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Grüne für Veränderungen im deutschen Fördersystem

Tabea Rösner: "Machtverkrustungen im deutschen Filmfördersystem beseitigen".
Monika Grütters (BKM) reagiert und stellte Eckpunkte zur nachhaltigen Stärkung der kulturellen Filmförderung vor.



Unter der Parole "Für mehr Freiheit, Offenheit und Solidarität im Film" hatte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre filmpolitische Agenda am 26.01.2016 vorgelegt. Die Partei macht sich im Sinne der Vielfalt dabei vor allem für kleine, unabhängige Produktionen stark - und fordert in diesem Sinne die Beseitigung von "Machtverkrustungen" und "Ungleichgewichten" im Fördersystem.

Tabea Rößner, filmpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu:

Grüne Filmpolitik tritt für mehr Freiheit, Offenheit und Solidarität im Film ein. Faszinierende Odysseen, nervenaufreibende Thriller, schwarze Komödien, packende Dokumentarfilme: Damit sich Kino voll entfalten kann, braucht die Filmbranche bessere Rahmenbedingungen. Die Förderung muss sich mehr an den Kreativen, den Filmemacherinnen und Filmemachern orientieren, nicht allein an Standorteffekten oder den Anforderungen der Fernsehanstalten. Wir setzen uns ein für eine freie, lebendige und vielfältige Filmlandschaft!

Unsere Forderungen umfassen:

• Transparenz und Chancengleichheit in der Filmförderung
• Mehr kreative Freiheit und faire Arbeitsbedingungen
• Weniger Abhängigkeit vom TV durch neue Förderrichtlinien
• mehr Frauen in verantwortlichen Positionen
• Erhalt der Programmkinos und einer vielfältigen Filmlandschaft

Sie finden das ausführliche Positionspapier auch online:
www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Filmpolitik.pdf

Inzwischen hat die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, auf zahlreiche Kritiken am hiesigen Filmfördersystem reagiert und kurz vor Beginn der Berlinale zentrale Eckpunkte zur nachhaltigen Stärkung der kulturellen Filmförderung vorgestellt.

Monika Grütters erklärte: „Ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung künstlerisch anspruchsvoller Filmproduktionen ist die kulturelle Filmförderung meines Hauses. Mir ist es mit Hilfe des Deutschen Bundestages gelungen, die Mittel im Haushalt 2016 dafür um 15 Millionen Euro zu erhöhen. In diesem Jahr stehen insgesamt rund 28 Mio. Euro allein für die Stärkung und den Ausbau des kulturell und künstlerisch herausragenden deutschen Kinofilms zur Verfügung. Das Budget der kulturellen Filmförderung hat sich im Vergleich zu den bisher verfügbaren Mitteln mehr als verdoppelt. Damit kann ich eines meiner zentralen kulturpolitischen Anliegen umsetzen.

Mit den zusätzlichen Mitteln soll den Kreativen im Filmbereich ein noch größerer künstlerischer Freiraum ermöglicht werden, unabhängig von Standorteffekten oder Erwartungen an den ökonomischen Erfolg eines Films. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die kulturelle und künstlerische Qualität von Kinoproduktionen.

Grütters: „Wichtig ist mir, dass jede Kunstförderung auch neuen Talenten die Möglichkeit zur Entfaltung gibt. Sie muss offen sein für neue Formen des filmischen Schaffens, so dass Kreativität und das Experiment im Vordergrund stehen. Ziel der jurybasierten kulturellen Filmförderung ist es, kreative Unabhängigkeit zu ermöglichen. Mutige Filme werden immer ihr Publikum finden.“

Die neuen Eckpunkte:

• Zusätzliche 15 Mio. Euro sollen hauptsächlich in die Produktionsförderung im Bereich des Langfilms (Spiel-, Kinder-, Dokumentarfilm) fließen. Die bisherige Förderhöchstsumme von 250 000 Euro soll auf bis zu 1 Mio. Euro sowie das Höchstbudget von 2,5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro angehoben werden. Zudem soll der zulässige Anteil der Fördersumme am Gesamtbudget auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. In Ausnahmefällen kann auch hiervon abgewichen werden.

• Festlegung eigener Fördertöpfe für die Bereiche Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilm

• Quantitativer Ausbau der Drehbuchförderung sowie Etablierung einer Stoffentwicklungsförderung für Dokumentarfilme

• Aufstockung der Verleihförderung sowie der Kinoprogrammpreisprämien mit dem Ziel der besseren Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit kulturell herausragender Filme

• Einführung eigenständiger unabhängiger Jurys für die Produktionsförderung von Spielfilmen und Dokumentarfilmen sowie Erhöhung der Anzahl der Einreichtermine und Sitzungen für die Jurys.

