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Geräteindustrie gewinnt Prozeß gegen VG Wort


In unserem Blog Eintrag vom 15. Januar berichteten wir ausführlich zu dem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Wort www.vgwort.de und der Druckerindustrie, die zu einer Presseeinladung am 17.Januar in Berlin geladen hatte, um Medienvertreter mit falschen Zahlen und manipulativen Argumenten hinters Licht führen.

Die Leittragenden sind letztenendes die Künstler insbesondere die Autoren, Filmemacher und Journalisten, die von einer höheren Geräteabgabe profitiert hätten.

Einer Pressemeldung von gestern konnten wir jedoch entnehmen, dass die Demonstration gegen die Übermacht der Industrie wenig genutzt hat, denn das
OLG Düsseldorf hat die Klage der VG Wort abgewiesen.

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf müssen Druckerhersteller auch künftig keine Urheberrechtsabgabe für ihre Produkte zahlen. Die Richter wiesen damit die Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ab. Bei einem anderen Ausgang des Verfahrens hätten den Herstellern Abgabezahlungen in Höhe von über 400 Millionen Euro gedroht, sagte Anwalt Markus Wirtz von der Wirtschaftskanzlei Taylor-Wessing, der die Unternehmen Canon, Epson, Kyocera und Xerox vertrat.

Die VG Wort hatte argumentiert, dass geschützte Werke mit Hilfe von Druckern vervielfältigt werden könnten. Rückwirkend ab 2001 forderte die Verwertungsgesellschaft - je nach Druckgeschwindigkeit und Farb- oder Schwarz-Weiß-Druckfähigkeit - eine pauschale Urheberrechtsabgabe von bis zu 300 Euro für jedes Gerät, wie sie auch für Scanner und Kopierer fällig werden. Die Druckerhersteller wehren sich vehement gegen diese Abgaben, würde dies doch ihre Produkte verteuern und deren Absatzchancen mindern.

"Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt", erklärt Wirtz. "Die Richter folgten offensichtlich unserer Auffassung, dass Drucker als reine Ausgabegeräte im Alltag nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden."
Noch ist der Streit aber nicht entschieden, die VG Wort kann gegen das Urteil des OLG Düsseldorf (AZ I-20 U 38/06) noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen. Sie fordert je nach Leistung des jeweiligen Druckers Abgaben von 10,- bis 300,- Euro als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten und Verlagen.

Die Durckerhersteller und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) argumentieren hingegen, Drucker seien nicht als Kopiergeräte einzustufen, da sie nicht in erster Linie zum Kopieren genutzt werden. Eine solche Klausel sieht der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor, der aber noch nicht verabschiedet wurde. Sie plädieren dafür, die Urheber über DRM-Systeme zu vergüten.

Ob in diesem Falle DRM (Digital Rights Management) einwandfrei funktionieren wird, ist zweifelhaft. Welch ein Albtraum wenn die eine oder andere Text Datei nicht mehr gedruckt werden kann, weil das Rechte System seinen Dienst versagt. Man kennt ähnliche Probleme bei Musik CD's. Die Idee dahinter war die Einführung eines geheimen Kopierschutzes auf Basis von DRM-Systemen. Die Folge war, dass sich die teuer gekauften CD's und auch legal erworbene MP3-files plötzlich auf vielen Geräten nicht mehr abspielen ließen.

Eine Pressemeldung vom 24.01.07 gibt jedoch Hoffnung. Nach verschiedenen Protesten der Verbraucher erwägt die Musikindustrie nun wieder die Abkehr vom Kopierschutz. Einem Bericht der New York Times zufolge denkt mindestens eine der vier großen Plattenfirmen darüber nach, Musik-Downloads künftig ohne Kopierschutz anzubieten.


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