Quellen: Blickpunkt:Film | filmecho | FFA | EPI | HDF | SPD | FDP | connexx.av

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