Die AG Dokumentarfilm (AG DOK) begrüßt die am 09.02.2016 veröffentlichten Eckpunkte von Kulturstaatsministerin Monika Grütters zur Stärkung des künstlerisch herausragenden deutschen Kinofilms und freut sich über die positiven Impulse, die von der neu strukturierten Filmförderung des Bundes insbesondere auf die Dokumentarfilmbranche ausgehen werden.

"Ein solcher Akzent ist zweifellos die Bereitschaft, in Ausnahmefällen die Gesamtfinanzierung eines Projekts aus einer Hand – nämlich aus BKM-Mitteln - zu gewähren. Für Produktionsfirmen kulturell herausragender, aber oft schwierig zu finanzierender Filme ist das eine große Hilfe. Erfreulich ist zudem die beabsichtigte Gleichbehandlung des Dokumentarfilms mit anderen Förderbereichen. Ergänzend dazu regen wir an, Low-Budget-Produktionen künftig von der Verpflichtung zum Nachweis von Eigenmitteln zu befreien", so die AG DOK in einer Pressemitteilung vom 10.02.2016.

Tatsächlich ist die Zeit reif für Veränderungen. Stetig wird die Kritik lauter, warum der deutsche Film international so wenig Beachtung findet. Zwar liefen auf der diesjährigen Berlinale immerhin 17 Medienboard-geförderte Filme, darunter zwei Wettbewerbs-Koproduktionen: Die englischsprachige Verfilmung des Hans Fallada Romans "Jeder stirbt für sich allein" von dem Schweizer Regisseur Vincent Perez und "Soy Nero", den der Exiliraner Rafi Pitts in Mexiko drehte. Berlinale Direktor Dieter Kosslick hatte zudem die animalische Lovestory "Wild" von Nicolette Krebitz eingeladen. Doch diese lies ihn abblitzen und feierte ihre Weltpremiere lieber bei dem renommierten Independent Sundance Festival in den USA. Letztendlich gelang mit "24 Wochen" der Newcomerin Anne Zohra Berrached nur ein deutscher Film in den offiziellen Berlinale Wettbewerb. Hier ein Ausschnitt:



Trotzdem hat die Branche Grund zu feiern, sagte Deutschlands oberste Kulturchefin. Der deutsche Film steht nach Angaben von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) so gut da wie selten zuvor. „Wir steuern auf einen Marktanteil von 27 Prozent zu, so viel hatten wir in den letzten zehn Jahren nicht“, sagte die CDU-Politikerin in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld der Berlinale. Für neue Akzente im deutschen Film will die Staatsministerin wie angekündigt die kulturelle Filmförderung stärken. Dafür stehe mit insgesamt 28 Millionen Euro so viel Geld zur Verfügung wie noch nie. „Aber es geht nicht nur darum, mehr Filme zu unterstützen, sondern mutigere und künstlerisch ambitioniertere Vorhaben sollen mit höheren Fördersummen gezielter gefördert werden“, sagte sie.

Dabei war auch in Cannes, Venedig und Locarno im letzten Jahr kein deutscher Film vertreten, weshalb der Verband der deutschen Filmkritik (VdFk) und die Heinrich-Böll-Stiftung am Vorabend der Berlinale zu einer internationalen Konferenz einlud, die sich dem Zustand der deutschen Filmkultur widmete, wie wir in unserer Ankündigung am 8. Februar 2016 schrieben. Diskutiert wurde über den anhaltenden Misserfolg deutscher Filme auf internationalen Festivals.

Dennoch konnten im vergangenen Jahr insgesamt 107 Produktionen - darunter 78 Spiel-, 26 Dokumentar- und drei Animationsfilme - mit 61,3 Millionen Euro gefördert werden. Unter den geförderten Projekten waren 36 internationale Koproduktionen, darunter vier Großproduktionen mit Herstellungskosten von über 20 Mio. Euro. Seit dem Start des DFFF im Januar 2007 sind bis Ende 2015 Zuschüsse für 975 Filme in Höhe von insgesamt rund 540 Mio. Euro bewilligt worden. Der beeindruckende Effekt: Alleine in Deutschland sorgten diese Fördergelder laut BKM für Folgeinvestitionen im Rahmen der Herstellung von Filmen in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro. Aber der wirtschaftliche Erfolg schafft leider noch keinen nachhaltig kulturellen Erfolg.

Dabei ist Film ein Kulturgut mit langer Tradition, das allen Unkenrufen vom Tod des Kinos zum Trotz seine gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung immer wieder aufs Neue bekräftigt hat. Das Kino ist zudem ein wichtiger sozialer Ort, den wir trotz aller technologischen Neuerungen langfristig erhalten wollen, schreiben die Grünen in ihrer Stellungnahme, die wir in der erweiterten Ansicht am Ende des Textes in voller Länge eingestellt haben.





