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Neues aus der Kinowelt - Stichtag für Förderung

DFFF Rekordausgaben sorgt für Höchstmarke bei Investitionen in Deutschland



Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), der von der Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin verwaltet wird, sorgte 2013 wieder für hohe Investitionssummen in den Filmproduktionsstandort Deutschland. Im siebten Jahr seines Bestehens vergab er Fördermittel in Höhe von 63,5 Millionen Euro. Insgesamt wurden 115 Filmproduktionen gefördert, die mit deutschen Herstellungskosten von insgesamt 370 Millionen Euro eine neue Höchstmarke setzten (2012: 352 Millionen Euro, 2011: 338 Millionen Euro). Erneut investierten damit deutsche und internationale Produzenten rund das Sechsfache der staatlichen Zuschüsse allein in Deutschland.

Dazu die neue Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters: "Das großartige Ergebnis aus 2013 beweist einmal mehr, dass der DFFF den Filmstandort Deutschland und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft nachhaltig gestärkt hat. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die bestehende zeitliche Befristung des DFFF aufzuheben und das erfolgreiche Förderprogramm fortzusetzen. Das ist ein wichtiges Signal für die Filmbranche und ermöglicht den Produzenten künftig eine größere Planungssicherheit.“

Insgesamt lag das Fördervolumen einschließlich Medialeistungen bei rund 83,7 Mio. Euro. In der Produktionsförderung wurden 18,3 Mio. Euro u. a. von der Vergabekommission für 55 neue Kinofilme und darüber hinaus weitere 12,5 Mio. Euro an Referenzmitteln vergeben. In der Absatzförderung bewilligte die Unterkommission Verleih/Marketing 6,8 Mio. Euro an Fördermitteln, weitere 3,1 Mio. Euro wurden in der Referenzförderung vergeben. In der Kino- und Digitalisierungsförderung wurden insgesamt 17,7 Mio. Euro für Fördermaßnahmen aufgewendet und in der Videoförderung 8,4 Mio. Euro bewilligt.

Um zukünftig die Antragsstellung zu vereinfachen, führt die FFA im Bereich der Produktionsförderung ab sofort die digitale Antragstellung ein und wird damit die Beantragung von Fördermitteln in diesem Bereich effizienter und einfacher gestalten. Antragsteller können jetzt die erforderlichen Angaben unmittelbar über einen Link auf der Website der FFA eintragen bzw. als eingescannte Dokumente online einreichen. Die in der Vergangenheit notwendige Versendung von Unterlagen wie Drehbuch, Verträge, Finanzierungsplan u. a. m. entfällt somit künftig.

Darüber hinaus bietet die FFA mit Inkrafttreten des neuen Filmförderungsgesetzes zum 1. Januar 2014 einen zusätzlichen Informationsservice an: So wird das neue Gesetz nicht nur wie gewohnt auf der FFA-Website veröffentlicht und zu den verschiedenen Förderarten verlinkt sein. Eine Gesamtübersicht aller wesentlichen Änderungen ist auf der FFA-Startseite zu finden. Überdies listet die FFA auch in den einzelnen Förderbereichen die wesentlichen Gesetzesänderungen im Detail auf und sorgt somit für Transparenz und Verständlichkeit in der künftigen Antragstellung.

Stichtag zur Teilnahme am FFA-Treuhandmodell
Betreiber von Kriterien Kinos, die im Rahmen der Digitalisierungsförderung Zuschüsse bzw. eine Bewilligung von FFA und BKM erhalten haben und künftig über das Treuhandmodell an den VPF-Zahlungen der Verleiher partizipieren wollen, müssen bis spätestens Ende Februar 2014 der FFA eine Absichtserklärung übermittelt haben.

In der Treuhandvereinbarung zwischen den Filmverleihern und der FFA ist festgelegt, dass Anträge für eine VPF-Förderung im Rahmen dieses Vertrags der FFA bis spätestens 31. Dezember 2015 vorliegen müssen. Dies gilt auch für Kinobetreiber, die die Absicht haben, im Laufe dieses oder des nächsten Jahres einen Antrag zu stellen. Allerdings weist die FFA ausdrücklich darauf hin, dass auch bei (geplanter) Vertragsvorlage zwischen März 2014 und Ende 2015 die Absicht bis spätestens 28. Februar 2014 der FFA schriftlich unter Beifügung geeigneter Unterlagen vorsorglich anzukündigen ist, um nicht von einer Bezuschussung ausgeschlossen zu sein. Eine Wiedereinsetzung ist nur im begründeten Einzelfall möglich.

Kinobetreiber, die noch keinen Finanzierungsvertrag aus dem Treuhandmodell von der FFA erhalten oder unterzeichnet haben, dies jedoch bis zum 31. Dezember 2015 beabsichtigen, sollten der FFA per Mail, Fax oder Brief formlos bis zum 28. Februar 2014 (Ausschlussfrist) ihre Teilnahme ankündigen. Die Absichtserklärung ist unter Angabe der Kontaktdaten (Kino, Kinoadresse und Leinwand) zu richten an:

FFA Filmförderungsanstalt
Eva Matlok, Projektleiterin Digitalisierungsförderung
Mail: matlok@ffa.de
Fax: 030-27577-333
Stichwort D-Cinemaförderung
Große Präsidentenstr. 9
10178 Berlin
Link: www.ffa.de

Quellen: filmecho | Blickpunkt:Film | FFA

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