FRAKTIONSBESCHLUSS Bündnis 90/Die Grünen vom 26.01.2016.
» KLAPPE AUF! GRÜNE FILMPOLITIK FÜR MEHR FREIHEIT, OFFENHEIT UND SOLIDARITÄT IM FILM

I. FILMKULTUR UND VIELFALT


Menschen begeistern sich für Filme, egal woher sie kommen, was sie gelernt haben oder wie viel sie verdienen. Filme können tragisch, komisch, oberflächlich, ernst, subversiv oder nachdenklich sein. Filme verbinden, sie lassen uns neue und andere Perspektiven auf unser Leben und das Leben anderer werfen. Ein guter Film ermöglicht neue Einblicke in die Gesellschaft und lässt uns eigene Gewissheiten hinterfragen. Film ist ein Kulturgut mit langer Tradition, das allen Unkenrufen vom Tod des Kinos zum Trotz seine gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung immer wieder aufs Neue bekräftigt. Wie Kultur generell kann Filmkultur ein Seismograph für gesellschaftliche und politische Entwicklungen sein. Das Kino ist zudem ein wichtiger sozialer Ort, den wir trotz aller technologischen Neuerungen langfristig erhalten wollen. Denn es ist ein gemeinsamer Erfahrungsraum, dem es gelingt, gleichzeitig populär, sinnlich, herausfordernd, unterhaltend und anregend zu sein. Das Kino ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, weil hier die anderswo herrschenden Trennungen verschiedener Milieus, Herkünfte oder Identitäten weit weniger greifen. Film und Kino sind unverzichtbare Bestandteile unserer demokratischen und offenen Gesellschaft. Sie sind in demokratischen, aber auch in nicht-demokratischen Gesellschaften ein wichtiges Ausdrucksmittel. Durch die Digitalisierung haben heute mehr Menschen denn je die Möglichkeit, selbst Filme herzustellen. Moderne, insbesondere digitale Übertragungswege verändern das Rezeptionsverhalten und helfen dabei, mehr Menschen, insbesondere auch Jugendliche, für Filme zu begeistern und sind deshalb gleichermaßen hilfreich und begrüßenswert.

Eine Kulturpolitik, die kulturelle Vielfalt in der offenen Gesellschaft ermöglichen will, muss ausreichend Ressourcen für Filmschaffende bereitstellen und Rahmenbedingungen schaffen, die größtmögliche künstlerische Freiheit ermöglichen. Es gilt, die künstlerische Autonomie von FilmemacherInnen bei der Auswahl ihrer Sujets und der Umsetzung zu bewahren. Die Aufgabe von Film ist eine gesellschaftliche, deren Gestaltung nur aus ihr selbst heraus definiert werden kann. Sie ist weder politisch noch durch Marktgesetze alleine zu regeln. Um die inneren Möglichkeiten des Mediums Film entfalten zu können, brauchen die Kreativen Freiheit und Vertrauen. Damit das Potenzial als Medium der Reflexion und Orientierung ausgeschöpft werden kann, muss das Filmfördersystem den spezifischen Bedürfnissen von FilmemacherInnen gerecht werden und passgenau fördern. Die wirtschaftlichen Aspekte, die für die Filmbranche von großer Bedeutung sind, dürfen dabei nicht ausgeblendet werden. Daraus folgt aber gerade nicht, dass wirtschaftliche und kulturelle Kriterien miteinander vermengt werden sollen. Die verschiedenen Zwecke der Förderung, insbesondere die wirtschaftliche und die kulturelle Dimension, müssen jeweils eigenständig bedacht werden. Vielfalt im Film heißt für uns, dass nicht nur Blockbuster und Mainstreamerfolge Anerkennung finden, sondern genauso der kleine, unabhängige Film gefördert wird. Herausragende Filme gibt es aber in beiden Bereichen zu wenige. Innovationen leiden unter dem sich vertiefenden Graben zwischen Kunst und Kassenschlager. Das bestehende System der Filmförderung verhindert eher den Wettbewerb um die beste Qualität, als ihn zu befördern, und ist nicht offen genug für Risikofreude und neue künstlerische Formen. Risiken und das bisher Unbekannte müssen aber möglich sein. Verschwinden die vielen kleinen Produktionen, dann gibt es irgendwann auch den ‚großen‘ Film nicht mehr.

„Keinohrhasen“ und „Das merkwürdige Kätzchen“, Animationsfilm und Autorenfilm, 3-D-Spektakel und Kinderfilm – all das gehört zu einer lebendigen und vielfältigen Filmlandschaft. Die großen und die kleinen Erfolge profitieren von der wechselseitigen Anregung und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zu oft werden Filme aber nur nach ihrem kurzfristigen wirtschaftlichen Nutzen bewertet und gefördert. Die Qualität eines Filmes bemisst sich aber nicht allein daran, wie viele Kinotickets oder DVDs verkauft werden. Absolute Zuschauerzahlen sind nicht alles. Ein künstlerisch herausragender Film für eine ausgewählte Zielgruppe kann ein absolutes kulturelles Highlight sein und langsam zum Kult werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will eine Filmpolitik, die nicht nur da fördert, wo der große wirtschaftliche Erfolg erwartet wird oder wo Standorteffekte erhofft werden. Wir wollen eine Förderkultur etablieren, die es den FilmemacherInnen erleichtert, ihre Ideen umzusetzen und die künstlerischen Möglichkeiten des Mediums auszuschöpfen. Die Bereitschaft, neue Formen auszuprobieren, soll unterstützt werden, das Eigenwillige muss möglich sein. Nur so kann Film eine Kulturform sein und bleiben, die in die Zukunft weist, statt allein das Bewährte in Form und Inhalt zu wiederholen. Und wir wollen eine Filmförderung, die den Zugang zu Film für alle möglich macht. Kinos und Filme müssen barrierefrei sein, Ausbildung im Film muss offen für Menschen unterschiedlicher Herkunft sein und Frauen an der Regie dürfen nicht die Ausnahme bleiben.

II. FÜR MEHR OFFENHEIT

Gute Kunst und Kultur entsteht durch Austausch und die Vermischung unterschiedlicher Identitäten, Herkünfte und Perspektiven. Kultur, die sich im Namen einer angeblichen „Leitkultur“ abschottet und auf sich selbst bezieht, wird früher oder später langweilig. Kultur ist gut, wenn sie sich öffnet. Viele Filme aus Deutschland entstehen in internationalen Koproduktionen. Die Verteilung von Fördermitteln wird der gesellschaftlichen Diversität und der daraus folgenden vielfältigen Perspektiven allerdings nicht gerecht. Es fehlt an gerechten Zugängen zu den Produktions- und Fördermitteln. Beispiel Geschlechtergerechtigkeit: Durchschnittlich nur 20 Prozent der bei der Filmförderungsanstalt (FFA) beantragten Produktionsförderungen weisen die Beteiligung von Regisseurinnen auf. Der Anteil an Filmen, bei denen Frauen in führenden Positionen im Bereich Regie, Produktion oder Drehbuch verantwortlich sind, sollte daher deutlich erhöht werden. Die Geschlechtergerechtigkeit im Fördersystem der FFG wollen wir durch Anreizsysteme verbessern. Unser Vorschlag: Wenn Frauen in den genannten Funktionen beteiligt sind, gibt es dafür Referenzpunkte. Außerdem sollen bei gleichen Qualitätskriterien Projekte, bei den Frauen in den genannten Bereichen verantwortlich sind, bevorzugt gefördert werden.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will einen gerechten Zugang – sowohl auf der Ebene der Produktionsmittel, als auch auf der Ebene der Rezeption. Wir möchten die vielen kleinen, oft von Schließung bedrohten Programmkinos bewahren und sie langfristig bei der Digitalisierung unterstützen. Um ein vielfältiges und kulturell anspruchsvolles Programm anbieten zu können, benötigen sie mehr Unabhängigkeit von den großen Verleihfirmen.
Um seine kulturelle Aufgabe wahrnehmen zu können, benötigt Film nicht zuletzt bessere barrierefreie Zugänge. Leider ist nur ein Bruchteil aller Filme mit Audiodeskriptionen für Blinde und visuell Beeinträchtigte sowie Untertiteln für Hörgeschädigte im Kino zugänglich. Hier sind im bestehenden System dringend Nachbesserungen nötig. Und barrierefreie Filmfassungen, die hergestellt werden, dürfen nicht länger in Schubladen landen.
Filme werden heute anders rezipiert und verbreitet – etwa als Video On Demand –, das macht erweiterte Zugänge erforderlich. Wir finden es sinnvoll, dass kürzere Auswertungsfenster ausprobiert werden können und Filme früher auf DVD oder als Stream zugänglich werden.

Insbesondere bei Filmen mit kleiner oder spezialisierter Zielgruppe – wie dies etwa bei vielen Dokumentationen, Autorenfilmen oder Kinderfilmen der Fall ist – ist eine Verkürzung der Sperrfristen sinnvoll. Denn viele ausgesuchte Filme kommen meist nur in wenige Kinos in Großstädten und können anderswo von Interessierten nicht gesehen werden. Die Sorgen der Verleiher und Kinobetreiber sind uns bekannt – deshalb sollte eine Öffnung der Auswertungsfenster zunächst nach klaren Regeln ausprobiert und nach einem festgeschriebenen Zeitraum evaluiert werden. Wenn Filme früher und häufiger auf Video On Demand-Plattformen zu sehen sind, bedeutet das natürlich, dass die Betreiber entsprechend in den Filmförderfonds der FFA einzahlen sollten. Dies kann dann über die Kinoförderprogramme der FFA auch wieder Kinos zugutekommen.

III. FÜR MEHR FREIHEIT

Künstlerische Wagnisse werden verhindert, wenn nur noch der große ökonomische Erfolg zählt. Wir verstehen das System der deutschen Filmförderung als Solidarsystem und wollen es im Sinne von mehr Gerechtigkeit bei der Filmabgabe stärken. Künstlerische Wagnisse sollen Unterstützung bekommen und dazu wollen wir Anreize schaffen, die für mehr Vielfalt sorgen. Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen halten es für entscheidend, die Machtverkrustungen und Ungleichgewichte im deutschen Filmfördersystem zu beseitigen. Nur so können den Filmschaffenden langfristig jene Freiheiten gegeben werden, die sie für ihre Arbeit brauchen. Konkret fordern wir folgende praktische Änderungen im System:

Einfluss der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender begrenzen
Der Einfluss des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in der Filmförderung ist immens. Während die Sender viele Jahre Filme von Nachwuchs-RegisseurInnen und Autorenfilme systematisch und nachhaltig gefördert haben, ist deren Finanzierungsanteil seit einiger Zeit rückläufig. Die meisten Filme können ohne Unterstützung von TV-Sendern aber nicht entstehen. Diese Abhängigkeit ist ein Problem, weil die Sender wie ein Nadelöhr für die Finanzierung funktionieren: Bei der Wahl der Projekte, insbesondere im Bereich des Autorenfilms, wird seitens der Filmförderungen die Beteiligung eines Fernsehsenders in aller Regel vorausgesetzt. So kommt es zu der widersinnigen Situation, dass Fernsehredakteure entscheiden können, was überhaupt fürs Kino produziert wird. Viele Redaktionen leiten aus ihrer Beteiligung darüber hinaus Ansprüche an die Machart der geförderten Filme ab. Der Kinofilm ist aber ein eigenes Format, das nicht von Anfang an in TV-kompatible Formen gezwängt werden sollte. Hinzu kommt, dass in vielen Fördergremien VertreterInnen der öffentlich-rechtlichen Sender überrepräsentiert sind. Wir wollen die Filmförderung flexibler und unabhängiger vom Einfluss der öffentlich-rechtlichen TV-Sender gestalten. Nur so können die Strukturen der deutschen Filmlandschaft langfristig gestärkt werden. Deshalb wollen wir, dass bei den bestehenden Filmförderungen eigene Fonds für ambitionierte künstlerische Vorhaben eingerichtet werden, die bis zu 100 Prozent der Herstellungskosten tragen und somit keine Fernsehbeteiligung voraussetzen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen mehr Mittel in den Lizenzerwerb fertiger deutscher Filme ohne Senderbeteiligung stecken und hierfür angemessene Budgets reservieren. Dadurch könnten ein zusätzlicher Markt und eine Erlösmöglichkeit für Kinofilme entstehen, die unabhängig vom Einfluss der Sender produziert werden. Und: Die Reihenfolge in der Finanzierung soll umgedreht werden. Fördergremien entscheiden noch vor jeglicher Fernsehbeteiligung, dafür kaufen die Sender im Anschluss aus dem Pool der finanzierten Projekte nach österreichischem Modell einen Anteil an.

Gremien ausgeglichener und transparenter gestalten
Die Vertretung einer Vielzahl von Institutionen und Verbänden in den verschiedenen Gremien der Filmförderungsanstalt (FFA) sorgt für eine Vielfalt an Perspektiven, die wichtig ist. Die bisherige Aufstellung hat aber einen zu großen und ineffizienten Apparat zur Folge. Prinzipiell halten wir kleinere und effektivere Vergabegremien für wünschenswert. Ihre regelmäßige Rotation vorausgesetzt, können kleinere Gremien hilfreich sein, um Förderentscheidungen weniger konsensorientiert zu treffen. Die Vielfalt der Perspektiven muss darunter nicht leiden - im Gegenteil: Das Riskante und Individuelle bekäme die Chance, mehr Beachtung und Unterstützung zu bekommen.

Vergabegremien müssen die Vielfalt der Film- und Kinoschaffenden sowie der Geschlechter repräsentieren, unterschiedliche Sichtweisen auf das Medium Film sollten gleichberechtigt vorkommen. Im Moment sind die Kreativen in den Gremien eindeutig unterrepräsentiert. Dies wollen wir ändern. Eine Möglichkeit ist die häufige Rotation der VertreterInnen und der entsendenden Verbände, so dass dadurch keine einseitige Dominanz entsteht und die Unabhängigkeit der FilmemacherInnen gewährleistet bleibt. Die Gruppen, die Abgabezahler wie Fernsehsender repräsentieren, können in den Verwaltungsgremien Sitze haben, sollten aber nicht automatisch auch in den Vergabegremien vertreten sein.
Kulturelle Filmförderung profilieren und ausbauen Die deutsche Filmförderlandschaft ist in 19 verschiedene Förderinstitutionen zersplittert. Dies bedeutet für die FilmemacherInnen viel Zeitaufwand, damit sie genügend Förderer ins Boot bekommen. Die Beteiligung vieler Gremien an Förderentscheidungen hat zur Folge, dass manche Drehbücher von über 100 Personen bewertet werden müssen. Die Vielfalt der Förderung führt aber nicht automatisch zu einer Vielfalt in der Filmkultur – viele und große Entscheidungsgremien haben zur Folge, dass man sich am Konsensfähigen orientiert und das Originelle und mitunter Sperrige meist nicht gefördert wird.

Hinzu kommt: Die meisten Bundesländer verstehen Filmförderung vor allem als Standortförderung und wollen Arbeitsplätze in ihre Region holen. Das ist an sich legitim. Die Folge aber ist ein „Fördertourismus“ der Produktionsfirmen, der sich wenig an optimalen Drehorten für den Film selbst, sondern am Standort der Fördertöpfe orientiert. Im bestehenden System vermischen sich permanent kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung, wobei im Zweifelsfall wirtschaftliche Kriterien entscheidend sind. Um in diesem unübersichtlichen System die kulturelle Filmförderung stärker zu profilieren, wollen wir zusätzlich zur bewährten Projektförderung verschiedenen FilmemacherInnen und Kollektiven freie Produktionsmittel für mehrere Jahre zur Verfügung stellen, ohne daran die bei Einzelprojekten üblichen Auflagen von Standorteffekten und Wirtschaftlichkeit zu knüpfen. Das National Film Board in Kanada tut dies sehr erfolgreich. Zu diesem Zweck sollte die kulturelle Filmförderung der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien angepasst werden. Ein schlankes Gremium mit ExpertInnen kann so Förderentscheidungen unabhängig vom gängigen Konsens treffen und das Signal an die Filmschaffenden senden: Wir haben Vertrauen in eure Arbeit! Ergänzend sollte ein umfassendes Referenzsystem aufgebaut werden, das differenziert kulturelle Kriterien berücksichtigt und die bisher sehr selektive Festival- und Auszeichnungsliste erweitert. Damit sich erfolgreiche AutorenfilmemacherInnen nicht für jedes Projekt „von Neuem anstellen“ müssen als seien sie Newcomer, ist mehr Automatisierung in der kulturellen Filmförderung sinnvoll. Auf der Grundlage künstlerischer Erfolge – etwa Preise oder Festivalteilnahmen – würden damit Mittel für das Folgeprojekt ausgelöst. Dabei dürfen aber nicht nur kurzfristige Kriterien eine Rolle spielen. Schließlich entwickeln Filme oft erst über Jahre und Jahrzehnte ihre Wirkung, ihre Reputation und ihren – auch wirtschaftlichen – Erfolg. Die Referenzförderung sollte den tatsächlichen Erfolg in allen Spielarten des Films belohnen; Komödien und Kinderfilme, aber auch Dokumentarfilme und Dramen können sich rechnen.

Mehr Solidarität bei der Filmabgabe
Die Filmförderungsanstalt ist ein Solidarsystem. Alle Wirtschaftszweige, die vom Film profitieren, sollten in den Fonds der FFA einzahlen. Das deutsche Kino ist davon abhängig, dass die Filmabgabe mindestens stabil bleibt. Auf die eine oder andere Weise muss sich die legale und illegale Verbreitung von Filmen über das Internet niederschlagen, ob durch die Erhebung einer Filmabgabe von Internetserviceprovidern, Kabelnetzbetreibern und Telekommunikationsanbietern oder Portalbetreibern. Im Sinne der Solidarität sollte eine Abgabe auf Video On Demand, gleich ob der Anbieter seinen Sitz im In- oder im Ausland hat, erhoben werden. Über die Erweiterung der Abgabepflichten kann die Filmlandschaft durch die Abspiel-, die Kino-, die Kinematheks- und die Festivalförderung nachhaltig und solidarisch in ihrer ganzen Vielfalt gestärkt werden.

Gute wirtschaftliche Rahmenbedingen für den Film
Film ist ein wichtiger Wirtschaftsbereich, in dem viel Geld verdient und ausgegeben wird. Neben den großen Playern gibt es viele kleine Produktionsfirmen, die gute Rahmenbedingungen brauchen. Filmförderung ist eine Investition in das kulturelle und wirtschaftliche Leben unseres Landes. Auf europäischer Ebene müssen Koproduktionen entsprechend unterstützt werden, denn sie sind ganz entscheidend für die Finanzierbarkeit von Projekten. Koproduktionen sind wichtig für die kulturelle Vielfalt, rechnen sich aber gerade für kleine Produktionsfirmen bisher vorrangig, wenn eine exklusive Auswertung in den unterschiedlichen Gebieten durch entsprechende Lizenzvergaben möglich ist.

Produktionen, die hohe Umsätze auf den verschiedenen Verwertungsstufen erlösen, sorgen für Einnahmen, die großen Teilen der Branche zugutekommen – von Kinobetreibern über die Videowirtschaft bis hin zu Fernsehsendern und Online-Plattformen. Die absoluten Zahlen lassen allerdings nicht erkennen, wie groß der Erfolg aus Sicht der Produktion selbst war, da diese nur im Verhältnis zu den aufgebrachten Mitteln in Herstellung und Herausbringung zu errechnen ist. Ein Low Budget-Projekt kann etwa im Gegensatz zu einer teuren Produktion schon mit weit weniger ZuschauerInnen erfolgreich sein. Diese großen Unterschiede muss die Filmförderung im Sinne der Fairness bei der Referenzförderung möglichst detailliert berücksichtigen. Grundlage dafür sollte ein zentrales Filmregister nach französischem Modell sein, das es erlaubt, die tatsächliche – relationale - Wirtschaftlichkeit der Produktionen zu beurteilen. Im gleichen Zuge gilt es, möglichen Missbrauch im Bereich der Verwendung der Mittel und der getätigten Rückflüsse zu vermeiden. Auch hier sollte statt einer aufwändigen bürokratischen Kontrolle auf das einfache Mittel größtmöglicher Transparenz mit dem zentralen Filmregister gesetzt werden, um Produktionsfirmen und Verleiher zu mehr Ehrlichkeit zu bewegen.

IV. FÜR SOZIALE UND ÖKOLOGISCHE STANDARDS

Die Filmbranche lebt von der kreativen Begeisterung aller, die an einem Film mitarbeiten. Die Grenze zwischen mehr oder weniger selbst gewählter Selbstausbeutung und offensichtlich unfairen Arbeitsbedingungen verschwimmt dabei allerdings oft. Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für faire Arbeitsbedingungen für alle ein, die an der Realisierung eines Filmes beteiligt sind. Beschäftigte brauchen gute Löhne und Selbständige faire Honorare. Wir wollen Selbstständigkeit und Beschäftigung eindeutig und zeitgemäß abgrenzen. Es geht darum, zielgerichtet Schein-Selbstständigkeit zu verhindern und echte Selbstständigkeit zu unterstützen. Dazu gehört auch, dass die unterschiedlichen Statusfeststellungsverfahren vereinheitlicht werden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Die Filmförderung und die öffentlich-rechtlichen Sender haben hier die Verantwortung, faire Arbeitsbedingungen zu begünstigen und die „Terms of Trade“ der Filmbranche zum Schutz der schwächeren oder kleineren Marktteilnehmer mitzugestalten. Neben fairen Arbeitsbedingungen und guter Bezahlung muss auch die Absicherung in der Arbeitslosenversicherung für Filmschaffende sichergestellt werden. Da sie oft nur kurze projektbezogene Verträge haben, zahlen Filmschaffende während dieser Zeit zwar in die Arbeitslosenversicherung ein - weil sie aber die Anwartschaftszeit von zwölf Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre häufig nicht erfüllen, bekommen sie im Falle der Arbeitslosigkeit im Regelfall keinen Cent Arbeitslosengeld. Sie sind dann häufig direkt auf ALG II angewiesen. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen. In Zukunft soll es schon nach viermonatiger Beitragszeit möglich sein, zwei Monate Arbeitslosengeld zu beziehen.

Im Rahmen des Filmförderungsgesetzes sollten faire Arbeitsbedingungen und soziale Standards zur Bedingung gemacht werden. Wir wollen darüber hinaus Modelle entwickeln, bei denen sich die Antragsteller mit einer Selbstverpflichtung an höhere soziale Standards bei Arbeitszeiten, Bezahlung etc. binden. Diese wären im Antrag zu formulieren, würden sie später unterschritten, müsste ein Teil des Fördergeldes zurückgezahlt werden. Eine guter Weg gegen unfaire Verträge wird in Frankreich beschritten: Die vollkommene Transparenz der Verträge, die Details über Gesamtbudget, Beteiligungen von Sendern und Koproduzenten sowie Arbeitsbedingungen offenbaren. Die Filmindustrie sollte auch alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung ernst nehmen. So ist die soziale zumindest schon in der Diskussion, die ökologische wird bisher in Deutschland ausgeblendet - von wenigen Initiativen abgesehen. Andere Länder sind da schon weiter, insbesondere in den USA wird „Green Film“ als Beitrag zur Senkung der Produktionskosten genutzt. Eine Reihe von Firmen bietet dort ihr Wissen als Dienstleistung an, um Filmproduktionen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu optimieren. In Deutschland sind wenige Landesfilmförderungsanstalten bisher aktiv, zum Beispiel die FFHSH in Hamburg und Schleswig-Holstein. Ähnlich wie bei den sozialen Standards sollte in der Förderpolitik die Einhaltung definierter ökologischer Standards honoriert werden. Hierfür sollten differenzierte ökologische Standards für die Filmbranche erarbeitet werden. Im Sinne eines „Green Film“ sollten Anreize für klimafreundliche und ressourcenschonende Filmproduktionen geschaffen werden; CO2-neutral produzierte Filme könnten durch zusätzliche Referenzpunkte in der Filmförderung honoriert werden. Ein Bundespreis für „Green Film“ könnte das Thema zudem weiter in die öffentliche Aufmerksamkeit rücken und die Entwicklung hin zu ökologischen Filmproduktionen forcieren. Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Sender haben eine große Verantwortung und müssten auch im Sinne der Kostenersparnis für die Gebührenzahler „Green Film“ voranbringen, um Schritte in Richtung Nachhaltigkeit zu unternehmen. Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass mit öffentlichen Geldern geförderte Filmproduktionen im Förderungsverfahren dazu angehalten werden müssen, soweit wie sinnvollerweise möglich den Ansprüchen an nachhaltige und umweltfreundliche öffentliche Beschaffung gerecht zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Beratungsservice für eine ressourcen- und klimaschonende Produktion förderungsfähig ist. Wir gehen davon aus, dass ein kleiner ökologischer Fußabdruck für Produktionsfirmen imagefördernd wirkt.

V. FÜR DEN ERHALT DES FILMERBES

Das Filmerbe ist ein elementarer Bestandteil unseres kulturellen und historischen Gesamterbes. Allerdings verschwinden jedes Jahr Schätze für immer, weil viel zu wenige Mittel bereitgestellt werden, um sie zu sichern, aufzubewahren und zu pflegen. Auch hier steht das deutsche Filmfördersystem in der Verantwortung und hat die nachhaltige Bewahrung der ganzen Vielfalt des Filmerbes zu gewährleisten – und nicht nur der längst kanonisierten Werke. Unser Filmerbe muss auf dem einzig langfristig erprobten Material Zelluloidfilm erhalten und angemessen aufbewahrt werden. Wir setzen uns zudem für eine langfristige und nachhaltige Digitalisierungsstrategie ein. Das Filmerbe muss in Zukunft allen zugänglich sein und darf nicht in verschlossenen Räumen der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben. Hierfür sind umfassende Investitionen unerlässlich, es sind Investitionen in die Zukunft.

VI. KLAPPE ZU: FAZIT UND AUSBLICK

Nur in einem offenen System kann sich die Filmlandschaft in ihrer ganzen Vielfalt entfalten. Wenn wir mehr kulturelle Diversität wollen, geht das nicht ohne ein Umsteuern der Organisationen und eingespielten Fördersysteme. Film muss aus bestehenden Abhängigkeiten befreit werden: vom Einfluss der Fernsehsender, von der Macht einzelner etablierter Akteure insbesondere bei den Verleihern und unausgewogen besetzten Gremien, in denen die Kreativen fast immer die Minderheit bilden. Das bestehende System der Filmpolitik verhindert an vielen Stellen, dass sich die immense Kreativität und Vielfalt auf dem Markt auch widerspiegelt. Wir als grüne Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass der Umgang mit Kreativen offener, effektiver und vertrauensvoller wird. FilmemacherInnen benötigen für ihre Arbeit AnsprechpartnerInnen und UnterstützerInnen, die verstehen, welche konkreten Freiheiten Kreativität braucht. Künstlerische Innovationen müssen angemessen unterstützt werden, denn nur so kann sich der Film auch in Zukunft entwickeln und entfalten. Denn nur wenn die Spielräume für künstlerisches Schaffen groß genug sind, werden wir auch in Zukunft gute Filme zu sehen bekommen.

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